HRM Gewerblicher Rechtschutz Kanzleiboutique

Veröffentlicht am 16.08.2021

"Wir suchen Persönlichkeiten, die höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit stellen"

Die IP-Boutique HOYNG ROKH MONEGIER stellt sich vor

Christina Tenbrock ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Sie berät und vertritt Mandanten in verschiedenen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, einschließlich des Heilmittelwerberechts sowie dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Seit Januar 2020 ist Christina Tenbrock Partnerin bei der spezialisierten Kanzlei HOYNG ROKH MONEGIER.

Dr. Beatrix Kuhlmann berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in verschiedenen Bereichen des geistigen Eigentums mit einem besonderen Fokus auf das Patentrecht. Sie ist seit 2017 bei HOYNG ROKH MONEGIER. Zudem ist Beatrix Kuhlmann Gastdozentin für Urheberrecht an der Universität Osnabrück, an der sie ebenfalls studierte und mit einer Arbeit zum urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz von Multimediawerken promoviert hat.

Christina Tenbrock und Dr. Beatrix Kuhlmann
Christina Tenbrock und Dr. Beatrix Kuhlmann

Frau Tenbrock, Sie arbeiten in einer Kanzleiboutique. Was genau kann man sich unter einer „Boutique“ vorstellen und was zeichnet die Kanzlei HOYNG ROKH MONEGIER aus? 

Christina Tenbrock: Als Boutique bezeichnet man für gewöhnlich eine Kanzlei, die sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert hat. HOYNG ROKH MONEGIER hat sich auf das Geistige Eigentum („Intellectual Property“) spezialisiert, d.h. wir arbeiten fokussiert auf die Bereiche Patentrecht, Marken- und Designrecht, Urheberrecht und Lauterkeitsrecht (sowie dazugehörige Randgebiete wie Kosmetikrecht, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht). 

In Deutschland arbeiten 29 Berufsträger:innen, europaweit vereint HOYNG ROKH MONEGIER knapp 100 passionierte IP-Experten:innen an den Standorten Amsterdam, Brüssel, Düsseldorf, Madrid, Mannheim (Zweigstelle) und Paris. Im Vergleich zu Berufsträger:innen in Großkanzleien mag dies wenig erscheinen; für den Bereich Geistiges Eigentum sind unsere Teams an den einzelnen Standorten jedoch regelmäßig größer als die Teams vieler Großkanzleien. 

Wir zeichnen uns dadurch aus, dass unsere Spezialist:innen an allen Standorten als „TOP Tier One“ in den relevanten Praxis-Handbüchern gerankt sind und wir unseren Mandanten an allen Standorten IP-Beratung in der gleichen hervorragenden Qualität anbieten können. 
 

Wie international arbeiten Sie und wie profitieren Sie als Anwältin von Ihrer internationalen Tätigkeit und dem Kanzlei-Netzwerk?

Christina Tenbrock: Die Arbeit bei HOYNG ROKH MONEGIER ist grundsätzlich sehr international. Unsere Mandanten sind mehrheitlich globale Unternehmen und nicht selten ist die rechtliche Angelegenheit, in der wir sie beraten oder vertreten, Teil einer internationalen Auseinandersetzung mit parallelen Gerichtsverfahren in anderen europäischen Ländern oder weltweit. Dann arbeiten wir in enger Abstimmung mit den ausländischen Kolleg:innen sowohl aus unserer Kanzlei als auch aus anderen internationalen Kanzleien und stärken bzw. erweitern auf diese Art unser internationales Netzwerk . 

Jungen Anwält:innen geben wir durch Mitgliedschaften in internationalen Vereinigungen die Möglichkeit, auf Kongressen oder Weiterbildungen internationale Kontakte zu knüpfen und von unserem weltweiten Netzwerk zu profitieren. Bei unserem jährlichen Retreat, zu dem unsere Mitarbeiter:innen aus allen Standorten eingeladen sind, haben auch junge Anwält:innen, Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, außerhalb der Mandatsarbeit Kolleg:innen aus den anderen Büros kennenzulernen und dadurch das kanzleiinterne Netzwerk zu stärken. So haben auch junge Anwält:innen schnell eine Ansprechperson, sollte eine Frage in Bezug auf eine andere Jurisdiktion aufkommen. 

Als Anwältin der Kanzlei profitiere ich von diesem bestehenden internationalen Netzwerk, denn unsere Kanzlei ist schon seit vielen Jahren fest im Markt etabliert und an allen Standorten top gerankt. Aufgrund unserer Expertise werden wir häufig von Kanzleien aus unserem Netzwerk angefragt und weiterempfohlen. Umgekehrt können wir aufgrund unseres engen Netzwerks unseren Mandanten immer gute Empfehlungen für Rechtsbeistand in anderen Jurisdiktionen aussprechen. Damit ist man auch als junge:r Partner:in sofort Teil eines fest etablierten Netzwerks.

Kreativ, teamfähig, bereit, Verantwortung zu übernehmen – solche Eigenschaften werden von Jurist:innen häufig erwartet. Auf welche Charakterzüge kommt es bei HOYNG ROKH MONEGIER besonders an und wie unterstützt die Kanzlei junge Mitarbeiter:innen bei der persönlichen Weiterentwicklung?

Christina Tenbrock: Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten ist uns besonders wichtig. Natürlich alles im Rahmen der jeweiligen Entwicklungsstufe. Bei uns werden auch First Year Associates unmittelbar in Mandate eingebunden und dürfen (und sollen) abgestimmte Aspekte eigenständig und eigenverantwortlich bearbeiten.

Wir raten unseren Associates immer, einen Fall zu führen, als sei es der eigene. Auf diese Weise lernt man am Besten und deutlich effektiver, als wenn man sich selbst nur als „Zuarbeiter“ für den Partner oder die Partnerin versteht. Dabei werden unsere Associates natürlich nicht „allein gelassen“, denn bei uns gilt das Vier-Augen-Prinzip: Wir arbeiten immer im Team von mindestens zwei Anwält:innen. Auf diese Art ist eine „Ausbildung am Fall“ gewährleistet und der Mandant profitiert, weil ihm stets ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zur Verfügung steht und eine attraktive Kostenquote ermöglicht wird. 

Wir bieten unseren Associates intern Verhandlungstrainings und Moot Courts an (also fingierte Gerichtsverhandlungen), damit sie sich unter Anleitung erfahrener Anwält:innen für den „Ernstfall“ rüsten können. In enger Absprache mit dem jeweiligen Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkt stimmen wir ausgewählte externe Fortbildungsveranstaltungen ab. Jede und jeder Associate hat eine Mentorin oder einen Mentoren die / der sich in regelmäßigen Abständen mit ihrem bzw. seinem Mentee austauscht. Die verschiedenen Karrierestufen werden klar kommuniziert und einmal jährlich findet ein Feedback- und Entwicklungsgespräch statt. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass jeder weiß „wo sie / er steht“. 
 

Frau Kuhlmann, Sie sind während Ihres Referendariats in einer internationalen Großkanzlei in der Praxisgruppe Patentrecht tätig gewesen. Was hat für Sie den Ausschlag gegeben, nach dem zweiten Examen in einer spezialisierten Kanzleiboutique anzufangen?

Beatrix Kuhlmann: Beide Kanzleiformen haben ihren Reiz. Für meinen Berufseinstieg war es mir wichtig, in einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei anzufangen, welche insbesondere auch große und grenzüberschreitende Patentverletzungsverfahren betreut. Für die Entscheidung, bei HOYNG ROKH MONEGIER anzufangen, waren dabei verschiedene Gründe ausschlaggebend.

Aus meiner Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl in Osnabrück kannte ich zwei ehemalige Kollegen, die bei HOYNG ROKH MONEGIER arbeiten und mittlerweile Partner der Kanzlei sind. Hierdurch bin ich auf die Kanzlei aufmerksam geworden und habe durch den persönlichen Kontakt direkt einen ehrlichen Blick hinter die Kulissen erhalten. Ausschlaggebend war hierbei unter anderem Tatsache, dass man ab dem ersten Tag als vollwertiges Teammitglied betrachtet und in die Mandatsarbeit eingebunden wird.

Zudem hat mich die Struktur der Kanzlei überzeugt: Wir haben keine festen Dezernate mit Partnerzuordnung, sondern bearbeiten die Fälle in unterschiedlichen Teams. Hierdurch hat man die Möglichkeit, mit verschiedenen Kolleg:innen zusammenzuarbeiten und verschiedene Arbeitsstile kennenzulernen.

Gleichzeitig fördert dies in meinen Augen den Zusammenhalt im gesamten Team. Die gute Stimmung und Hilfsbereitschaft unter den Kolleg:innen haben schließlich den letzten Ausschlag gegeben, mich für HOYNG ROKH MONEGIER zu entscheiden. 

Alle Jobangebote bei HOYNG ROKH MONEGIER

Sie haben nach dem ersten Staatsexamen Ihre Dissertation über den "Urheberrechtschutz und Erschöpfung bei Multimediawerken – Das Beispiel der Computerspiele" verfasst. Wann war für Sie klar, dass Ihr Weg Sie ins IP-Recht führen soll und was macht diesen Fachbereich für Sie aus?

