Welche Studieninhalte werden bei einem Bachelorstudium vermittelt?
Das juristische Bachelorstudium ist – anders als das Studium auf Staatsexamen – eher interdisziplinär geprägt. Dies zeigt sich an den verschiedenen möglichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel die bereits genannten ‚Politik und Recht‘ oder ‚Wirtschaft und Recht (Economics and Law)‘.
Der juristische Pflichtteil des BA ‚Politik und Recht‘ beinhaltet deshalb vermehrt etwa Öffentliches und Privatrecht, Schuld- und Kaufrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht, während bei einem BA ‚Wirtschaft und Recht‘ eher das Privatrecht im Vordergrund steht, insbesondere das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht sowie geistiges Eigentum, aber auch öffentliches Recht mit Einführungen in das Staatsorganisationsrecht, in die Grundrecht sowie in das allgemeine Verwaltungsrecht.
Der juristische Pflichtteil eines Bachelorstudiengangs entspricht also im Wesentlichen dem juristischen Grundstudium auf Staatsexamen.
Inwieweit lassen sich Inhalte anrechnen?
Im Grundsatz gilt: Alle Studienleistungen, die mit denen im Bachelorstudiengang vergleichbar sind – oder andersherum – können angerechnet werden. Dies gilt also maßgeblich für die Grundveranstaltungen im Zivilrecht (etwa BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht), im Öffentlichen Recht (etwa Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT) sowie im Strafrecht.
Es ist jedoch die Entscheidung der jeweiligen Universität, ob und inwieweit sie die belegten Kurse anrechnen. Dabei prüft sie nach eigenen Maßstäben. Eine allgemeingültige Aussage kann an dieser Stelle deshalb nicht erfolgen.
In aller Regel wird eine Anrechnung jedoch umfangreicher sein, wenn zunächst auf Staatsexamen studiert und sodann ein Wechsel zum Bachelorstudiengang vorgenommen wurde, etwa weil man die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden hat. Dieser Umstand ist daran geschuldet, dass beispielsweise auch der Aspekt der Interdisziplinarität des Bachelorstudiums berücksichtigt wird.