Das Hessische Ministerium der Finanzen fordert für die Hessische Finanzverwaltung zwei juristische Staatsexamina die mindestens befriedigend im oberen Bereich abgeschlossen sein sollten.
Gerade in Bayern zeigen sich die Verbesserungen für Nachwuchsjuristinnen und –juristen besonders deutlich. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst erwartet zwei Staatsexamina mit überdurchschnittlichem Erfolg, d. h. ab 8 Punkten. Die magische Grenze des vollbefriedigend ist durchbrochen!
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat in diesem Jahr die Staatsnote für Bewerbungen von 7,5 auf mindestens 7,0 im Zweiten Staatsexamen abgesenkt.
Erfahrungsgemäß sinken die Staatsnoten bei allen öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren parallel. Die Chancen haben sich deshalb auch bei vielen hier nicht Genannten verbessert.
Dem Vernehmen nach sollen Dienstherren sogar schon auf Bewerberinnen und Bewerber zugehen, die sie vor einiger Zeit abgelehnt haben, um auf die verbesserten Einstellungschancen hinzuweisen.