Tipps Bewerbung Jura Referendariat - so klappt`s

Verfasst von Finn Holzky

Erfolgreich für das Jura Referendariat bewerben!

So geht`s - Wir geben dir den Überblick, damit alles gut läuft!

Bereits das juristische Studium und die Examensmeldung sind, im Vergleich zu anderen Studiengängen, geprägt von der Selbstständigkeit des Studierenden. Verschiedene Formulare müssen sowohl bei der Universität als auch den Landesämtern für die Justizausbildung eingereicht werden. Es herrschen starre Fristen und für die genauen Regeln während des Examens hilft keine „Do's and Dont's“ Liste, sondern es wird auf das Gesetz verwiesen. Bereits mit der Bewerbung auf einen Platz für das Referendariat wird klar, dass Selbstständigkeit von nun an immer dazu gehören wird. Damit du dein Referendariat wie gewünscht und in Ruhe absolvieren kannst, erhältst du von uns den genauen Überblick!
 

Wo kann man sich überhaupt bewerben?

Obwohl die Ausbildung von Juristen nach wie vor Ländersache ist und daher die Bewerbung auch nicht zentral erfolgt, haben sich die Länder wenigstens auf einen groben Ablauf einigen können. Juristen beginnen ihr Referendariat mittlerweile deutschlandweit mit der Zivilgerichtsstation. Das wiederum hat zur Folge, dass die Bewerbung im ersten Schritt auch immer bei einem Gericht, genauer gesagt bei einem Oberlandesgericht, erfolgt.

Der erste Schritt ist also die Auswahl des Bundeslandes, in dem man sein Referendariat absolvieren möchte. Damit legt man zunächst nur die Stationen am Gericht und in der Staatsanwaltschaft fest, jedoch auch, unter welchen Voraussetzungen man später geprüft wird. Neben der Wahl des Standorts und damit dem Wohnort, der Lebensqualität und den allgemeinen Lebensumständen wählt man dadurch auch die Höhe der Unterhaltsbeihilfe, die Konstellation bei der abschließenden Prüfung zum 2. Staatsexamen und mitunter auch die Dauer der Wartezeit.

Schließlich gibt es zwischen den Bundesländern auch noch teilweise signifikante Unterschiede in der Notenvergabe...

...es ist jedoch festzuhalten, dass zum Beispiel Bundesländer wie Hamburg diese Statistik auch dahingehend verzerren, dass hier zwar mehr Prädikatsexamen vergeben werden, allerdings auch die Anforderungen für den direkten Einstieg in das Referendariat deutlich höher sind. Die Frage inwiefern sich also die Wahl des Standorts auch auf die Chancen der guten Benotung auswirkt, ist wenig überraschend durchaus umstritten.

Die Bundesländer in der Übersicht

Referendariat in Baden-Württemberg
Referendariat in Baden-Württemberg
Referendariat in Bayern
Referendariat in Bayern
Referendariat in Berlin
Referendariat in Berlin
Referendariat in Brandenburg
Referendariat in Brandenburg
Referendariat in Bremen
Referendariat in Bremen
Referendariat in Hamburg
Referendariat in Hamburg
Referendariat in Hessen
Referendariat in Hessen
Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Referendariat Niedersachsen
Referendariat Niedersachsen
Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Referendariat in Rheinland-Pfalz
Referendariat in Rheinland-Pfalz
Referendariat im Saarland
Referendariat im Saarland
Referendariat in Sachsen
Referendariat in Sachsen
Referendariat in Sachsen-Anhalt
Referendariat in Sachsen-Anhalt
Referendariat in Schleswig-Holstein
Referendariat in Schleswig-Holstein
Referendariat in Thüringen
Referendariat in Thüringen

Verschiedene „Gehälter“, mehr oder weniger Klausuren und Unterschiede in der Wartezeit

Abgesehen von der Frage der Benotung gibt es einige bereits erwähnte Unterschiede, die völlig unzweifelhaft bestehen. So ist zum Beispiel das Gehalt, welches in Wahrheit gar kein Gehalt, sondern eine Unterhaltsbeihilfe ist, von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.

Ein Referendar in Hessen erhält rund 1.633,64,- Euro brutto monatlich, während ein Referendar in Hamburg mit gerade einmal rund 1.243,07,- Euro brutto monatlich auskommen muss. Zudem gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Grenzen für den Zuverdienst.

In Niedersachsen dürfen Referendare Nebeneinkünfte in der gleichen Höhe wie ihre Unterhaltsbeihilfe haben, bevor diese beschnitten wird. Hamburger Referendare stehen schlechter da und dürfen nur rund 587,63,- Euro hinzuverdienen, bevor das ohnehin geringe Geld noch reduziert wird. 

Selbst die Anzahl der Klausuren oder die Länge der Prüfung ist nicht überall gleich.

Gerade, wenn ein Kandidat mit Prüfungen besondere Schwierigkeiten hat, sollte ein Blick in die Prüfungsordnung geworfen werden, um die möglichst passendste Prüfung zu finden. 

Der für viele Bewerber am meisten relevante Unterschied ergibt sich wohl durch die verschiedenen Wartezeiten. So kann es in Bundesländern wie Hamburg oder Berlin durchaus mehr als ein Jahr dauern, bis ein entsprechender Platz erteilt wird, während viele Gerichtsbezirke in anderen Bundesländern regelmäßig alle Bewerber zulassen. Ein Vergleich der verschiedenen Konstellationen lohnt sich also unbedingt und sollte den Beginn der Recherchen bezüglich des eigenen Referendariats darstellen. 
 

