Uni Liechtenstein - Anforderungen der internationalen Nachfolgeplanung an die juristische  Ausbildung

Verfasst von Dr. Alexandra Butterstein

Executive LL.M. im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht

Das LL.M.-Programm an der Universität Liechtenstein

- Ein Gastbeitrag von Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Universität Liechtenstein über Weiterbildungsmöglichkeiten für Absolventen sowie den maßgeschneiderten "Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.)". -

Umfassendes Know-how im internationalen Wirtschaftsverkehr

Im wachsenden internationalen Wirtschaftsverkehr nimmt das Bedürfnis nach einem grenzüberschreitenden Gestaltungsspielraum sowie der internationalen Vermögensverwaltung und -planung fortlaufend zu. Im Zuge dieser Entwicklungen richteten einzelne nationale Stiftungsgesetze ihre jeweiligen Anforderungen an den Bedürfnisse der internationalen Nachfolgeplanung aus. Dem hierdurch gesteigerten wirtschaftlichen Interesse an der Rechtsform der Stiftung gilt es ebenso gerecht zu werden. Der Zugang zu diesen Rechtsberatungsmärkten erfordert ein spezifisches aktuelles Fachwissen, das über die nationalen Grenzen einer Rechtsordnung hinausgeht. Daher müssen sich Juristen, die in diesem Bereich tätig sind oder sein wollen, mit unterschiedlichen Rechtsordnungen befassen und fachübergreifende Qualifikationen im Internationalen Erb- und Ehegüterrecht sowie im Internationalen Insolvenz- und Anfechtungsrecht aufweisen, um entsprechende Strukturen, zum Beispiel Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen errichten zu können.

Spezialisierung und Qualifizierung für Juristen

Um diesem in der Beratungspraxis gefragten Know-how gerecht werden zu können, müssen praxisorientierte Kenntnisse mit solidem theoretischen Hintergrundwissen verbunden werden. Hierzu stehen den Absolventen nach dem Studium der Rechtswissenschaften erst einmal viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

 

Eine qualifizierte juristische Spezialausbildung findet sich oftmals in einem LL.M.-Studium.
Alexandra Butterstein

Die zwischenzeitlich unüberschaubare Anzahl von solchen Studiengängen im Bereich des Gesellschaftsrechts legt den Schluss nahe, sich an persönlichen Interessen und strategischen Nischen der Rechtsberatung zu orientieren. Dabei sollte ebenso auf eine ausgewogene Mischung der Dozenten des Studiengangs geachtet werden. Neben deren internationalen Ausrichtung sollten diese sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker sein, um durch einen regen Erfahrungsaustausch mit den Studenten diesen das ausreichende Werkzeug zur rechtssicheren Strukturierung des Vermögens der Mandanten an die Hand zu geben. Es ist sicherlich daher nur konsequent eine Weiterbildungsmöglichkeit, eingebettet in eine internationale ausgerichtete Rechtsordnung, zu suchen.

Internationalität durch solide Rahmenbedingungen

In den letzten Jahren positionierten sich die sogenannten Kleinstaaten durch solide Rahmenbedingungen im Wettbewerb der Rechtsordnungen, um ausländische Investoren mit einem liberalen und flexiblen Gesellschafts- und Stiftungsrecht anzuziehen. Insbesondere deren langjährige Erfahrung im grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich förderte stetig die Internationalität dieser Standorte. Diese Erfahrungen aus der Praxis fließen im besten Fall in juristische Spezialausbildungen ein, die neben nationalen Besonderheiten auch europarechtliches und rechtsvergleichendes Grundlagenwissen vermitteln.

Zum Beispiel im Kleinstaat Liechtenstein liegt der Fokus des Tätigkeitsschwerpunktes der Berufsgruppen im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung und des Stiftungsmanagements.

Die liechtensteinische Stiftung erwies sich seit deren Totalrevision im Jahr 2008 als Institution, die in die engere Wahl deutscher, schweizer und österreichischer Unternehmer im Rahmen ihrer Nachfolgeplanung fiel.

Lichtenstein: Zusammenspiel aus Wirtschaft & Praxis

Eine qualifizierte Ausbildung, die rechtsvergleichende Kenntnisse und Kompetenzen in diesen aufgezeigten Bereichen vermittelt, wurde an der Universität Liechtenstein mit dem „Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.)“ maßgeschneidert.

Der Studiengang ist hinsichtlich der vermittelten Kenntnisse im Stiftungs- und Trustrecht sowie der erforderlichen Querschnittsmaterien einzigartig. Darüber hinaus sind die Synergien der Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft zum Beispiel im Rahmen von interdisziplinären Case Studies und Studienreisen nach Asien und in die USA zu spüren. Die internationale Ausrichtung des Programms zeigt sich zudem auf vielfache Weise: Neben der liechtensteinischen Stiftung wird das Stiftungsrecht Österreichs, der Schweiz und Deutschlands ausführlich thematisiert. Weiter wird das traditionsreiche Liechtensteinische Trustrecht den Teilnehmenden spiegelbildlich zum Angloamerikanischen Trustrecht vermittelt. Selbstverständlich wird auch das Kapitalgesellschaftsrecht nicht nur auf liechtensteinischer, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene gelehrt und vertieft. Auf solche essenziellen Bezüge zu einschlägigen Querschnittsmaterien der Rechtsberatung ist bei der Wahl der Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Nachfolgeplanung zu achten, um diese auch in der täglichen Rechtsberatung gewährleisten und dem stetig wachsenden Erfordernis der fachübergreifenden Qualifikation gerecht werden zu können. Ist es zudem möglich Kenntnisse in rechtlichen Nischen wie dem internationalen Stiftungsrecht zu erlangen, kann man sich sicher sein, mit der gewählten Weiterbildung das Rüstzeug für den Wettbewerb in der Rechtsberatung bekommen zu haben.
 

→ Was sagen Absolventen des LL.M.-Programms an der Universität Liechtenstein?

 

Vielen Dank, Frau Dr. Alexandra Butterstein!
 

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