Der Freischuss ist grundsätzlich in jedem Bundesland für Jurastudent:innen möglich. Wer sein Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert, bekommt einen Extraversuch für sein Erstes Staatsexamen gutgeschrieben.
In den meisten Bundesländern muss der Freischuss bis zum 8. Semester angemeldet werden, jedoch gibt es vereinzelte Ausnahmen. So muss er in Schleswig-Holstein nach Beenden des Schwerpunktes genommen werden, was eventuell auch schon im 7. Semester passieren kann. In Hamburg können sich Student:innen die Option bis zum 9. Semester, unter bestimmten Bedingungen, offenhalten. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Freischuss zudem oftmals nach hinten geschoben und kann innerhalb der verschiedenen Hochschulen stark variieren.
War jemand ein Semester im Ausland, hatte ein Amt in universitären Gremien inne, nahm an einem Mootcourt teil, oder absolvierte eine Fachsprachenausbildung etc., kann er sich dies in der Regel anrechnen lassen und der Freischuss steht dann nach dem jeweils besagten Fachsemester offen. Genauere Informationen zu den unterschiedlichen Konditionen der einzelnen Bundesländer findet man in den jeweiligen Prüfungsordnungen und bei den Prüfungsämtern.