Freischuss Fluch oder Segen Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Der Freischuss: Fluch und Segen zugleich?

Die Vor- und Nachteile eines zusätzlichen Prüfungsversuchs für das Staatsexamen

Der Freischuss ist grundsätzlich in jedem Bundesland für Jurastudent:innen möglich. Wer sein Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert, bekommt einen Extraversuch für sein Erstes Staatsexamen gutgeschrieben.

In den meisten Bundesländern muss der Freischuss bis zum 8. Semester angemeldet werden, jedoch gibt es vereinzelte Ausnahmen. So muss er in Schleswig-Holstein nach Beenden des Schwerpunktes genommen werden, was eventuell auch schon im 7. Semester passieren kann. In Hamburg können sich Student:innen die Option bis zum 9. Semester, unter bestimmten Bedingungen, offenhalten. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Freischuss zudem oftmals nach hinten geschoben und kann innerhalb der verschiedenen Hochschulen stark variieren. 

War jemand ein Semester im Ausland, hatte ein Amt in universitären Gremien inne, nahm an einem Mootcourt teil, oder absolvierte eine Fachsprachenausbildung etc., kann er sich dies in der Regel anrechnen lassen und der Freischuss steht dann nach dem jeweils besagten Fachsemester offen. Genauere Informationen zu den unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Bundesländer findet man in den jeweiligen Prüfungsordnungen und bei den Prüfungsämtern.

Aber ist der Freischuss überhaupt so frei wie es auf den ersten Blick erscheint?

Diese Frage stellt sich als komplexer heraus, als es auf den ersten Blick scheint. Es gibt mehrere Szenarien, die unterschiedliche Folgen mit sich bringen und bei denen es auch stark auf die Persönlichkeit des Prüflings ankommt.
 

Szenario 1: Durchgefallen im Freischuss

Klingt zunächst nicht schön und das ist es natürlich auch nicht. Die gute Nachricht folgt jedoch sofort: Es ist nichts passiert. Das Szenario des Durchfallens ist einfach zu durchschauen, denn in der Folge hast du die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen, die nie einen Freischuss hatten oder ihn nicht angetreten sind.

Soll heißen: Zwei Versuche und bei Bestehen länderabhängig noch einen Verbesserungsversuch. Den Freischuss angetreten, aber nicht bestanden zu haben, hat keinen objektiven Schaden angerichtet, insbesondere die Prüfer beim nächsten Versuch erlangen hiervon keine Kenntnis.

Risiko: Die eigene Persönlichkeit. Das Durchfallen im Freischuss birgt möglicherweise dennoch eine Gefahr. Schließlich ist das Nichtbestehen nach mindestens vier Jahren trotz der hohen Anforderungen irgendwo immer eine Enttäuschung.

Wer befürchtet in ein Motivationsloch zu fallen oder gar Schlimmeres, der sollte sich im Vorfeld genau überlegen, ob der Freischuss etwas für ihn ist und falls ja, bereits eine Strategie parat haben für den Fall des Scheiterns.

Szenario 2: Nach den schriftlichen Prüfungen nur sehr knapp zur mündlichen Prüfung zugelassen worden

Jetzt wird es ein wenig komplizierter. Gerade so zur mündlichen Prüfung zugelassen bedeutet, dass der Prüfling die schriftlichen Klausuren mit ungefähr vier Punkten bzw. sogar etwas weniger Punkten absolviert hat, durch die mündliche Prüfung jedoch insgesamt noch bestehen kann.

Die genauen Konditionen, wieviele Punkte erreicht werden müssen bzw. wieviele Klausuren mindestens bestanden worden sein müssen, variieren dabei von Bundesland zu Bundesland und können beim jeweiligen Prüfungsamt eingesehen werden.

Wer nun in dieser prekären Situation ist, der muss nun einiges bedenken:

Unterszenario A:

Besteht der Prüfling die mündliche Prüfung, hat er in der Folge nur noch den Verbesserungsversuch. Soll heißen er hat ein „relativ schwaches“ Examen sicher, aber leider nur noch eine Chance zur Verbesserung. Im Falle des Bestehens kann auf das Examen auch nicht mehr verzichtet werden, falls das Ergebnis nicht den Vorstellungen entspricht.

Vorteil/Risiko: Der Vorteil liegt auf der Hand, denn das Examen ist bestanden. Da Jurastudent:innen in der misslichen Lage sind, bis zum 1. Examen keinerlei Abschluss bzw. Berufsqualifikation im klassischen Sinne erworben zu haben, ist dies ein nicht zu unterschätzender Aspekt.

