Herr Saal, in der aktuellen Situation stehen viele Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt entweder direkt oder indirekt aufgrund der Corona-Krise an. Ist dies für Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrecht eine spannende Zeit oder ein Super-GAU aus arbeitsrechtlicher Sicht?
Jochen Saal: Ganz klar: Eine wahnsinnig spannende, wenn auch nicht durchweg positive Zeit! Ich gehe davon aus, dass es bei einigen Unternehmen als Folge der Krise zu Restrukturierungsmaßnahmen kommen wird. Um die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, wird sich Personalabbau vielfach nicht vermeiden lassen.
Doch auch jenseits von Restrukturierungen wird Corona deutliche Spuren in der Arbeitswelt hinterlassen. Nehmen Sie das Homeoffice als Beispiel: Früher bei vielen Arbeitgebern verpönt, ist es für manche Unternehmen in der Krise zum Rettungsanker geworden. Gemeinsames Arbeiten im Großraumbüro wird auf lange Sicht kaum noch denkbar sein. Wir werden uns in Zukunft noch viel mehr mit neuen Formen der (Zusammen-)Arbeit beschäftigen, die für uns Arbeitsrechtler hochinteressante Fragen aufwerfen.
Frau Dr. Schuster, ungewöhnliche Zeiten erfordern neue Denkweisen. Wie hat sich Ihre durch Corona verändert? Und wird die derzeitige Situation intern einen nachhaltigen Einfluss auf Ihre Praxisgruppe bei Gleiss Lutz haben?
Doris-Maria Schuster: Corona hat den Arbeitsalltag umgewälzt und mit vielen Vorurteilen aufgeräumt. Aus einem nice-to-have ist in vielerlei Hinsicht ein must-have, aus Spielereien sind über Nacht nützliche Tools geworden. Alle Anwältinnen und Anwälte konnten schon immer mobil arbeiten, jetzt gehören aber Videokonferenzen zum Alltag. Unsere Sekretariate und Support-Funktionen verfügen jetzt auch über digitales Equipment und können aus dem Mobile-Office arbeiten. Büropräsenzzeiten spielen gar keine Rolle mehr. Während wir an unseren jeweiligen Standorten untereinander auf Abstand gegangen sind, sind wir über die Standorte hinweg durch Videokonferenzen noch enger zusammengerückt.
In der Fachgebietsgruppe Arbeitsrecht hat sich die Fokussierung auf digitale Beratung zu digitalen Themen nachhaltig verstärkt. Täglich finden nun Videokonferenzen mit Mandanten, Online-Schulungen von Führungskräften sowie virtuelle Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen statt. Diese Form des Arbeitens wird Corona überdauern. Auch deshalb, weil man gemerkt hat, wie viel produktive Zeit man bisher mit Reisen verbracht hat. Diese Zeit lässt sich definitiv effizienter nutzen.
Nicht für die Uni – für das Leben lernen wir. Würden Sie sagen, dass auch Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch die derzeitige Situation trotz Ihrer langjährigen Berufserfahrung Neues lernen und wie beeinflusst dies die zukünftige Arbeit bei LPA-GGV, Herr Dr. Paulmann?
Steffen Paulmann: In der Tat, ich war ein Home-Office Gegner und bin jetzt ein totaler Befürworter. Ich selbst werde weiterhin lieber ins Büro kommen, aber die Arbeit mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat super geklappt. Man hat auch gelernt, noch mehr mit individuellen Befindlichkeiten umzugehen. Das funktioniert alles sehr gut, wenn man ein gemeinsames Ziel vor Augen hat. Schließlich wollen wir alle, dass die Arbeit bestmöglich weiterläuft und wir die besten Ergebnisse erzielen. Ich habe den Eindruck, dass viele Kolleginnen und Kollegen gerade bei der großzügigen Flexibilität erst recht beweisen wollten, dass ihre Arbeitsqualität in keinster Weise leidet. Das fand ich echt klasse!
Sie beschreiben in Ihrem Kanzlei-Slogan, dass KLIEMT „Standards im Arbeitsrecht“ setzt. Denken Sie, dass sich diese Standards aus objektiver Sicht für KLIEMT nachhaltig verändern werden, Herr Saal?
Jochen Saal: Das Setzen der „Standards im Arbeitsrecht“ war schon immer das erklärte Ziel von KLIEMT: Wir möchten die Qualitätsführer in der arbeitsrechtlichen Beratung in Deutschland sein! Daran hat sich über die Jahre hinweg selbstverständlich nichts geändert. Das bedeutet aber auch, dass man nie auf der Stelle treten und sich auf seinen Lorbeeren ausruhen darf. Man muss sich stets weiterentwickeln. Insoweit ist es schon richtig, dass sich die „Standards im Arbeitsrecht“ ständig verändern – und das nicht erst seit Corona. Nehmen Sie als Beispiel die agile Transformation, die derzeit in aller Munde ist und mannigfaltige arbeitsrechtliche Herausforderungen birgt.
Doch auch die Art und Weise der anwaltlichen Tätigkeit ändert sich, Stichwort „Legal Tech“. Hier möchten wir ebenfalls ganz vorne mit dabei sein. Im Rahmen unseres ersten KLIEMT Hackathons konnten sich unsere Associates im vergangenen Jahr mit den technischen Grundlagen vertraut machen und erste Arbeitsrechts-Tools entwerfen. Das war ein derart großer Erfolg, dass wir daraus das Projekt KLIEMT.HRtools gemacht haben: Wir erstellen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten angepasste, maßgeschneiderte IT-Tools zur Vereinfachung und Standardisierung von HR-Prozessen bis hin zur Abbildung sehr komplexer Rechtsfragen. Einen Eindruck hiervon kann man sich auf unserer Website verschaffen, wo verschiedene Standardtools, beispielsweise zur Restrukturierung, zur Einführung von Kurzarbeit oder zur COVID-19 Compliance, kostenfrei getestet werden können.