So kannst du den Jura Doktor ohne VB machen

Verfasst von Julian Wagner

Promotion in Jura auch ohne Prädikat möglich?

Wie man ohne Prädikatsexamen den Jura-Doktor macht

Die Promotion ist auch unter Jurist:innen nach wie vor ein beliebtes Statussymbol und bei einigen Arbeitgebern eine gern gesehene Zusatzqualifikation. Der Weg zum „Dr. jur.“ ist jedoch alles andere als einfach, denn in Deutschland wird dafür normalerweise ein Prädikatsexamen benötigt. Welche Vorgehensweisen und Möglichkeiten gibt es aber für alle anderen Nachwuchsjurist:innen, die trotz des fehlendem „Vollbefriedigend“ zum „Dr. jur.“ gelangen wollen?

Voraussetzungen für die Promotion: Staatsexamen & gute Note

Der Doktortitel in Jura ist bei einigen Jurist:innen sehr begehrt: Wer promoviert hat, kann einerseits eine Karriere in der Wissenschaft einschlagen, andererseits macht sich der Doktor auch in der freien Wirtschaft gut im Lebenslauf und kann zu einem höheren Gehalt führen.

Um in Deutschland deinen Doktor in Jura antreten zu können, musst du jedoch einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehört zunächst einmal, dass du einen Abschluss in Rechtswissenschaften vorweisen kannst. Dabei ist schon das Erste Examen ausreichend, du kannst also auch vor dem Referendariat deine Dissertation anmelden.

Die zweite wichtige Voraussetzung, welche dir die Tür zum Doktortitel öffnen kann, ist das sogenannte Prädikatsexamen – also mindestens 9 Punkte im staatlichen Teil der ersten oder zweiten juristischen Prüfung. Die Plätze für Promotionen am juristischen Lehrstuhl sind oft knapp. Es setzt sich dann bei der Bewerbung der- oder diejenige mit den besten Argumenten durch – und dazu gehört eben auch die Note im Staatsexamen. Aber keine Panik: von dieser Regel gibt es je nach Universität auch Ausnahmen.

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Wer entscheidet über die Zulassung zur Promotion?

Möchtest du eine Bewerbung für eine Promotion bei deiner Universität einreichen, benötigst du zunächst einen Doktorvater oder eine Doktormutter. Mit diesen schließt du in der Regel eine Betreuungsvereinbarung ab. Zusammen mit weiteren Unterlagen (welche das sind, findest du in deiner Promotionsordnung) reichst du die Vereinbarung bei deiner Universität ein. Im letzten Schritt entscheidet dann meist ein Promotionsausschuss über die Zulassung.

Ausnahmen in der Promotionsordnung: Dissertation auch ohne Vollbefriedigend

Da die Spitzennote in Jura bundesweit nur ca. 16-17% erzielen, drängt sich schnell die Frage auf, ob die Möglichkeit zu promovieren ausschließlich dieser Personengruppe vorbehalten ist. Denn dass nicht alle Absolvent:innen, die sich theoretisch für eine Promotion eignen, ein Prädikatsexamen vorweisen können, ist den Universitäten natürlich bekannt. Solide juristische Kompetenz und innovative wissenschaftliche Denkansätze sollten daher auch dann berücksichtigt werden, wenn keine 9 Punkte im Examenszeugnis stehen.

Aus diesem Grund weisen die Promotionsordnungen der juristischen Fakultäten regelmäßig Ausnahmen auf. Dementsprechend gibt es häufig Bestimmungen, die verschiedene Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion ohne „Vollbefriedigend" aufzeigen. Diese können von Universität zu Universität unterschiedlich sein und bilden gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für das jeweilige Promotionsvorhaben. Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang, dass bei der Bewerbung in der Regel nicht nur die Note für den staatlichen Anteil des Examens entscheidend ist.

Die Gesamtnote ist für die Jura-Promotion ausschlaggebend

Vielmehr zählt die häufig bessere Gesamtnote, die sich aus der Bewertung der staatlichen Prüfung und der Note für den gewählten Schwerpunktbereich zusammensetzt. Wie so eine Promotionsordnung und ihre zugehörigen Ausnahmeregelungen für die Bewerbung aussehen können, sollen die nachfolgenden Auszüge aus der „PromO“ der juristischen Fakultät der Universität Trier beispielhaft veranschaulichen:

„[...] eine Promotion in Trier ohne Prädikatsexamen [ist] nur möglich, wenn ein Hochschullehrer des Fachbereichs einen entsprechenden Dispens [Ausnahmebewilligung] des Fachbereichsrats erwirkt. Dies setzt voraus, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin nach dem gesamten Werdegang ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium sowie eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit belegen kann. Als Befähigungsnachweis kommt der Qualität schriftlicher Seminararbeiten unbestreitbar eine besondere Aussagekraft zu; zentral ist deshalb das Erfordernis einer mit der Note "gut" bewerteten Seminarleistung. Die Ergebnisse der beiden juristischen Examina fließen ebenfalls in die Beurteilung ein; ein Dispens kommt deshalb jedenfalls nicht in Betracht, wenn lediglich ausreichende Examensergebnisse vorliegen.“

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, dass der jeweilige Rat der Fakultät über das Promotionsvorhaben individuell berät. Dazu geben die Professor:innen ihr Votum ab und entscheiden somit gemeinsam darüber, ob den jeweiligen Antragsteller:innen der Weg zum „Dr. jur.“ eröffnet wird. Das ist jedoch eher die Ausnahme und sicherlich nur eine Notlösung für den Fall, dass die üblichen Spezialregelungen der Promotionsordnung keine adäquaten Chancen bieten.

