Juristin mit Empfehlungsschreiben

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 06.09.2021

Referenzschreiben: Empfehlen Sie mich weiter!

Empfehlungsschreiben werden für Juristen immer wichtiger

Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse... Die Standardunterlagen, die zu einer Bewerbung gehören, haben die meisten Bewerber auf Abruf parat. Wird jedoch ein Empfehlungsschreiben oder eine Referenz gefordert, kommt man schnell in Verlegenheit. Wo bekommt man so etwas denn jetzt her? Referenzen im Lebenslauf oder Empfehlungsschreiben sind vor allem im englischsprachigen Ausland schon lange gang und gäbe. Deutsche Bewerber stoßen darauf vor allem im Rahmen von Bewerbungen auf LL.M- Studiengänge oder Jobs im Ausland, aber immer öfter werden auch von deutschen juristischen Arbeitgebern Empfehlungen gefordert. Diese möglichst unabhängigen Referenzen sollen neben dem Arbeitszeugnis dazu beitragen, dass die Verantwortlichen einen besseren Eindruck von dem Bewerber gewinnen können.

Empfehlungsschreiben und Referenz: Das ist der Unterschied

Sowohl Referenzen als auch Empfehlungsschreiben sollen dem Empfänger einen guten Eindruck über dich, deine Arbeitsweise, deine Persönlichkeit und deine Motivation vermitteln. Der Unterschied ist, dass ein Empfehlungsschreiben für einen bestimmten Empfänger erstellt und so ein konkreter Bezug zur angestrebten Stelle hergestellt wird. Bewirbst du dich also auf einen ganz bestimmten Studiengang oder Job, dann erstellt dein Empfehlungsgeber ein Schreiben, in welchem er den Empfänger konkret anspricht und deine Eignung für genau diese Stellen hervorhebt. Ein Referenzschreiben hingegen bezieht sich hauptsächlich auf deine bisherigen Erfahrungen, ist also nicht speziell auf eine Stelle abgestimmt. Damit eignet es sich eher, wenn du dich auf mehrere Stellen bewerben möchtest.

Gerade bei Bewerbungen auf Jobs kannst du übrigens auch lediglich die Kontaktdaten deiner Referenzen im Lebenslauf oder im Anschreiben angeben, wenn kein Schreiben gefordert wird. So musst du kein Empfehlungsschreiben anfragen. Wichtig: Wenn du eine Referenz angeben möchtest, solltest du immer vorher um Erlaubnis fragen!

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Kumpel oder Chefin: Wer eignet sich als Empfehlungsgeber?

Eine Empfehlung kann dir theoretisch jeder aussprechen – es gibt hierfür keine Vorgaben. Deinen besten Studienkollegen nach einem Letter of Reference zu fragen oder ihn als Referenz anzugeben, ist allerdings keine gute Idee – dieser soll schließlich deine Kompetenz glaubwürdig belegen. Umso renommierter, bekannter und vor allem qualifizierter die Person ist, die dir deine Empfehlung ausstellt, desto besser wird diese natürlich auch ankommen. Anbieten würden sich zum Beispiel dein Professor oder, wenn du bereits arbeitest, deine Vorgesetzte. Auch ehemalige Chefs oder Professorinnen kommen infrage. Entscheidend ist, dass die Person dich gut kennt und deshalb auch wirklich etwas zu dir und deinen Leistungen sagen kann. Wenn du etwa als Unternehmensjurist in einer Firma tätig bist, dann ist es nicht unbedingt sinnvoll, den CEO nach einem Empfehlungsschreiben zu fragen, wenn ihr noch nicht mehr als zwei Sätze gewechselt habt.

Achte bei der Auswahl deiner Empfehlungsgeber auch darauf, dass diese möglichst gut zu deinen Zielen passen. Benötigst du einen Letter of Reference für ein LL.M-Studium, sollte die Person einen akademischen Hintergrund und im Idealfall ebenfalls einen abgeschlossenen LL.M besitzen. Für die Referenzen bei der Jobsuche eignen sich direkt nach dem Studium zwar auch Professoren, hast du bereits Berufserfahrung, dann fragst du hingegen besser deine Vorgesetzten – diese können besser über deine Arbeitsweise Auskunft geben. Auch wichtige Mandanten oder erfahrene Kolleginnen und Kollegen kommen infrage!

