Arbeitgeberbewertung schreiben

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 17.11.2021

Arbeitgeberbewertungen: Einblicke aus erster Hand

Womit können Kanzleien wirklich punkten?

Würdest du einen Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne dir vorher Bewertungen über deinen zukünftigen Arbeitgeber durchzulesen? In Zeiten von Amazon, Trustpilot, Tripadvisor und Co. ist es fast unvorstellbar, dass sich Arbeitnehmer für etwas so Wichtiges wie einen neuen Job entscheiden, ohne davor eine gründliche Recherche zu betreiben. Wer hunderte Bewertungen auf der Suche nach der besten Option für das neue Handy durchforstet, der ist sicherlich auch bereit, dasselbe bei der Jobsuche zu tun – oder? Nichts eignet sich dabei besser als die persönlichen Meinungen von momentanen oder ehemaligen Mitarbeitern. Doch bei der Recherche ist auch Vorsicht geboten.

Der Einfluss von Arbeitgeberbewertungen nimmt zu

Bewertungsportale wie kununu, Glassdoor oder Jobvoting geben (Ex)Arbeitnehmern und Bewerbern die Möglichkeit, Arbeitgeber in verschiedenen Kategorien zu bewerten. Interessenten haben so die Möglichkeit, sich über das Arbeitsklima, die Bezahlung, Gleichberechtigung, Teamgeist, Vorgesetztenverhalten und mehr zu informieren, bevor sie eine Bewerbung verschicken oder ein Jobangebot annehmen. Auch auf TalentRocket können Mitarbeiter nun speziell juristische Arbeitgeber bewerten und so Bewerber bei ihrer Entscheidung für oder gegen einen Job unterstützen.

Der Einfluss dieser Bewertungsportale nimmt stetig zu. Laut einer Umfrage von Bitkom aus dem Jahr 2018 informieren sich 45 % der berufstätigen Internetnutzer anhand von Onlinebewertungen über Arbeitgeber. Bei den 14 bis 29-Jährigen sind es sogar 52 %. Nicht nur informieren sich immer mehr Menschen online, auch die abgegebenen Bewertungen steigen an. Waren es 2011 noch 17 %, die bereits einmal einen Arbeitgeber online bewertet haben, lag der Anteil 2018 schon bei 25%.

Mit dem steigenden Interesse an den Bewertungen steigt auch der Einfluss, den diese auf die Bewerber haben. 84 % der Leser von Arbeitgeberbewertungen gaben an, von diesen auch in ihrer Entscheidung beeinflusst zu werden. Mal werden sie in ihrer Tendenz für den Job bestärkt (46%), noch öfters jedoch führten Bewertungen dafür, dass sich die Interessenten gegen eine Stelle entschieden haben (56%).

Ein echter „Game Changer“: Warum sind Bewertungen so wichtig?

Musst du wirklich Bewertungen lesen, wenn du doch beim Vorstellungsgespräch direkt mit dem potenziellen Arbeitgeber sprechen und dir einfach selbst ein Bild machen kannst? Unbedingt! Denn anhand der Erfahrungen anderer Mitarbeiter kannst du einen besseren Eindruck darüber gewinnen, wie die Arbeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen tatsächlich aussieht. Oftmals sind Stellenausschreibungen nämlich recht vage gehalten und was der Job wirklich mit sich bringt, ist nicht von vornherein ersichtlich. Bewertungen können dir einen Hinweis darauf geben, wie dein Arbeitsalltag und das Arbeitsklima wirklich aussehen können.

