Wie bereiten Sie sich auf ein Gespräch mit Bewerber:innen vor und welche verschiedenen Bewerbungsprozesse durchlaufen diese bei CBH?
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen laden wir die aus unserer Sicht interessanten Bewerber:innen zu einem ersten Gespräch ein, das mit der:dem Teampartner:in geführt wird, die:der Verstärkung sucht.
Sofern das Gespräch positiv verläuft, geben wir auch Gelegenheit, sich einmal das Büro anzusehen und – falls gewünscht – auch mit den betreffenden Team-Associates zu sprechen. Haben danach weiterhin beide Seiten Interesse an einer Zusammenarbeit, gibt es einen zweiten Gesprächstermin mit unserem Personalausschuss. Sind dann beide Parteien voneinander überzeugt, kann dies zur Einstellung führen.
Vielfach ist es aber auch so, dass unsere anwaltlichen Mitarbeiter:innen bereits während des Studiums als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder später als Referendar:innen bei uns tätig waren. Das ist für beide Seiten eine gute Möglichkeit, sich und das gemeinsame Arbeiten kennen zu lernen. Es bedarf dann keines formalen Auswahlprozesses mehr. Tatsächlich sind viele tolle Kollege:innen und sogar heutige Sozien auf diesem Weg zu uns gekommen und geblieben.
Frau Siebertz, werden allen Bewerber:innen dieselben Fragen gestellt und folgt ein Jobinterview bei CBH immer der gleichen Struktur?
Nein, wir haben keinen vorgefertigten Fragenkatalog. Die Gesprächsführung ist so individuell wie die Sozien und Bewerber:innen, die dort aufeinandertreffen. Jeder hat da seinen eigenen Stil. Die Eckdaten sind ja zumeist aus den Bewerbungsunterlagen bekannt.
Für mich ist z.B. wichtig, wie sich jemand präsentiert und mit unerwarteten Fragen umgeht. Schließlich werden das ja potentiell die Personen sein, die auch mit unserer Mandantschaft sprechen. Ist der:die Kandidat:in eher passiv oder aktiv im Interview? Macht es Spaß, mit diesem:dieser zu kommunizieren, wie hört dieser:diese zu? Das alles erfahren wir nur im persönlichen Gespräch und nicht aus der Papierform.
Auf was achten Sie bei einem Vorstellungsgespräch besonders und welche No-Gos sollten Kandidat:innen vermeiden?
Aus meiner Sicht sind höfliche Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild ein absolutes Muss. Kandidat:innen, die aussehen, als wären sie gerade aus dem Bett gefallen, kommen nicht in Betracht. Das hat nichts mit Oberflächlichkeit, sondern mit gegenseitigem Respekt zu tun.
Ich persönlich finde es auch ganz wichtig, dass die Bewerber:innen denjenigen ansehen, mit dem sie sprechen und nicht die ganze Zeit unter sich blicken.
Ansonsten sind wir aber nicht sehr steif, schließlich stellen sich ja in jedem Bewerbungsgespräch nicht nur potentielle Anwält:innen bei uns, sondern umgekehrt wir uns auch bei diesen vor!