Nach dem Studium ist vor der Arbeit. Junge Absolventen müssen sich nach dem 2. Staatsexamen daher mit der Frage beschäftigen, in welchem Bereich sie arbeiten möchten und für wen. Wenn sich ein Absolvent gegen eine Laufbahn beim Staat entscheidet und für eine Zukunft als Anwalt, stellt sich ihm früher oder später die Frage, in welcher Art Kanzlei er arbeiten möchte. Wenn auch du vor dieser Frage stehst, helfen wir dir jetzt mit einer Pro und Contraliste zu einer Anstellung in einer Großkanzlei!
1. Gehalt vs. Arbeitsbelastung
Für die Arbeit in einer Großkanzlei spricht ganz eindeutig das Gehalt. Das Durchschnittsgehalt eines Berufseinsteigers als Anwalt lag 2014 bei ungefähr 55.000 € Brutto in Deutschland. Die Einstiegsgehälter von Großkanzleien und mittelständischen Kanzleien bzw. Kanzleiboutiquen liegen dabei weit auseinander.
Während Berufseinsteiger je nach Qualifikation, Bonuszahlungen und Kanzleiphilosphie in Großkanzleien zwischen 80.000 € und 100.000 € verdienen, bekommen Junganwälte bei mittelständischen und kleinen Kanzleien, bestehend aus 5-20 Anwälten, nur ca. 35.000 € bis 40.000 € im Jahr ausgezahlt. Das Gehalt bei Großkanzleien ist also teilweise mehr als doppelt so hoch.
Doch nicht nur das Gehalt ist bei Großkanzleien enorm, sondern auch die Arbeitsbelastung ist auf einem anderen Niveau. Während in kleineren Kanzleien eine „normale“ 35- bis 45-Stundenwoche die Regel ist, arbeiten Anwälte in Großkanzleien regelmäßig über 60 Wochenstunden und auch Wochenendarbeit ist durchaus üblich. Für alle Nicht-Workaholics unter euch ist dies sicher ein Argument, was gegen eine Anstellung in einer Großkanzlei spricht.