Wie ist das Schweizer Jurastudium aufgebaut?
Anders als bei uns ist das Jurastudium in der Schweiz dem Bologna-Modell angepasst worden. Das bedeutet, es handelt sich um ein Bachelor-Master System.
Das Bachelorstudium ist hierbei auf sechs Semester ausgelegt, der darauf aufbauende Master auf drei weitere. Ähnlich wie in Deutschland werden in den ersten zwei Semestern die Grundlagen im Straf-, Zivil- und im Öffentlichen Recht sowie die juristische Arbeitsmethodik gelehrt. Die darauffolgenden Semester vertiefen und ergänzen diese Kenntnisse. Am Ende dieses sogenannten Hauptstudiums muss jeweils eine fünfstündige Klausur pro Rechtsgebiet geschrieben und bestanden werden. Hinzu kommt noch eine Prüfung in Wirtschaftsrecht und einem Grundlagenfach.
Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium zur Spezialisierung. Wer einen bestimmten von der Universität abhängigen Teil seines Masters in einem bestimmten Spezialisierungsbereich absolviert, der kann dabei seinen Master mit einem extra Schwerpunktzertifikat erlangen. Endgültig abgeschlossen wird das Masterstudium mit dem Bestehen einer zwölfwöchigen Masterarbeit.
Nach dem Studium ist vor der Ausbildung
Ähnlich wie bei uns ist der Studienabschluss jedoch noch keine vollständige Qualifikation zu den juristischen Berufen. Wer in der Schweiz Anwalt werden möchte muss sich einer mindestens 18 monatigen praktischen Ausbildung, vergleichbar mit unserem Referendariat, unterziehen.
Schließlich muss er noch die hieran anknüpfende Abschlussprüfung bestehen. Zu beachten ist, dass die Regelungen der Anwaltschaft in der Schweiz den Kantonen zufällt. Selbst der Beruf hat verschiedene Namen. So spricht man beispielsweise in Zürich vom Rechtsanwalt, in Basel vom Advokaten oder in Bern vom Fürsprecher. Die Zulassung gilt daher zunächst nur für ein Kanton – in der Regel besteht aber ein Anspruch auf Anerkennung dieser Zulassung gegenüber den anderen Kantonen.
Die öffentliche Verwaltung bildet die erste Ausnahme. Sie setzt auch „nur“ studierte Juristen ein und bildet diese dann intern fort.
Das Richteramt in der Schweiz soll hier nur kurz erwähnt sein. Die Eigenart des Richtersystems in der Schweiz ist, dass Richter weder eine juristische Ausbildung genossen haben müssen, noch dass dies wenigstens in der Praxis – abgesehen vom Bundesgericht in Lausanne und in vier Kantonen ab der zweiten Instanz – verlangt wäre. Häufig werden diese Ämter durch Volkswahlen mit politisch aktiven Personen ohne juristische Ausbildung besetzt. Eine klassische Richterlaufbahn ist in der Schweiz folglich nicht vorgesehen.