Tipp

Kann man kein Prädikat im Staatsexamen vorweisen, sollte man sich zunächst mit der entsprechenden Promotionsordnung beschäftigen und herausfinden, welche eventuell passenden Ausnahmeregelungen greifen könnten.

Connections sind alles: Wo ein Doktorvater, da ein Weg

Wer kein Prädikatsexamen in der Tasche hat, jedoch unbedingt promovieren will, sollte eine engagierte Promotionsbetreuung an seiner Seite haben. Ist diese nämlich von der persönlichen und fachlichen Eignung des Anwärters oder der Anwärterin überzeugt, kann sich auch jenseits der Notenhürde die Tür zum „Dr. jur.“ öffnen. Schließlich dürfte es hilfreich sein, wenn der potenzielle Doktorvater ein gutes Wort beim Rat der Fakultät einlegt.

Man sollte also darüber nachdenken, frühzeitig – vor Abschluss des Ersten Examens – in Verbindung mit Lehrenden an der Universität zu treten. Wer sich allmählich dem Abschluss seines Studiums nähert und gleichzeitig mit einer Promotion liebäugelt, sollte vorher bereits erste Gespräche mit Dozierenden geführt haben. Besonders als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft kann man sich schon vor der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung engagieren.

Wer kein Prädikatsexamen in der Tasche hat, jedoch unbedingt promovieren will, sollte eine engagierte Promotionsbetreuung an seiner Seite haben.

Die Wahl des Schwerpunktes für die Jura-Doktorarbeit

Günstig kann es außerdem sein, bereits bei der Wahl des Schwerpunktbereiches vorausschauend zu agieren, indem man diesen nicht nur nach strategischen Gesichtspunkten auswählt, sondern die eigenen Interessen berücksichtigt. So kann man sich im Optimalfall durch eine gelungene Seminararbeit bereits erstmalig empfehlen und mit Professor:innen in Kontakt treten.

Steht erst einmal der gute Draht zu einem potenziellen Betreuer oder einer Betreuerin, wird es später leichter fallen, einen Weg zur Promotion auch ohne „VB“ zu finden. Geht man erst nach dem Ersten Examen und ohne gute Note auf Professor:innen zu, besteht die Gefahr, dass deren Engagement für die angestrebte Dissertation eher bedeckt ausfällt.

Wer aufgrund eines fehlenden Prädikatsexamens nicht ohne weiteres zum Promotionsverfahren zugelassen wird und noch keinen Doktorvater finden konnte, sollte auch bei seiner Themenwahl flexibel sein. Manche Professor:innen haben nämlich bereits einige geeignete Themen für eine Dissertation in der Hinterhand, die sie dann passenden Bewerber:innen vorschlagen. Insofern empfiehlt es sich zu versuchen, möglichst viele in Frage kommende Betreuer:innen zu kontaktieren, sich bei der Suche einige Zeit zu nehmen und nicht zu schnell aufzugeben.

Alle Tipps zur Promotion ohne Prädikatsexamen im Überblick:

 

  • Baue dir ein Netzwerk auf und pflege deine Kontakte zum juristischen Lehrstuhl. Wer am Lehrstuhl zum Beispiel als WissMit arbeitet, kann dort viele Kontakte knüpfen und mit Engagement überzeugen.
  • Lies dir die Promotionsordnung genau durch und suche nach Ausnahmeregelungen, die eine Dissertation in Jura auch ohne Prädikatsexamen ermöglichen
  • Versuche, nicht nur im Ersten Examen eine gute Note zu erreichen, sondern auch in Seminararbeiten. Diese können bei deiner Bewerbung eine weniger gute Note im Staatsexamen ausgleichen.
  • Versteife dich nicht auf ein Thema und sei flexibel
  • Nimm dir Zeit bei der Bewerbung und gib nicht zu früh auf

Als Jurist:in promovieren zu dürfen, ist zweifellos auch ohne vollbefriedigendes Ergebnis im Ersten Examen möglich, gewiss aber schwieriger. Bedeutsam dabei ist, frühzeitig aktiv zu werden, die jeweilige Promotionsordnung zu studieren und über relevante Ausnahmeregelungen informiert zu sein. Dann können strategisch wichtige Entscheidungen – wie etwa die Wahl des passenden Schwerpunktbereiches – überlegt vorgenommen werden. Genauso wichtig ist es, gleichzeitig zu „netzwerken“ und mit potenziellen Betreuer:innen am Lehrstuhl in Kontakt zu treten.