Beim Staatsexamen durchzufallen ist keine Sackgasse: So geht es weiter
Für viele Studenten scheint die Lage nach einem nicht bestandenen Staatsexamen ausweglos: „Viele Studenten sind immer überrascht, welche Möglichkeiten sie doch noch haben und dass sie sich dabei mehr an ihren Interessen abseits von Jura orientieren können.“ Philipps Berater sprechen wie er selbst aus Erfahrung: „Jeder unserer Berater hat diese Situation, in der man glaubt, die Welt bricht zusammen, selbst erlebt, und weiß, wie man es schafft, einen Weg zu finden.“
Philipp hält es für wichtig, den Studenten erst kennenzulernen, bevor Ratschläge gegeben werden. „Das Gefühl, gescheitert zu sein, ist eine sehr sensible Angelegenheit, bei der nicht jeder den Mut hat, sich zu öffnen und über seine Ängste und das weitere Vorgehen zu sprechen.“ Er gibt auch den Tipp, sich mit der Entscheidung über den weiteren Ausbildungsweg Zeit zu lassen, um die richtigen Weichen für die berufliche Zukunft zu stellen.
Wenn man die erste oder zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat, verliert man den Prüfungsanspruch an deutschen Universitäten und kann daher nicht mehr Volljurist werden. Es gibt aber Fachhochschulen und private Hochschulen, die alternative Studiengänge anbieten, erzählt Philipp: „Man kann zum Beispiel Wirtschaftsjura oder auch eine Kombination mit einem anderen Studiengang mit Jura studieren, etwa Gesundheitsökonomie.“
Doch auch das Fortsetzen des Studiums im Ausland ist eine Möglichkeit: „Wer weiterhin den Ehrgeiz und die Motivation das Rechtswissenschaftsstudium fortzusetzen, dem steht der Weg ins Ausland offen. Je nach Sprachkenntnissen gibt es zahlreiche Möglichkeiten im EU-Ausland.“
Auch eine praxisorientierte Ausbildung ist möglich. Philipp rät: „Egal wofür man sich letzten Endes entscheidet, man sollte sich über den Zeitrahmen, den man bereit ist zu investieren, Gedanken machen. In 2 Semestern kann man keinen seriösen Abschluss herbeizaubern, und keine Universität in Deutschland oder im Ausland schenkt einen Abschluss."
Staatsexamen-Plan B bietet die telefonische Erstberatung momentan für 79€ an. Philipp erklärt: „Diese Erstberatung beinhaltet ein persönliches Gespräch, meist per Telefon, das ungefähr 45-60 Minuten dauert. Der Mandant erhält anschließend alle Informationen ausführlich in einer Email zusammengefasst, da die Erfahrung zeigt, dass die Vielfalt an Informationen sonst überwältigend sein kann.“ Wenn längerfristige Beratung und Unterstützung gewünscht wird, gibt es eine Beratungs- und Honorarvereinbarung zu 99€ pro Stunde.