Anrechnung des Praktikums vs. Prüfungsordnung
Grundsätzlich sollte vor der Auswahl eines Praktikumsplatzes zunächst vom Studenten selbst ermittelt werden, ob entsprechendes Praktikum auch den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnung für praktische Studienzeiten entspricht. Wer sich hier unsicher ist, dem hilft in der Regel das Prüfungsamt - oft gibt es sogar extra Veranstaltungen zu dieser Thematik.
Eine „wird schon klappen“-Mentalität ist hier fehl am Platze. Es gibt wenig ärgerlicheres als später bei der Anerkennung des Praktikums festzustellen, dass die Kriterien nicht erfüllt waren, die Zeit nahezu verschenkt und eine neue Praktikumsstelle gefunden und absolviert werden muss.
Immer anerkannt: Ämter und Verwaltungen
Die Verwaltung im klassischen Sinne kann während der praktischen Studienzeit näher kennengelernt werden. Finanz-, Versorgungs- und Arbeitsämter, Forstdirektionen oder die Universitätsverwaltungen bieten sich allesamt für Verwaltungspraktika an und sind nach jeder Prüfungsordnung anerkannt.
Verwaltungspraktikum im Polizeidienst
Dass das Verwaltungspraktikum alles andere als langweilig sein muss, lässt sich kaum besser als an einem Praktikum bei der Polizeidirektion aufzeigen. Hier werden echte Kindheitsträume, wie im Polizeiauto mit Blaulicht zum Einsatz zu fahren, wahr.
Während des Praktikums bekommt man die Möglichkeit, am geregelten Schichtdienst teilzunehmen, dem Staatsanwalt über die Schulter zu sehen und je nach Einsatzort kann man auch an richtigen Einsätzen teilnehmen. Ob und was anfällt hängt natürlich nicht nur vom Ort ab, an dem man eingesetzt wird, sondern natürlich auch vom „Glück“, dass gerade während dieser Zeit etwas Spannendes passiert - aber irgendwas ist ja doch immer los...