Dazu kommt, dass nicht alle Arbeitgeber in der Bewerbungsphase voll transparent sind. Abgesehen von ein paar schwarzen Schafen lügen die wenigsten von ihnen bei den gemeinsamen Vorstellungsgesprächen – schließlich ist es auch nicht im Interesse von Arbeitgebern, einen zukünftigen Mitarbeiter zu verärgern. Um für Kandidaten attraktiver zu werden, zeigen sie sich aber natürlich von ihrer besten Seite und verschweigen oftmals auch weniger angenehme Aspekte der Arbeit wie viele Überstunden, steile Hierarchien oder veraltete Technik. In Bewertungen werden diese kritischen Themen gerne aufgegriffen, sodass du nicht nur die Eigendarstellung des Arbeitgebers, sondern auch die der (Ex-)Mitarbeiter in deine Entscheidung einbeziehen kannst.

Genauso kann es aber auch andersherum sein: Gerade kleine Unternehmen oder Kanzleien haben manchmal keine gute Internetpräsenz und können sich vielleicht selbst nicht besonders gut darstellen, obwohl sie tolle Arbeitsbedingungen und Chancen bieten. Bewertungen können dazu führen, dass diese Arbeitgeber mehr Aufmerksamkeit erhalten und dich vielleicht dazu bewegen, dich für eine Stelle zu entscheiden, die auf den ersten Blick weniger überzeugend erscheint. Bewertungen können ein echter Game Changer sein!

Korrekt aber ehrlich: Wie du eine gute Bewertung verfasst

Hast du schon einmal eine Bewertung für deinen Arbeitgeber geschrieben? Falls nein, dann solltest du es auf jeden Fall in Betracht ziehen. Was du davon hast? Ganz einfach: Wenn du einen positiven Text über deinen Arbeitgeber schreibst, dann hilfst du ihm dabei, kompetente Mitarbeiter zu rekrutieren – die dann später zu deinen Kollegen werden.

Genauso kannst du natürlich eine Bewertung für einen Arbeitgeber schreiben, bei welchem dir die Arbeit nicht gefallen hat. So kannst du anderen bei ihrer Entscheidung helfen. Vielleicht stößt du mit deiner Bewertung vielleicht sogar interne Entscheidungen an, welche zu einer Verbesserung der Verhältnisse führen. Für Arbeitgeber ist es schließlich wichtig, gute Bewertungen zu erhalten. Beim Verfassen deines Textes solltest du folgende Tipps beachten, um deine Bewertung hilfreich zu gestalten:

 

  • Versuche, dich in Bewerber hineinzuversetzen und überlege dir, was für diese interessant sein könnte – vor allem also Dinge, die du selbst nicht wusstest, bevor du begonnen hast, in der Kanzlei oder dem Unternehmen zu arbeiten.
  • Wähle persönliche Formulierung anstatt Standardphrasen. Statt „In dem Unternehmen herrscht ein angenehmes Arbeitsklima“ kannst du zum Beispiel schreiben: „Ich habe mich hier vom ersten Tag an wohlgefühlt. Die Kolleginnen und Kollegen unterstützen mich jederzeit und auch auf meine Vorgesetzten ist immer Verlass. Ein tolles Team!“
  • Verfasse deine Bewertung am besten in einer neutralen Verfassung, wenn du ein wenig Abstand zu deinem Job hast. So kannst du besser reflektieren und vermeidest, dass deine unmittelbaren Eindrücke die Bewertung beeinflussen.

 

In Arbeitgeberbewertungen darfst du gerne deine Meinung sagen. Ein paar rechtliche Fettnäpfchen solltest du dabei jedoch vermeiden – in Ausnahmefällen können diese sogar zur Anzeige führen:

 

  • Deine persönlichen Erfahrungen zu schildern ist wichtig – genau dafür sind Bewertungsportale da. Allerdings solltest du von Generalisierungen absehen und dem Unternehmen keine pauschalen Unterstellungen nach dem Motto „Hier werden alle schlecht bezahlt“ machen.
  • Vermeide diffamierende oder rufschädigende Aussagen.
  • Sehe davon ab, in deiner Bewertung Namen oder konkrete Positionen zu nennen, da dies nicht erlaubt ist. Auch vertrauliche Informationen dürfen natürlich nicht öffentlich gemacht werden.
  • Auch wenn es selbstverständlich ist, darf in Bewertungen nicht gelogen werden.

