Arbeiten im Ausland: Was können Juristen anstreben?
Grundsätzlich ist der Vorteil der breiten Ausbildung zum Volljuristen die Fülle an offenstehenden Türen nach den beiden Examina. Wenn man als Jurist im Ausland arbeiten möchte, stehen immer noch viele Wege offen. Es gibt jedoch ein paar Türen, die sich, zumindest fast, gänzlich schließen.
In der freien Wirtschaft sind die Chancen auf einen unproblematischen Wechsel vergleichsweise hoch. Je nach Destination müssen Anwälte zwar noch Zusatzqualifikationen erwerben, doch die Zulassung ist in allen Fällen realisierbar. Wirtschaftsjuristen in Unternehmen haben es häufig noch einfacher, da hierfür nicht selten die Zulassung als Anwalt unnötig ist.
Wer hingegen im Staatsdienst tätig werden möchte, oder als Staatsanwalt bzw. Richter arbeiten möchte, der muss sich auf größere Schwierigkeiten einstellen. Einige Staaten stellen nur Bürger des eigenen Landes als Richter oder leitende Verwaltungsjuristen ein und der Weg ins Richteramt in anderen Nationalstaaten kann nur als höchst kompliziert bezeichnet werden. Insofern ist es immer einfacher, wenn man seine Zukunft in großen und international agierenden Unternehmen sieht und dort zwischen den verschiedenen Standorten wechselt, als wenn man den Weg in die Justiz oder Verwaltung eines anderen Staates sucht.
Eine Ausnahme dieses Grundsatzes stellen Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Union dar. Diese sind vergleichbar mit denen eines Staatsdieners bzw. Beamten und sind eher unproblematisch zugänglich, da die Europäische Union einen Beamtenapparat aus verschiedenen Unionsbürgern unterhält.
Traumziel USA – So kann man als Anwalt in den Vereinigten Staaten arbeiten
Für nicht wenige Jurastudenten ist das die Traumvorstellung schlechthin: Als Anwalt in New York, Washington oder einer anderen Großmetropole arbeiten und jeden Tag wie in der Serie Suits leben und tätig sein.
Doch was für viele nur ein Traum bleiben wird, kann durchaus realisiert werden. Der Weg dahin ist nicht ganz einfach und mit einigen Kosten und Mühen verbunden, unmöglich ist er jedoch absolut nicht.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um als Jurist in den USA tätig zu werden. Einerseits kann man alleine mit den beiden deutschen Examen und möglicherweise noch einem LL.M. aus den USA, der einem einige Türen öffnen kann, in Amerika zu arbeiten. Wer sich für diesen Weg entscheidet, muss sich aber klar darüber sein, dass es weder eine große Nachfrage nach solchen Juristen gibt, noch die Anwaltszulassung möglich ist.
Natürlich gibt es immer wieder Positionen in Kanzleien, die eine Anwaltszulassung nicht als zwingende Voraussetzung haben und sogar gezielt davon profitieren, wenn Kenntnisse des Deutschen Rechts vorhanden sind. Wie Sand am Meer gibt es diese Stellen allerdings nicht. Wer sich hierfür entscheidet muss sich darauf vorbereiten, eine Unzahl an Initiativbewerbungen zu schreiben und fast genauso viele Ablehnungen zu erhalten.
Der einfachere, wenn auch kostspieligere Weg ist der über das US-Amerikanische Bar-Examen. Das Bar-Examen setzt sich aus verschiedenen Prüfungsteilen zusammen und führt im Ergebnis zu dem Titel „Attorney at Law“ und der Zulassung als Anwalt in einem bestimmten Bundesstaat. Allerdings ist das Bar-Examen nicht gleichzusetzen mit einem vollwertigen Jurastudium in den Staaten und es besteht selbst dann häufig noch Erklärungsbedarf, inwiefern man sich für bestimmte Jobs eignet. Die Kosten für das Bar-Examen beginnen bei rund 5.000 Euro und können durch einen kommerziellen Repetitor oder eine bessere Lawschool noch deutlich höher ausfallen. Die Entscheidung für diesen Weg sollte daher wohl überlegt, gefällt werden.
Wer mit zwei Deutschen Examen, möglicherweise noch einem LL.M. und der Zulassung als Anwalt in einem Bundesstaat auf Jobsuche geht, hat durchaus realistische Chancen bei den international agierenden Großkanzleien im Big Apple und anderen Metropolen. Leicht wird der Weg jedoch nicht.