Für Jurastudenten ist es mit das schlimmste aller vorstellbaren Szenarien und der absolute Supergau. Das Examen ist endgültig nicht bestanden, eine Möglichkeit, es zu wiederholen, besteht nicht mehr. Da laut Statistik im Jahr über 500 solcher Fälle in Deutschland auftreten, muss es doch auch Lösungen für dieses Problem geben! Und die gibt es: Ein paar davon stellen wir euch vor!
Betroffene fallen häufig nach Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens in ein tiefes Loch. Verständlich, da sie verhältnismäßig lange studiert, viel gearbeitet und gelernt und am Ende nichts vorzuweisen haben. Das stimmt so aber nur auf dem Papier! Richtig ist natürlich, dass die bisher erworbenen Scheine, Zertifikate oder ähnliches keinerlei Qualifizierung für den Berufseinstieg sind. Dennoch kann einem die Erfahrungen und das Gelernte aus dem Studium niemand mehr nehmen. Schließlich hat man es auch bis zum Examen geschafft! Daher muss man nun grundsätzlich zwischen zwei Optionen entscheiden.
Das war es mit Jura!
Die erste Option ist, das Kapitel Jura abzuschließen. War eventuell die Studienwahl nicht die richtige und es hat einen doch weniger interessiert als man dachte? Oder war das Interesse zwar da aber es fehlte ein wenig an Talent und / oder der entscheidenden Lernbereitschaft? Auf wen das zutrifft, der sollte einen Cut machen. Es empfiehlt sich die Studienberatung aufzusuchen, da diese mit solchen Fällen vertraut ist, Einblicke in andere Studiengänge verschaffen kann und gleichzeitig noch die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob es Scheine gibt, die sich der Betroffene in einem anderen Studiengang anrechnen lassen kann. Dies ist häufig in Richtung Politik-, Wirtschafts- oder anderer Geisteswissenschaften der Fall. Auch eine Beratung beim Arbeitsamt ist durchaus sinnvoll. Dort sitzen ebenfalls Menschen, denen die Problematik bekannt ist und sich mit den Alternativen bereits auskennen. Zudem bekommst du dort Einblicke in Ausbildungsberufe und spätere Aufstiegschancen, so dass du ein möglichst breites Angebot hast. Zudem hat eine Ausbildung den Vorteil, dass sie verhältnismäßig schnell zu absolvieren wäre und du bereits eigenes Geld verdienst, was gerade bei ehemaligen Bafög Empfängern nach einem fehlgeschlagenem Studium von entscheidender Bedeutung sein kann.
Jura ist und bleibt das Ziel?
Hast du aber für dich entschieden, dass Jura dennoch deine Leidenschaft ist? Oder bist du nicht bereit, dein Erlerntes aufzugeben? Dann gibt es immer noch eine breite Palette an Möglichkeiten, mit denen du dein Ziel weiterverfolgen kannst!
Die erste Option ist mit hohen Kosten und einigem Zeitaufwand verbunden, kann aber dazu führen, dass dein ursprüngliches Ziel noch erreicht wird: Der Anwaltsberuf. Mit einem Studium der Rechtswissenschaften im europäischen Ausland kannst du die dortige Qualifikation zur Anwaltstätigkeit erwerben und aufgrund des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) auch in Deutschland in die Anwaltskammer aufgenommen werden.
Eine weitere Alternative ist ein Studium an einer Fachhochschule mit juristischem Schwerpunkt, wie beispielsweise Wirtschaftsrecht oder Recht und Psychologie. Hier gibt es die Möglichkeit sich einige Scheine anrechnen zu lassen und so das Studium zu verkürzen. Dennoch muss man sich damit abfinden, nicht „nur“ Jura zu studieren und vor allem auf das klassische Berufsbild des Juristen zu verzichten, da ein Abschluss als Volljurist so nicht möglich ist. Allerdings sind solche Absolventen in der Wirtschaft durchaus gefragt!
Ein dritte, durchaus sinnvolle Option ist eine Ausbildung zum Notarfachangestellten oder Rechtsanwaltsgehilfen. So bleibst du im juristischen Umfeld, kannst das Erlernte weiter anwenden und hast später Aufstiegschancen in deinem gewünschten Berufsbild trotz gescheitertem Studium. Außerdem ist wiederum das Geld als Argument zu nennen!
Als vierte und vorerst letzte Alternative sollte noch das Duale Studium zum Rechtspfleger erwähnt werden! Hier gibt es die optimale Kombination aus Geld verdienen aufgrund des Ausbildungsanteils und einem Studium mit prozessualem Schwerpunkt und der Aussicht auf einen sehr soliden Beruf beim Staat. Es besteht die Möglichkeit, Amtsanwalt zu werden und damit im Strafrecht als eine Art Staatsanwalt arbeiten zu können. Die Plätze sind zwar sehr begehrt, ehemalige Jurastudenten sind jedoch bei ansonsten passender Vita gerne gesehen.
Fazit:
Grundsätzlich gibt es also durchaus Möglichkeiten, wenn dein persönlicher „Jura-Supergau“ eingetreten ist. Das Leben geht weiter und die Karriere ist noch lange nicht am Boden oder gar gescheitert. Nur sollte man nicht zu lange Zeit verstreichen lassen, damit nicht noch Lücken im Lebenslauf entstehen.