Benötigst du einen Letter of Reference für ein LL.M-Studium, sollte die Person einen akademischen Hintergrund und im Idealfall ebenfalls einen abgeschlossenen LL.M besitzen.

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Wie sieht ein gutes Empfehlungsschreiben aus?

In der Regel fertigt dein Empfehlungsgeber das Schreiben selbst an. Doch es ist auch möglich, dass er dich darum bittet, es selbst aufzusetzen, damit er nur noch seine Unterschrift darunter setzen muss. Bei der Erstellung solltest du dann einiges beachten – und im Übrigen auch von anderen erstellte Empfehlungsschreiben auf bestimmte Kriterien überprüfen. Denn reichst du ein schlecht verfasstes Schreiben ein, kann dir das mehr schaden als nützen. Erhältst du also einen Brief, der nicht deinen Kriterien entspricht, solltest du um eine Überarbeitung bitten oder einen anderen Empfehlungsgeber suchen. Das macht einen guten Letter of Reference aus:

 

  • Das Schreiben sollte auch äußerlich einen professionellen Eindruck vermitteln und in Briefform (mit Briefkopf und Betreff) verfasst sein.
  • Der Brief sollte nicht mehr als eine DIN-A4-Seite umfassen.
  • Geht der Letter of Reference an einen anderssprachigen Empfänger, sollte er natürlich in den gewünschten Sprache fehlerfrei verfasst sein.
  • Die Kontaktdaten des Ausstellers sollten für Rückfragen enthalten sein.
  • Es sollte auf den Anlass des Schreibens eingegangen werden.
  • Es sollte eine kurze Vorstellung des Empfehlungsgebers vorangehen sowie das Verhältnis beschrieben werden, in welchem dieser zum Bewerber steht oder stand.
  • Ein Letter of Reference sollte sowohl die fachliche Qualifikation hervorheben als auch einen subjektiven Empfehlungsteil enthalten, in welchem der Aussteller auf die Persönlichkeit und die Eignung für die konkrete Position eingeht. Dieser Teil ist besonders wichtig.
  • Zum Schluss dürfen Datum und Unterschrift nicht fehlen.

 

Wichtig bei einem Empfehlungsschreiben ist die Balance zwischen einer subjektiven Einschätzung und einer objektiven Empfehlung. Besonders wenn du dein Schreiben selbst verfassen sollst, solltest du davon absehen euphorische Lobeshymnen einzubauen und stattdessen glaubwürdig bleiben. Zudem sollte aus dem Schreiben die persönliche Beziehung zwischen dem Aussteller und dem Bewerber hervorgehen – zu distanzierte und standardisierte Formulierungen sind also ebenfalls nicht zu empfehlen.

Wann solltest du dich um deine Empfehlungsschreiben kümmern?

Kurz vor knapp noch ein Referenzschreiben anzufragen, ist nicht empfehlenswert. Es kann gerne mal ein bis zwei Monate dauern, bis du deinen Letter of Reference in den Händen hältst. Kümmere dich also zeitnah darum und bereite dich auf deine Anfrage vor: Manche Aussteller möchten persönlich mit dir sprechen, während andere vielleicht nur deinen Lebenslauf und eine kurze Schilderung der angestrebten Stelle von dir benötigen. In der Regel werden von Bewerbern etwa zwei bis drei Empfehlungsschreiben verlangt und an diese Zahl solltest du dich auch halten. Dennoch kann es nicht schaden, noch ein zusätzliches Referenzschreiben anzufordern, falls die Erstellung von einem der Schreiben zeitlich nicht machbar ist oder dieses inhaltlich nicht deinen Vorstellungen entspricht.

 

Empfehlungsschreiben werden für Juristen in Deutschland immer relevanter und zeigen, wie wichtig es ist, sich ein gutes Netzwerk aufzubauen und mit potenziellen Ausstellern in Kontakt zu bleiben. Kannst du renommierte Kontakte vorweisen, die dein Können ins richtige Licht rücken, hast du bei Bewerbungen sowohl auf LL.M-Studiengänge als auch auf begehrte Jobs einen großen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Deshalb kann es sich bei der Bewerbung auf eine neue Stelle auch lohnen, zwei bis drei Referenzen anzugeben, obwohl dies nicht explizit gefordert wird. Bei Bewerbungen auf ein LL.M-Studium oder bei anderen standardisierten Bewerbungsverfahren solltest du dich hingegen genau an die Vorgaben halten.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.