Die Alternative des Counsel
Seit einiger Zeit gibt es vermehrt die Möglichkeit sich nach bereits etwa fünf Jahren für die Ernennung zum Counsel statt zum Partner zu entscheiden. Hierbei setzt sich das Gehalt weiterhin aus einem Fixbetrag und möglicher Boni zusammen, welcher aber im Vergleich zu dem des Senior Associates einen Anstieg erfährt. Dies bringt zwar mehr Sicherheit einerseits, aber andererseits dafür geringere Gewinnchancen mit sich.
Der alternative Weg zum Equity Partner ist besonders für Anwälte in Teilzeit attraktiv bzw. für Fachanwälte in einem speziellen Randgebiet, da deren Aufstiegschancen zum Vollpartner geringer sind, als die eines Fachanwalts für einen der Kernbereiche der Kanzlei.
Der Syndikusanwalt als Anwalt sui generis
Der Syndikus ist gleichzeitig Angestellter in einem ständigen Dienst- und Beschäftigungsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, sowie bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener, frei praktizierender Rechtsanwalt.
Dies bringt einige Schwierigkeiten mit, wie beispielsweise das Vertretungsverbot. Dieses verbietet dem Syndikus nach §46 BRAO als Anwalt seines Arbeitgebers vor Gericht aufzutreten. Die Beschränkungen des Syndikus sind weiter auch durch die Entscheidung des EuGH (v. 14.09.2010, Az. C-550/07 P) in Diskussion geraten. In dieser wird dem Syndikus nämlich das Zeugnisverweigerungsrecht abgesprochen, womit er sich, sofern der Arbeitgeber in einen Prozess verwickelt wird, nicht hinsichtlich der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf das Anwaltsprivileg berufen kann. Die Konsequenzen sind damit durchaus weitreichend und demnach häufiges Diskussionsthema.
Assoziierter Partner, Senior Partner, Counsel, Syndikus – die vielen verschiedenen Begriffe mögen auf den ersten Blick womöglich verwirrend wirken. Bei genauerem Hinsehen erschließen sich jedoch die alternativen Möglichkeiten, verschiedenen Hierarchieebenen sowie Aufstiegsmöglichkeiten.