3. Wie kann man denn ohne Vollabitur Jura studieren?
Das habe ich mich damals auch gefragt und mich umfassend informiert. Damals tat ich das unter anderem in der Schule, wo die Lehrer allerdings zu uninformiert waren. Meine Situation war natürlich auch nicht der Regelfall. Meine Fragen wurden deswegen zum Teil falsch beantwortet.
Im Internet stehen bis heute nicht wirklich hilfreiche Informationen zu dieser Thematik. Aber um auf deine Frage zurück zu kommen, wie man Jura mit Fachabitur studieren kann: Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich selbst studiere an der Universität Osnabrück, welche in Niedersachsen liegt. Somit ist auch das Niedersächsische Hochschulgesetz anzuwenden. Gemäß § 18 I S. 1 Nr 1 c) Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist ein Bewerber zum Studium an einer Universität berechtigt, wenn dieser eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Dazu zählt auch die Fachhochschulreife (FHR).
Nach § 18 III S. 1 NHG berechtigt die FHR zum Studium in jeder Fachrichtung, an jeder Fachhochschule, zum Studium in entsprechender Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
Näheres kann die Universität oder die gleichgestellte Hochschule durch Ordnungen des jeweiligen Studiengangs bestimmen (vgl. § 18 III S. 2 NHG). In Osnabrück wird neben der vollen FHR (also dem schulischen- und dem praktischen Teil) noch ein vierwöchiges Praktikum für die jeweilige Fachrichtung benötigt. Ich selbst habe dann wieder ein Praktikum beim Rechtsanwalt gemacht.
Die ganzen Unterlagen legte ich der Universität Osnabrück vor und sie haben mich letztlich immatrikuliert. Dem ist allerdings noch hinzuzufügen, dass ein Bewerber, der sich mit der FHR einschreiben möchte, auch relativ gute Noten mitbringen sollte.