MBA als Zusatzausbildung für Juristen? Empfehlenswert?

Verfasst von Julian Wagner

Geheimtipp: MBA-Studium als Jurist?

Lohnt sich der erhebliche Zeitaufwand für einen Master of Business Administration als Add-On?

Immer wieder hört und liest man von postgradualen Masterausbildungen, die als attraktive Zusatzqualifikation ein ohnehin schon gelungenes Portfolio gut ausgebildeter Nachwuchsjuristen ergänzen sollen. Ob sich der erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwand für einen Master of Business Administration aber tatsächlich lohnt, lässt sich pauschal sicherlich nicht beantworten. Wirklich interessant ist stattdessen, welche Vor- und Nachteile das Zusatzstudium mit sich bringt und für welche Nachwuchsjuristen ein MBA eine wirklich sinnvolle Zusatzqualifikation darstellt.

Dr. oder LL.M. ?

Wie sehen die Inhalte des MBA aus?

Um eines direkt von vornherein klarzustellen: Der Master of Business Administration ist grundsätzlich keine „klassische“ Zusatzqualifikation für einen Juristen, wie beispielsweise ein im Ausland erworbener LL.M., der sich ja bei international ausgerichteten (Groß-)Kanzleien schon länger großer Beliebtheit erfreut. Das bedeutet aber gewiss nicht automatisch, dass ein Master of Business Administration für einen Nachwuchsjuristen keinen Sinn macht.

Circa 20 Prozent aller MBA-Studenten sind schließlich Rechtswissenschaftler und diese können ja wohl kaum alle auf dem Holzweg unterwegs sein. Zweifelsohne ist ein MBA der inhaltlich am breitesten aufgestellte Studiengang und für viele Juristen zunächst der unattraktivste Titel. Das könnte vor allem damit zusammenhängen, dass sich dieses postgraduale Studium nicht vornehmlich mit der Vertiefung von juristischen Kenntnissen beschäftigt, sondern allgemeines Managementwissen vermittelt.

Deshalb kann der Abschluss durchaus nützlich sein, um fachliche Defizite im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und des Personalmanagements auszugleichen. Zu den gängigen Inhalten eines generalistischen MBA-Studiums zählen im Übrigen auch Fachbereiche wie die Leistungs- und Kostenrechnung, Marketing, Personalführung, Controlling, Steuerrecht, Finanzierung und Projektmanagement sowie Logistik und Informationsmanagement. Abgesehen davon wird im Rahmen eines MBA-Studiengangs auch großer Wert auf die Entwicklung von Führungsqualitäten gelegt, die auch die Verbesserung der eigenen Soft Skills umfassen.

Zentrales Ziel des Studienganges ist es, Problemanalysen aus einer kaufmännisch-wirtschaftlichen Sichtweise heraus zu erstellen und sich damit von der durch das Jura Studium stark eingeprägten rein juristischen Perspektive und den damit verbundenen Denkansätzen zu lösen. Diese neu gewonnene Herangehensweise kann dann in einem entsprechenden Arbeitsumfeld auch zeitnah Praxisrelevanz entfalten: Schließlich strebt ein Mandant einer international tätigen Sozietät vorrangig nach wirtschaftlichem Erfolg und nicht unbedingt nach Gerechtigkeit. 

Um die Bedürfnisse solcher Klienten zu erfüllen, kann ein MBA eine durchaus nützliche Zusatzqualifikation sein.

Für wen macht ein MBA also Sinn?

Gerade, wenn den beruflichen Alltag viele Schnittpunkte mit wirtschaftlichen Fragestellungen prägen und unternehmerisches Denken und Verständnis gefordert sind, kann ein MBA als Zusatzqualifikation absolut sinnvoll sein. Sowohl im Sinne der Sozietät, für die man arbeitet, als auch im Sinne des Mandanten.

Juristen, die im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit häufig mit Gewinn- und Verlustrechnungen in Kontakt kommen oder mit komplexen Bilanzen und Transaktionen zu tun haben (wie beispielsweise in einer M&A-Praxisgruppe), können von zusätzlichen Fachkompetenzen nur profitieren.

Insbesondere, wenn eine Führungsposition anstrebt wird, die vornehmlich von Managementaufgaben geprägt ist, wie beispielsweise bei Syndikusanwälten in international ausgerichteten Unternehmen oder in Consulting-Firmen, sind zusätzliche Kompetenzen, die in einem MBA-Studium vermittelt werden, wertvoll. Besteht Interesse in diese Richtung, sollte man sich übrigens auch besonders nach branchenspezifischen MBA-Studiengängen umsehen, die besser geeignet sein könnten, als die überwiegend generalistisch gestalteten.

Wer sich in einem Arbeitsalltag ohne Bezug zu betriebswirtschaftlichen Themen befindet, wird logischerweise auch kaum von einem MBA-Studium profitieren und sollte sich daher anderweitig orientieren.

Deshalb kann der Abschluss durchaus nützlich sein, um fachliche Defizite im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und des Personalmanagements auszugleichen.

Kann ich mir einen MBA überhaupt leisten?

Neben der Frage, ob man die Kenntnisse eines postgradualen Studiums braucht, ist die Frage, ob genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen bedeutsam. Ebenso wichtig ist die Abklärung der Frage ob der eigene Arbeitgeber das Studium durch entsprechende Rücksichtnahme und Flexibilität auch ideell unterstützt.

Die Kosten für ein MBA-Studium liegen in Deutschland nämlich – je nach Hochschule bzw. Universität (berufsbegleitend oder Vollzeit) – bei ca. 8.000 bis 30.000 Euro. Auch wenn Stipendien bei der Finanzierung helfen können und Teile der Kosten steuerlich absetzbar sind, so müssen neben dem erheblichen finanziellen Aufwand natürlich auch zusätzliche Kosten berücksichtigt werden. Gerade bei Präsenzstudiengängen können zum Beispiel Exkursionen stattfinden, die teilweise mit erheblich Kosten verbunden sind.

Wer noch einen Schritt weiter gehen möchte und zusätzlich zu seinen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch seine sprachlichen Fähigkeiten verbessern will, kann dies natürlich mithilfe eines MBA-Studienganges im Ausland tun. Bei sehr guten und angesehenen Hochschulen muss allerdings zumeist auch mit noch höheren Studienkosten gerechnet werden, teilweise bis zu 50.000 Euro, die wohl kaum ein Berufseinsteiger mal ebenso aus dem Ärmel schütteln kann.

 

Ob sich die Investition von Zeit und Geld in einen solchen postgradualen Studiengang wie den Master of Business Administration in der persönlichen juristischen Berufssituation lohnen könnte, muss jeder für sich selbst herausfinden. Es empfielt sich zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikation zu vergleichen. Sowohl der LL.M., der hervorragende Fähigkeiten in der englischen Rechtssprache bescheinigt als auch eine Promotion, die wissenschaftliche Fähigkeiten und Ausdauer unter Beweis stellt, können wertvolle Add-ons sein.

Der MBA als postgradualer Studiengang kann das eigene Portfolio bereichern, Karrierepotential steigern und damit Jobalternativen schaffen. Außerdem kann er – gerade in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt – den eigenen Horizont erweitern und dafür sorgen, dass man noch einmal über den eigenen beruflichen Tellerrand hinausblickt. Je nach dem, welche Vorstellung man von seiner zukünftigen Arbeitsstelle hat, kann ein MBA für einen Juristen also durchaus eine wertvolle Qualifikation sein, die sich langfristig auszahlt.

Hengeler Mueller
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Hengeler Mueller

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