Sonderfall „Chaire de droit allemand“ an der Universität Lausanne
In den schweizerischen Alpen, genauer gesagt am wunderschönen Genfer See, war man sich dieses Problems offenbar bewusst. Die Universität Lausanne schuf so etwas, was seither seinesgleichen in Europa sucht: Einen Lehrstuhl für deutsches Recht. Ganzjährlich – wie in Deutschland gibt es auch in Lausanne zwei Semester pro Jahr – wird hier die Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene angeboten.
In den Frühjahrssemestern findet zudem noch die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht statt. Ergänzt wird das Studienangebot durch Vorlesungen im internationalen Wirtschaftsrecht, im internationalen Privatrecht, dem deutschen Zivilprozessrecht im Vergleich mit der schweizerischen Prozessordnung, einem zivilrechtlichen Wiederholungskurs sowie verschiedenen Seminaren.
Alles schön und gut, mag sich der interessierte Leser denken, gleichzeitig aber schon sich selbst vor dem heimischen Prüfungsamt um die Anerkennung seiner Leistungen aus dem Ausland streiten sehen. Doch auch hier kann die Universität Lausanne mit breiter Brust vorangehen:
Die an der Universität Lausanne erworbenen Scheine im deutschen Recht werden von deutschen Prüfungsämtern in der Regel problemlos anerkannt. Ein vorheriges Gespräch mit dem zuständigen Prüfungsamt ist natürlich dennoch empfehlenswert, die Studienleistungen und Angebote aus Lausanne sind jedoch flächendeckend sowohl be- als auch anerkannt.