So wirst du trotzdem als Jurist:in tätig!
Nur weil du mit einem ausländischen Abschluss offiziell in Deutschland nicht als Anwält:in giltst, heißt das jedoch noch nicht, dass du nicht als Jurist:in arbeiten kannst. Folgende Möglichkeiten stehen dir offen:
1. Niederlassung zur Rechtsbesorgung
Du kannst zunächst beratend tätig werden und die sogenannte Niederlassung zur Rechtsbesorgung beantragen.
Hierfür musst du dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden – diese kann dir die jeweiligen Anforderungen und Voraussetzungen mitteilen. Hier findest du eine Übersicht aller Rechtsanwaltskammern in Deutschland.
Aber Achtung: Beantragst du die Niederlassung zur Rechtsbesorgung (nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung), kannst du nur in den Rechtsgebieten des Staates, in dem du deinen Jura-Abschluss erhalten hast, sowie im Völkerrecht (unter Bezeichnung des Staates deines Abschlusses) tätig werden.
2. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Zudem besteht für dich die Möglichkeit, bei außergerichtlichen Dienstleistungen zu arbeiten. Das können beispielsweise (öffentlich-rechtliche) Verwaltungsstellen in Deutschland sein.
Diese natürlichen bzw. juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet sein und erstrecken sich über folgende Bereiche:
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung
Für eine detaillierte Auflistung lohnt sich auch der Blick in § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Auch hier musst du einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen zuständigen Behörde stellen – das sind oftmals Verwaltungsstellen oder die Oberlandesgerichte der Regierungsbezirke.
3. Tätigkeit in nicht-reglementierten Berufen
Natürlich besteht für dich auch immer die Möglichkeit, beratend in Wirtschaftsunternehmen, Banken oder Versicherungen tätig zu werden.
Viele Unternehmen, die international tätig sind, haben bereits Erfahrung mit ausländischen Abschlüssen bzw. Qualifikationen und benötigen keine externen Einschätzungen.
Sollte du deine Qualifikation einschätzen lassen wollen oder ein potenzieller Arbeitgeber fordert die Einschätzung, gibt es mehrere Anlaufstellen, die diesen Service anbieten. Dazu gehören unter anderem:
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: Bei der sog. Lissabon-Bescheinigung wird eine im Ausland erworbene Qualifikation geprüft und im Anschluss bescheinigt, welcher Qualifikation in Deutschland der Auslandsabschluss gleicht.
- Anabin: Diese Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit.