Unternehmen als Arbeitgeber erfreuen sich unter Juristen großer Beliebtheit. Eine im Verhältnis zu den großen Sozietäten humanere Arbeitsbelastung, attraktive Verdienstmöglichkeiten und gute Karrierechancen überzeugen viele Juraabsolventen, den Weg des Unternehmensjuristen einzuschlagen. Auch der Aufstieg innerhalb der Firma ist dank der dafür ausgelegten Konzernstrukturen oft einfacher als in (Groß)kanzleien. Darüber hinaus bieten vor allem große Unternehmen häufig die Möglichkeit, im Ausland zu arbeiten oder zumindest in einem Internationalen Umfeld zu agieren. Was aber tut ein Unternehmensjurist genau und welche Fähigkeiten muss er mitbringen?
Definition Unternehmensjurist: Der Dolmetscher unter den Juristen
Ein Unternehmensjurist arbeitet in der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Er hat in diesem Sinne keine Mandanten, sondern sein Mandant ist sein Arbeitgeber selbst. Aufwendige Mandantenaquise entfällt somit. Dafür müssen Juristen in Unternehmen andere Dinge können, die klassische Anwälte vernachlässigen können. Unabhängig vom speziellen Rechtsgebiet sind Unternehmensjuristen viel enger in die betrieblichen Abläufe integriert als beispielsweise auch externe Berater.
Somit sind ihre Aufgaben automatisch interdisziplinärer Natur, da sie zwischen den verschiedenen Abteilungen im Unternehmen vermitteln, schlichten und natürlich beraten müssen.
Vermitteln ohne zu verwirren - Alltag für Unternehmensjuristen
Verhandeln klassische Juristen dagegen in der Regel unter sich, wie beispielsweise vor Gericht Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, ist der Unternehmensjurist ein Exot in seinem Umfeld. Je nach Branche treibt er sich zwischen Betriebswirtschaftlern, Technikern und Ingenieuren oder anderen Spezialisten herum und muss diesen das juristisch Nötige vermitteln, ohne sie dabei mit Jura-Floskeln und Paragraphenketten zu überhäufen und zu verwirren.
Kernaufgabe eines jeden Unternehmensjuristen ist also die verständliche und praxistaugliche Übersetzung juristischer Rahmenlinien für die nichtjuristischen Mitarbeiter des Unternehmens. Als Unternehmensjurist befasst man sich mit allen juristischen Problemen seines Arbeitgebers, d.h. man erarbeitet Verträge oder kontrolliert diese, organisiert die Umsetzung juristischer Projekte durch externe Kanzleien (bspw. Prozesse oder Gesellschaftsverträge), führt die Compliance-Richtlinien durch und vieles mehr. Typische Rechtsgebiete eines Unternehmensjuristen sind daher Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Schuldrecht und Gesellschaftsrecht. Häufig werden die Begriffe "Unternehmensjurist" und "Syndikus" übrigens synonym verwendet, was genau genommen nicht ganz korrekt ist. So unterscheidet sich ein Syndikusanwalt vor allem durch seine rechtliche Stellung im Unternehmen vom Unternehmensjuristen.