Kritik am Einsatz von Gutachtern
Sowohl die mangelnden Möglichkeiten, gegen ein Gutachten inhaltlich vorzugehen, als auch die Person des Gutachters selbst sorgen immer wieder für Kritik. Denn der Beruf des Gutachters ist kein geschützter Beruf, der einer spezifischen Ausbildung bedarf.
Ausschlaggebend ist der benötigte Sachverstand. Für familienrechtliche Streitigkeiten werden häufig Psychologen als Gutachter beauftragt. Eine zusätzliche Fortbildung oder ein Studium für den Gutachterberuf sind nach dem Psychologiestudium jedoch nicht zwingend. Dementsprechend psychologisches Gutachten auch zu Missverständnissen führen, sofern dieses plötzlich auch fachfremede, juristische Begriffe und Tatbestände beinhaltet.
Häufig erfolgen Mängel in den Gutachten nicht aus Opportunität oder Bösartigkeit, sondern schlichtweg aufgrund mangelnder juristischer Vorbildung und Feingespür.
Ähnliches gilt für Arzthaftungsprozesse, in denen Gutachten meistens von Ärzten geschrieben werden. Verschulden, "lege artis" und ähnliche Begriffe sind für Ärzte nicht das Werkzeug, mit dem sie in ihrer Profession üblicherweise zu tun haben. Daher wird die Ausbildung und Auswahl der eingesetzten Personen häufig kritisiert. Ähnlich in Kritik steht auch die meist ungenaue Gutachtenfrage, die durch den Richter nicht gewissenhaft formuliert wird.
Somit steht und fällt das Ergebnis des Gutachtens immer mit einer Reihe verschiedener, externer Umstände. Hinzu kommt, dass sich ein Gutachten nicht an vorgegebenen Frage des Richters orientieren muss. Überdies herrsche - so die Kritik - oftmals keine klare Rollenverteilung zwischen Gutachtern und Richtern. Selbst für die Parteien ist häufig nicht klar, welche Aufgaben und Kompetenzen der Gutachter hat und inwiefern der Richter an die Ergebnisse gebunden ist. Ein Sachverständigengutachten ist damit im Grunde mit einem Zeugenbeweis vergleichbar, obgleich einem Gutachten in der Regel ein höheres Gewicht seitens der Richter eingeräumt wird.
Möglichkeiten, sich gegen ein Gutachten zu wehren, gibt es. Diese müssen allerdings zeitnah ergriffen und gut vorbereitet werden. Und für die Zukunft gilt: An Maßstäben für die Qualifikation der Gutachter sowie für inhaltliche Qualität der Gutachten selbst sollte gearbeitet werden, um mehr Rechtssicherheit zu vermitteln.