4. Schritt: Die Mandantenakquisition
Es geht ans Eingemachte: Die Mandantenakquisition. Diese erfolgt oftmals durch ein geschicktes Marketing, welches wiederum ein gut durchdachtes Geschäftsmodell voraussetzt. Die Marketingmaßnahmen sind allerdings beschränkt: Rechtliche Grenzen ergeben sich zum einen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch aus dem Berufsrecht (Sachlichkeit, Werbung um einzelne Mandate). Bevor du mit deinem Marketing loslegst, solltest du demnach genau prüfen, was im Rahmen des Möglichen liegt.
Nach dem UWG ist insbesondere aggressive Werbung verboten. Dazu zählt beispielsweise die direkte telefonische Kontaktaufnahme mit potenziellen Mandanten ohne vorherige Zustimmung (Cold Calling), da dies als belästigende Werbung angesehen werden kann. Auch irreführende Werbeaussagen, die beispielsweise besondere Erfolgsquoten suggerieren, sind nicht zulässig.
Aus dem Berufsrecht ergeben sich spezielle Beschränkungen für Rechtsanwälte, die das Werben um einzelne Mandate, also die gezielte Ansprache einzelner Personen mit dem Angebot der Übernahme eines bestimmten Mandats, untersagen. Dies schließt unangemessene persönliche Werbeformen, wie das Verteilen von Visitenkarten in Gerichtssälen oder das gezielte Anschreiben von Unfallbeteiligten (sogenanntes Anwaltliches Direktmarketing) aus. Solche Praktiken könnten die gebotene Sachlichkeit und Seriosität der Berufsausübung untergraben und das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Anwaltschaft beschädigen.
Erlaubt sind hingegen natürlich ein Internetauftritt, Unternehmensbroschüren, Vorträge, Veröffentlichungen und Mandantenveranstaltungen sowie das allgemeine Netzwerken.
Darüber hinaus sind mögliche Mandantenerwartungen Teil des Marketings. Diese Erwartungen variieren je nach der Mandantenzielgruppe. Zu den wichtigsten Mandantenerwartungen gehören etwa professionelle Abläufe mitsamt fristgerechter und sachgerechter Bearbeitung sowie Konfliktlösung, Erfolg in der Sache, transparente Honorargestaltung, verständliche Sprache sowie ein guter Service, also freundlicher Umgang, Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Schnelligkeit in der Bearbeitung.
Im Übrigen sind auch die Öffnungszeiten sowie die Möglichkeiten von Hausbesuchen an den jeweiligen Erwartungen der Mandanten auszurichten. Darüber hinaus ist Mundpropaganda oftmals das beste Marketing. Wer den Mandantenerwartungen gerecht wird, wird in aller Regel mit entsprechender Werbung der eigenen Mandanten entlohnt.
Im Allgemeinen gilt also folgender Grundsatz: „Das schönste Marketing nützt nichts, wenn die Mandantenerwartungen enttäuscht werden.“
5. Schritt: Umsatz und Gewinn
Der Gewinn deiner Anwaltskanzlei hängt maßgeblich von deinem erzielten Umsatz ab – und der Umsatz hängt wiederum von Anzahl und der Zahlungskraft der Mandanten ab. Es ist deshalb nicht unüblich, dass der für den Gewinn erforderliche Umsatz in der Regel erst nach einiger Anlaufzeit erreicht wird. Bei der Finanzierung deines Unternehmens solltest du deshalb beachten, dass du dir in den ersten Monaten voraussichtlich kein Gehalt auszahlen kannst und du diese Übergangszeit ebenso finanzieren musst – unter Umständen setzt dies also eine erhöhte Kreditwürdigkeit voraus.
6. Schritt: Buchführung und Rechnungswesen
Rechtliche Vorgaben zur Buchführung und dem Rechnungswesen ergeben sich neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) auch aus den Steuergesetzen sowie dem Berufsrecht. Diese Vorschriften zielen darauf ab, eine ordnungsgemäße und transparente finanzielle Dokumentation und Berichterstattung zu gewährleisten.
Als selbstständige:r Jurist:in sind verschiedene steuerrechtliche Pflichten zu beachten. Umsatzsteuerrechtliche Pflichten umfassen beispielsweise die monatliche Umsatzsteuermeldung, die bei der sog. Ist-Versteuerung erfolgt, bei der die Steuer nach den tatsächlichen Einnahmen berechnet wird. Im Bereich der Einkommensteuer sind jährliche Einkommensteuererklärungen sowie quartalsmäßige Vorauszahlungen erforderlich. Des Weiteren sind monatliche Lohnsteuerabzüge und entsprechende Meldungen für angestellte Mitarbeiter vorzunehmen.
Es ist auch wichtig, die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Dokumenten in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zu beachten, die detaillierte Anforderungen an die elektronische Buchführung und Datenhaltung stellen. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist essentiell, um bei steuerlichen Außenprüfungen keine Probleme zu riskieren.
Für die effektive Verwaltung der Buchführung kann die Einstellung eines qualifizierten Steuerberaters oder die Nutzung spezialisierter Buchhaltungssoftware ratsam sein. Diese können nicht nur bei der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen helfen, sondern auch bei der Optimierung der Steuerlast und der finanziellen Planung der Kanzlei.
Schließlich sollte die Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS) in Erwägung gezogen werden, das hilft, finanzielle Risiken zu minimieren, die Effizienz der betrieblichen Abläufe zu steigern und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen. Ein solches System kann auch die Grundlage für eine nachhaltige Skalierung der Kanzlei bilden.