Jurist werden ohne Abitur in Deutschland

Jurastudium mit Fachabitur – wie geht das?

Interview: Unser Campus Captain Merih über seinen Weg zum Jurastudium!

„Für das Jurastudium muss ein Vollabiturient nicht unbedingt geeigneter sein als ein Nichtvollabiturient.“ Unser Campus Captain Merih aus Osnabrück gehört wahrscheinlich zu den wenigen, die Jura mit dem Fachabitur studieren. Mittlerweile ist er im fünften Semester und begann ein Semester zuvor mit der Examensvorbereitung.

1. Aus welchem Grund hast du dich entschlossen Jura zu studieren?

Schon als kleines Kind war es mein Ziel, Rechtsanwalt zu werden. Deswegen habe ich auch mein Schulpraktikum bei einer Anwaltskanzlei, genauer bei der Societät Schäfers absolviert. Bei ihnen habe ich einen sehr guten Einblick in die Praxis bekommen und mein Kindheitstraum wurde nur noch mehr bekräftigt. Da aber die Zulassungsvoraussetzung für einen Rechtsanwalt ein bestandenes zweites Staatsexamen ist, habe ich mich letztlich dazu entschlossen, Rechtswissenschaften zu studieren.
 

2. Welchen Schulabschluss hast du denn, wenn du keine Allgemeine Hochschulreife hast?

Ich habe die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg mit dem Schwerpunkt BWL und VWL erlangt.

Merih Rastoder - Jurastudent Uni Osnabrück und TalentRocket Campus Captain

 

Unser Campus Captain Merih in Osnabrück 

3. Wie kann man denn ohne Vollabitur Jura studieren?

Das habe ich mich damals auch gefragt und mich umfassend informiert. Damals tat ich das unter anderem in der Schule, wo die Lehrer allerdings zu uninformiert waren. Meine Situation war natürlich auch nicht der Regelfall. Meine Fragen wurden deswegen zum Teil falsch beantwortet.

Im Internet stehen bis heute nicht wirklich hilfreiche Informationen zu dieser Thematik. Aber um auf deine Frage zurück zu kommen, wie man Jura mit Fachabitur studieren kann: Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich selbst studiere an der Universität Osnabrück, welche in Niedersachsen liegt. Somit ist auch das Niedersächsische Hochschulgesetz anzuwenden. Gemäß § 18 I S. 1 Nr 1 c) Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist ein Bewerber zum Studium an einer Universität berechtigt, wenn dieser eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Dazu zählt auch die Fachhochschulreife (FHR).

Nach § 18 III S. 1 NHG berechtigt die FHR zum Studium in jeder Fachrichtung, an jeder Fachhochschule, zum Studium in entsprechender Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Näheres kann die Universität oder die gleichgestellte Hochschule durch Ordnungen des jeweiligen Studiengangs bestimmen (vgl. § 18 III S. 2 NHG). In Osnabrück wird neben der vollen FHR (also dem schulischen- und dem praktischen Teil) noch ein vierwöchiges Praktikum für die jeweilige Fachrichtung benötigt. Ich selbst habe dann wieder ein Praktikum beim Rechtsanwalt gemacht.

Die ganzen Unterlagen legte ich der Universität Osnabrück vor und sie haben mich letztlich immatrikuliert. Dem ist allerdings noch hinzuzufügen, dass ein Bewerber, der sich mit der FHR einschreiben möchte, auch relativ gute Noten mitbringen sollte.

Zu viel Zeitverschwendung im Jurastudium?

4. Ist das nicht unfair gegenüber den Vollabiturienten?

Wieso sollte das denn nicht fair gegenüber einem Vollabiturienten sein? Im Studium beginnen alle mit dem gleichen Wissenstand. Wobei ein Fachabiturient mit dem Schwerpunkt BWL, schon zum Teil Kaufrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in der Schulzeit angerissen hat – so war es zumindest bei mir.

Solch ein Wissen wird an einem normalen Gymnasium (also kein Wirtschaftsgymnasium) nicht gelehrt. Dies spricht dafür, dass ein Fachabiturient mit dem Schwerpunkt BWL & VWL nicht unbedingt weniger qualifiziert ist, als ein regulärer Gymnasiast mit allgemeiner Hochschulreife. Mit der Reglung des § 18 NHG wird meines Erachtens auch die Chancengleichheit gewahrt. Somit finde ich die Möglichkeit ohne Vollabitur zu studieren absolut fair.
 

5. Wie findest du das Studium bis jetzt?

Das Studium an sich ist super, ich könnte mir auch nichts anderes vorstellen. Im ersten Semester habe ich auch schnell gemerkt, dass das Jurastudium kein Partystudium ist, sondern definitiv ein Fleißstudium. Deshalb haben mein Freundeskreis und ich uns ordentlich ins Zeug gelegt!
 

An dem Fachabitur soll dein Traum vom Jurastudium nicht scheitern. Wenn du dich gründlich informierst und die passende Uni findest, steht die auch ohne Vollabitur nichts mehr im Weg, Volljurist zu werden!