Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse... Die Standardunterlagen, die zu einer Bewerbung gehören, haben die meisten Bewerber auf Abruf parat. Wird jedoch ein Empfehlungsschreiben oder eine Referenz gefordert, kommt man schnell in Verlegenheit. Wo bekommt man so etwas denn jetzt her? Referenzen im Lebenslauf oder Empfehlungsschreiben sind vor allem im englischsprachigen Ausland schon lange gang und gäbe. Deutsche Bewerber stoßen darauf vor allem im Rahmen von Bewerbungen auf LL.M- Studiengänge oder Jobs im Ausland, aber immer öfter werden auch von deutschen juristischen Arbeitgebern Empfehlungen gefordert. Diese möglichst unabhängigen Referenzen sollen neben dem Arbeitszeugnis dazu beitragen, dass die Verantwortlichen einen besseren Eindruck von dem Bewerber gewinnen können.
Empfehlungsschreiben und Referenz: Das ist der Unterschied
Sowohl Referenzen als auch Empfehlungsschreiben sollen dem Empfänger einen guten Eindruck über dich, deine Arbeitsweise, deine Persönlichkeit und deine Motivation vermitteln. Der Unterschied ist, dass ein Empfehlungsschreiben für einen bestimmten Empfänger erstellt und so ein konkreter Bezug zur angestrebten Stelle hergestellt wird. Bewirbst du dich also auf einen ganz bestimmten Studiengang oder Job, dann erstellt dein Empfehlungsgeber ein Schreiben, in welchem er den Empfänger konkret anspricht und deine Eignung für genau diese Stellen hervorhebt. Ein Referenzschreiben hingegen bezieht sich hauptsächlich auf deine bisherigen Erfahrungen, ist also nicht speziell auf eine Stelle abgestimmt. Damit eignet es sich eher, wenn du dich auf mehrere Stellen bewerben möchtest.
Gerade bei Bewerbungen auf Jobs kannst du übrigens auch lediglich die Kontaktdaten deiner Referenzen im Lebenslauf oder im Anschreiben angeben, wenn kein Schreiben gefordert wird. So musst du kein Empfehlungsschreiben anfragen. Wichtig: Wenn du eine Referenz angeben möchtest, solltest du immer vorher um Erlaubnis fragen!