 

Wenn dein Arbeitgeber deiner Meinung nach auch eine Bewertung verdient hat, dann kannst du unsere Tipps gleich hier auf TalentRocket anwenden. Mit unserer Bewertungsfunktion möchten wir Bewerbern die Möglichkeit geben, sich noch umfassender über juristische Arbeitgeber zu informieren und so den perfekten Arbeitgeber für sich zu finden.

Du möchtest deinen Arbeitgeber bewerten oder dich einmal umschauen?

Vorsicht bei der Recherche: Nicht alle Arbeitgeberbewertungen sind vertrauenswürdig

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource, über welches ein Unternehmen verfügt. Kann dieses also keine qualifizierten Fachkräfte anwerben, hat es ein großes Problem – und das kann viel Geld kosten. Firmen haben also ein berechtigtes Interesse daran, dass sie auf entsprechenden Portalen gut bewertet werden und so qualitative Bewerbungen erhalten. Als Bewerber heißt das für dich, die Augen offenzuhalten.

So kann es vorkommen, dass du wie auf anderen Bewertungsplattformen auch bei Unternehmensbewertungen auf Fakes stoßen kannst, welche von dem Arbeitgeber selbst erstellt oder eingekauft wurden. Diese zu erkennen, ist gar nicht so einfach – wird ein Unternehmen aber in mehreren Bewertungen überschwänglich gelobt, solltest du etwas vorsichtig sein.

Abgesehen von gekauften Bewertungen solltest du beim Lesen der Bewertungen immer im Hinterkopf behalten, dass Menschen – ob sie nun ein Produkt kaufen oder einen Arbeitgeber bewerten – dazu neigen, nur dann zu bewerten, wenn sie entweder sehr glücklich oder sehr unglücklich mit ihrer Erfahrung sind. Sie müssen also einen konkreten Grund haben, die Bewertung zu verfassen. Ein Mitarbeiter, der einfach zufrieden ist mit seinem Job, kommt viel seltener auf die Idee, seinem Arbeitgeber eine Onlinebewertung zu schreiben. Dazu kommt, dass Erfahrungen sehr individuell sind: Was für den einen ganz normal ist, nimmt der andere vielleicht als No-Go wahr.

Erfahrungen sind sehr individuell: Was für den einen ganz normal ist, nimmt der andere vielleicht als No-Go wahr.

Wenn du dich über einen potenziellen Arbeitgeber informieren möchtest, dann ist es die beste Strategie, so viele Bewertungen wie möglich zu lesen, um dir einen guten Überblick zu verschaffen. Zwar können sehr negative und sehr positive Texte auch viel über einen Arbeitgeber aussagen, oft werden diese aber in einer emotionalen Verfassung geschrieben und stellen die Verhältnisse deshalb vielleicht schlechter oder besser dar als sie wirklich sind. Suche deshalb lieber nach neutral verfassten Meinungen, welche sowohl positive als auch negative Aspekte berücksichtigen.

 

Der Einfluss von Bewertungen auf die Entscheidung bei der Jobwahl steigt – und das ist gut so. Denn ob bei deiner neuen Stelle ein tolles Team, ein nerviger Chef, gute Aufstiegsmöglichkeiten oder das Hamsterrad auf dich warten, lässt sich im Bewerbungsprozess meistens nicht so leicht erkennen. Positive, aber auch negative Überraschungen sind für viele einfach Teil des Einstellungsprozesses. Dazu, dass das nicht so bleibt und mehr Transparenz am Arbeitsmarkt herrscht, kann jeder beitragen: Eine Bewertung deines Arbeitgebers kann vielleicht das ausschlaggebende Argument für jemanden sein, sich für oder gegen einen Job zu entscheiden!

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.