Fristen, Bestätigungen und Aufrechterhaltungen 

Wer sich für ein Bundesland mit Wartezeit entschieden hat, der muss unabhängig davon was er während der Wartezeit tut, unbedingt darauf achten keine Fristen für die Bestätigung der Aufrechterhaltung der Bewerbung zu verpassen. Zudem sollte man sich vorher darüber informieren, inwieweit sich die Ablehnung eines Ausbildungsplatzes auswirkt.

Wer zum Beispiel eine Promotion, einen Job oder einen LL.M in der Zwischenzeit absolviert, kann in Probleme geraten, falls doch plötzlich ein Platz frei wird und man diesen ablehnen muss. Gesammelte Wartepunkte können dann verloren gehen. 

Bewerbung und Einstellungstermine 

Hat man all diese Fragen geklärt und ein passendes Bundesland gefunden, erfolgt die tatsächliche Bewerbung. Hierfür gelten verschiedene Bewerbungsfristen, wobei vor allem der Einstellungsturnus beachtet werden muss. Während nämlich einige Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen monatlich Referendare einstellen, gibt es auch Bundesländer wie Bremen oder Rheinland-Pfalz, die lediglich zwei Mal im Jahr Referendare einstellen. Hier heißt es sich also wiederum früh zu informieren und keine Fristen zu verpassen. Zudem kann man sogar Wünsche äußern, in welchen Oberlandesgerichtsbezirk man entsendet werden möchte, wenn es denn mehrere Bezirke gibt. 

Voraussetzung für die Bewerbung ist grundsätzlich das absolvierte erste Staatsexamen, also sowohl der bestandene universitäre Schwerpunkt als auch die erste Staatsprüfung.

Das Zeugnis hierfür ist die wichtigste Urkunde für die Bewerbung. Darüber hinaus werden länderspezifisch noch einige Unterlagen gefordert, allerdings sollten diese bereits vollständig aufgrund der Examensmeldung beim Bewerber vorliegen oder aber schnell einzuholen sein. Üblicherweise sind das eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, ein handschriftlicher Lebenslauf und eine Form des Identitätsnachweises. Viele Oberlandesgerichte haben zudem den Bewerbungsprozess ausschließlich auf Online-Bewerbungen umgestellt und empfangen lediglich die Unterlagen per Post. 

Die Bewerbungsfristen sind wie üblich starr und müssen unbedingt eingehalten werden.

Bis zum Ablauf der Frist müssen sowohl der Antrag als auch die geforderten Unterlagen bei dem Gerichtsbezirk eingegangen sein. Sollte aus welchem Grund auch immer das Zeugnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgestellt sein, ist ein schneller Anruf bei der entsprechenden Stelle Pflicht. In den meisten Fällen können die Probleme noch geklärt werden.

Das Referendariat beginnt, beworben werden muss sich weiterhin!

Üblicherweise beginnt jetzt das Referendariat mit der Zivilgerichtsstation, auf welche die Station bei der Staatsanwaltschaft folgt. Diese beiden Stationen sind durch die Ausbildungsbehörde bzw. das Oberlandesgericht vorgeschrieben und bedürfen daher keiner weiteren Bewerbung. 

So allerdings die nächsten Stationen. Die Verwaltungsstation und die Anwaltsstation muss der Referendar selbst organisieren. Um interessante Plätze zu erhalten lohnt es sich, bereits früh Bewerbungen zu schreiben. Wer sich für ein Speyer Semester interessiert, muss sich auch hierfür früh bewerben.

Gleiches gilt auch für die Wahlstation, wobei es hierbei sinnvoll sein kann, erst einmal alle Stationen abzuwarten und dann zu entscheiden, ob man eine der Stationen erweitern oder aber eine ganz neue Station hinzufügen möchte. 

Voraussetzung für die Bewerbung ist grundsätzlich das absolvierte erste Staatsexamen, also sowohl der bestandene universitäre Schwerpunkt als auch die erste Staatsprüfung.

Das Referendariat: Organisation ist alles 

Am Ende des Referendariats steht natürlich das zweite Staatsexamen, was ebenfalls noch einmal alles von den Kandidaten abverlangt. Das Referendariat sollte an sich gut strukturiert und organisiert sein, damit ein Kandidat neben einem möglichen Nebenjob und Hobbys die Möglichkeit hat sich auf das wesentliche zu konzentrieren. 

Es kommt noch einmal ein großer Lernaufwand auf den Prüfling zu und es stellt sich wieder die Frage, ob ein Repetitorium Sinn macht oder nicht. Damit man allerdings da erst einmal unbeschadet hinkommt, heißt es von Anfang an strukturiert vorzugehen und das Referendariat gut zu planen.

 

Schließlich kann auch jedem Bewerber Mut gemacht werden, denn tatsächlich sind Referendare gesuchte, weil sie günstige und ambitionierte Mitarbeiter sind. Man darf sich nur nicht hängen lassen, denn irgendwann sind die besten Plätze eben weg.

Gleiss Lutz
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Gleiss Lutz

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