In der jüngeren Vergangenheit gab es schließlich eine weitere nennenswerte Reform, die heute noch Bestand hat, nämlich die Einführung der sogenannten ersten juristischen Prüfung im Jahr 2003, die das Erste Staatsexamen abgelöst hat. Diese erste juristische Prüfung bestand nun erstmals neben dem staatlichen Examensteil (Pflichtfachprüfung, 70 % der Gesamtnote) aus einem universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung, 30 % der Gesamtnote).
Deshalb konnte richtigerweise nicht weiter von einem „Staatsexamen“ mehr gesprochen werden. Wie diese Schwerpunktsbereichsprüfung aufgebaut sein muss, ist wiederum Sache der Länder und auch Sache der jeweiligen Universität. In der Regel werden eine Examensklausur und eine Examenshausarbeit geschrieben sowie eine mündliche Prüfung abgelegt. An der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz werden hingegen anstelle der Examenshausarbeit zwei Examensklausuren im Schwerpunkt geschrieben.
Im Jahr 2012 wurde ferner eine Reform zur Vereinheitlichung des Jurastudiums angekündigt. In einem rund 200-seitigen, dreiteiligen Bericht wurden unter anderem umfangreiche Reformen hinsichtlich des Examenspflichtstoffs in beiden Staatsexamen und des universitären Schwerpunktsbereichs, sowie weitere kleinere Reformen angekündigt. Bis Herbst 2017 sollen zu den aktuellen Plänen etwaige Kritik und Anregungen aus Lehre und Praxis berücksichtigt werden. Wann und in welchem Umfang diese Reform schließlich umgesetzt wird, bleibt somit vorerst offen.
Der klassische Ausbildungsweg, also das Studium an der Universität mit der ersten juristischen Prüfung, ist seit dem sogenannten Bologna-Prozess nicht mehr der einzige juristische Studiengang. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit einen Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) zu erlangen.
Dieses Bologna-Modell dient maßgeblich der Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraumes und geht mittlerweile weit über die EU-Mitgliedsstaaten hinaus.
Die Hauptziele sind insbesondere die Förderung der Mobilität in räumlicher wie in kultureller Hinsicht, die Qualitätskontrolle sowie die interne engere Verzahnung des europäischen Hochschulraums. Dieses Modell ist deshalb interdisziplinär geprägt, weswegen der juristische Pflichtteil eines Bachelorstudiengangs im Wesentlichen dem juristischen Grundstudium auf Staatsexamen entspricht. Damit bietet das Bologna-Modell nicht nur neue Möglichkeiten für die Juristenausbildung, sondern bringt auch erhebliche Einschränkungen mit sich.