Doch auch der Nachteil ist offensichtlich. Das Examen ist mit knapp über vier Punkten denkbar schwach und aus zuvor drei Versuchen zum Bestehen zuzüglich eines Verbesserungsversuchs wurde plötzlich nur, wenn überhaupt, noch ein Verbesserungsversuch im Tausch für das gerade so bestandene Examen. 

Manch einer mag hier auch in ein Zeitproblem geraten, da der Verbesserungsversuch, soweit er besteht, oftmals innerhalb eines Jahres abgelegt werden muss, da er sonst verfällt. Dies ist nicht mehr allzu viel Zeit, muss man sich doch erst auch einmal von den Prüfungen erholen.

So darf man es zum einen nicht unterschätzen, dass man sich vermutlich viel Druck aufbaut.

Wieder einmal spielt also die Persönlichkeit die entscheidende Rolle. Ist der Prüfling sicher, dass er durch das bestandene Examen an Sicherheit gewinnt und sich weiterhin mit voller Konzentration auf seinen Verbesserungsversuch vorbereiten kann, ist es eine win-win-Situation.

Befürchtet er, dass er sich auf dem Examen ausruht oder gar keinen weiteren Versuch mehr unternimmt, kann ihm sein Examen im Freischuss natürlich schaden. Schließlich lässt sich aus dem Bestehen im ersten Versuch darauf schließen, dass er nach einer vernünftigen Vorbereitung deutlich mehr hätte erreichen können.
 

Unterszenario B:

Befürchtet der Prüfling also Letzteres, steht es ihm offen nach der Ladung zur mündlichen Prüfung von der gesamten Prüfung zurückzutreten und somit den Freischuss endgültig nicht zu bestehen. Er entscheidet sich also trotz der Möglichkeit zu Bestehen freiwillig für das erste der Szenarien und nimmt den Freischuss damit quasi nachträglich aus dem Spiel.

Vorteil/Risiko: Der Prüfling profitiert in diesem Szenario von den Erfahrungen durch den Freischuss, hat aber in der Folgezeit weiterhin die regulären zwei Versuche zum Bestehen zuzüglich des Verbesserungsversuchs.

Auf der anderen Seite verzichtet er natürlich auf die Möglichkeit bereits früh ein sicheres Examen zu haben. Sollte es in der Zukunft knapp werden mit dem Examen, wäre dieser Schritt mit Sicherheit der Falsche gewesen.

Losgelöst von diesen Szenarien gibt es sicherlich auch Kontra-Punkte, die man beachten sollte. So darf man es zum einen nicht unterschätzen, dass man sich vermutlich viel Druck aufbaut. Die Zeit ist knapp und die Fülle des Stoffes gewaltig und wer möchte es nicht endlich hinter sich haben?

Auch will man den Erwartungen des persönlichen Umfeldes gerecht werden und sein Studium doch am liebsten in der Regelstudienzeit abschließen.

Dies lässt auch gleich schon zum nächsten Punkt überleiten. Durch den steigenden Druck und dem Zeitmangel, bleibt oft nichts anderes übrig, als auf Lücke zu lernen. Dies muss nicht unbedingt nachteilhaft für die Ergebnisse des Ersten Staatsexamens sein, jedoch womöglich für das folgende Referendariat und Zweite Staatsexamen.

Es ist aber bei weitem nicht nur negativ zu betrachten. Stimmt die Vorbereitung, lässt sich durch den Freiversuch freilich das Studium beschleunigen. Vielen hilft diese Aussicht auch als Motivationsschub.

Laut dem Jahresbericht des Baden-württembergischen Landesjustizprüfungsamtes aus 2016 waren Prüfungsteilnehmer:innen in ihrem Freiversuch unterm Strich erfolgreicher als ihre Kolleg:innen, die die Prüfung nicht im Rahmen des Freiversuches ablegten. So war bei „Freiversuchlern“ die Nichtbestehensquote niedriger und ein VB oder besser sogar häufiger vertreten.

 

Was also bleibt unterm Strich übrig: Freischuss ja oder nein? Was tun, wenn es im besten Fall nur ein schwaches Examen wird? Diese Antwort muss jeder für sich selbst finden. Denkt die Szenarien durch und hinterfragt euch selber, wie ihr je nach Abschneiden reagieren würdet. Oft hilft es auch, mit älteren Absolvent:innen zu sprechen, die berichten können wie es bei Ihnen lief und im Zweifel solltest du immer auf dein Bauchgefühl hören!

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