Die sprachliche Qualifikation: TOEFL, IELTS und Co.
Wer nicht bereits auf Englisch studiert hat oder Muttersprachler ist – und das wird der kleinste Teil der Jurastudenten sein – der muss seine Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Üblicherweise ist das Englisch, es kann aber auch je nach Studienstandort Französisch oder eine andere Sprache sein.
Zum Nachweis werden daher Zertifikate gefordert, die je nach Sprachbegabung und Praxis einen nicht unerheblichen Lernaufwand bedeuten. Zudem bedarf es einiger Vorlaufzeit, da auch die dafür notwendigen Tests teilweise kurze Wartezeiten haben.
Je nach Standort sollte ein Monat hierfür ausreichen. Leider sind die Preise für solche Zertifikate in den letzten Jahren extrem angezogen und diese sind auch nur noch rund zwei Jahre gültig. Es muss daher meistens ein aktuelles Zertifikat erworben werden. Verschiedene Anbieter am Markt haben hierfür Lösungen, die allerdings mit rund 200 Euro Kosten recht teuer sind.
Bekannt und fast überall anerkannt sind Tests wie der TOEFL Test vom ETS oder der IELTS Test. Beide können mittlerweile in einem Testcenter online absolviert werden und dauern einige Stunden. Bereits nach rund 14 Tagen sind dann die Ergebnisse vorhanden und es gibt sogar die Möglichkeit, unter Angabe des Referenzcodes der Universitäten, die Ergebnisse hierhin automatisch zu verschicken.
Die Höhe der Kosten und der vergleichsweise hohe Aufwand sind zwar zu Recht ein Ärgernis für Bewerber, sollten jedoch nicht gegen die Bewerbung sprechen, denn im Ergebnis verbessert man tatsächlich noch einmal seine Sprachkenntnisse und auch die Einordnung in ein Sprachniveau ist durchaus sinnvoll.