Bei juristischer Beratung denken viele Menschen an teuren Rechtsbeistand, Gerichtskosten und unbezahlbare Anwälte. Doch dass Rechtsberatung auch ganz anders aussehen kann, beweist die Law Clinic in Frankfurt. Ausschließlich ehrenamtlich arbeiten Jura-Studenten hier in ihrer Freizeit, um Menschen zu helfen. Wir wollten die Hintergründe erfahren und haben einige Fragen gestellt.
Seit wann gibt es die Law Clinic Frankfurt und wie genau ist das Projekt entstanden?
Gegründet haben wir die Law Clinic Frankfurt am Main Mitte Oktober 2014. Der Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber damals das Rechtsdienstleistungsgesetz reformierte, so dass - unter strengen Voraussetzungen - Rechtsberatung auch von Nicht-Volljuristen erbracht werden kann. Dazu gehört, dass die Rechtsberatung unentgeltlich erfolgen muss. Wir arbeiten also alle ehrenamtlich und verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele.
Welches Ziel hat die Law Clinic?
Unser Ziel ist es, eine studentische Rechtsberatung nach US-amerikanischem Vorbild zu etablieren: Menschen mit geringem Einkommen soll die Möglichkeit gegeben werden, unentgeltlich juristisch beraten zu werden. Jeder Mensch wird in alltäglichen Situationen mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden.
Obwohl es in Deutschland die Möglichkeit gibt, Prozesskostenhilfe oder Ähnliches zu beantragen, ist vielen Menschen nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihnen zustehen. Auch scheuen viele Menschen den Weg zu einem Anwalt. Damit geben viele Betroffene verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen auf, da sie nicht über die ihnen gegebenen Möglichkeiten informiert sind. Nicht selten erfahren viele Menschen auch Unrecht. Dem möchten wir mit unserem Verein entgegen wirken. Durch die rechtliche Bewertung wollen wir den Ratsuchenden die Möglichkeit geben, ihre Situation selbst – und vor allem zutreffend - einschätzen zu können.
Wir haben gemeinsam an der Idee gearbeitet und können mittlerweile behaupten, dass unser Konzept steht. Wir erfüllen sowohl die rechtlichen Voraussetzungen und können auch behaupten, eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu erbringen.
Anzumerken ist, dass unser Verein unabhängig von der Universität organisiert und dementsprechend auch die Rechtsberatung unabhängig durchgeführt wird.
Auf welche Art von Fällen seid ihr spezialisiert?
Wir nehmen nur zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Fälle mit einem Umfang von bis zu 1.000€ an, wobei bei Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht die Beratung durch unseren Verein ausgeschlossen ist. Die weiteren Kriterien stehen im Ermessen des Vorstands.
Darüber hinaus wird eine Vertretung vor Gericht durch uns nicht angeboten, weil dies einfach rechtlich nicht möglich ist. Hier bietet sich aber die Möglichkeit, Kontakt zu Rechtsanwälten herzustellen.
Wer kommt hauptsächlich zu euch, um sich beraten zu lassen?
Als gemeinnütziger Verein müssen wir die Vorgaben der Abgabenordnung beachten.
Es muss sichergestellt sein, dass nur – so der Ausdruck der Abgabenordnung -„wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen“ unterstützt werden. Dies müssen wir dem Finanzamt auch belegen. Deswegen muss durch den Ratsuchenden der Nachweis über die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit erbracht werden.
Daneben erlaubt die Abgabenordnung, dass wir unsere Dienstleistungen auch an Studierende anbieten dürfen.