Beatrix Kuhlmann: Ich hatte bereits während meiner Schulzeit die Möglichkeit Vorlesungen an der Uni zu besuchen, da meine damalige Schule mit der Ruhr-Universität Bochum das Projekt „SchülerUni“ für Oberstufenschüler:innen angeboten hat. Da ich damals plante, nach dem Abitur Jura zu studieren, habe ich mich für die Vorlesung Urheberrecht eingeschrieben.

Die Vorlesung gefiel mir so gut, dass mich für das Studium für eine Universität entschieden habe, die den Gewerblichen Rechtsschutz als Schwerpunktbereich anbietet. Während des Studiums an der Universität Osnabrück habe ich den Schwerpunkt Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums belegt und nach Abschluss des Ersten Staatsexamens am Lehrstuhl von Professor Ahrens als Wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet und dort im Urheberrecht promoviert.

In der Anwalts- und Wahlstation des Referendariats wollte ich einen Einblick in das Patentrecht erhalten und habe mir hierfür eine Großkanzlei in Düsseldorf ausgesucht. Ich hatte daher das Glück, schon früh mit dem IP-Bereich in Kontakt zu kommen und Gefallen daran gefunden. 

An dem Bereich finde ich besonders interessant, dass die Arbeit sehr abwechslungsreich ist. Das Patentrecht stellt eine Schnittstelle zwischen Jura und Technik dar, sodass man jeden Tag dazu lernt und neue Techniken kennenlernt. Dies ist für mich eine besondere Herausforderung, denn man beschäftigt sich mit technischen Bereichen, mit denen man sich in klassischen juristischen Berufen wohlmöglich nie beschäftigt hätte – gerade das macht aber die Abwechslung aus. 
 

Frau Tenbrock, nach fast 10 Jahren Kanzleizugehörigkeit haben Sie sicher schon viele junge Jurist:innen erlebt. Welchen Herausforderungen sind Berufseinsteiger:innen häufig ausgesetzt und wie kann man den Einstieg in anwaltliche Tätigkeit erleichtern?

Christina Tenbrock: Einigen Berufseinsteiger:innen fällt es anfangs schwer, für sich selbst den Schritt vom Referendar zum Anwalt bzw. von der Referendarin zur Rechtsanwältin zu vollziehen. In Anwaltsstationen während des Referendariats ist es häufig so, dass man abgegrenzte Rechtsfragen für den Partner oder die Partnerin vorbereitet und sich damit auch nur auf einen kleinen Bereich des Falls konzentriert oder bspw. eine Rechtsfrage lehrbuchmäßig aufbereitet, damit der Partner oder die Partnerin darauf seine / ihre Beratung bzw. die Strategie für den Fall aufbauen kann. 

Ist man dann selbst Anwalt bzw. Anwältin, ist es natürlich immer noch die Grundlage einer jeden seriösen Beratung, die Rechtsfrage zunächst objektiv zu beantworten. Aber als Anwalt bzw. Anwältin ist man nun mal immer auch Interessenvertreter:in, weshalb es im zweiten Schritt dann umso wichtiger wird, die rechtliche Argumentation im Sinne des Mandanten zu führen und man hier unter Umständen auch mal recht kreativ werden muss. Um eine überzeugende Argumentation aufzubauen, genügt es nicht mehr, nur einen Teil des Falles zu kennen sondern es ist unerlässlich, die Gesamtheit des Falls zu erfassen. 

Meine Erfahrung ist aber, dass sich diese Entwicklungsschritte bei Anwaltspersönlichkeiten innerhalb der ersten sechs Monate automatisch einstellt. 
 

Inwieweit waren oder sind Sie selbst mit der Einarbeitung oder Weiterentwicklung junger Kolleg:innen betraut und welche Ansprüche stellt die Kanzlei insbesondere an Referendar:innen und Associates?

Christina Tenbrock: Jeder Partner und jede Partnerin hat mindestens einen Mentee und ist damit automatisch auch mit der Einarbeitung und Weiterentwicklung seines Mentees betraut. 

Von Bewerber:innen erwarten wir zunächst einmal ein authentisches Interesse am Gewerblichen Rechtsschutz und darüber hinaus hervorragende juristische Qualifikationen, verhandlungssichere Englischkenntnisse und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Das Miteinander im Team ist uns sehr wichtig, deshalb lernen unsere Associates potentielle Bewerber:innen im Rahmen unseres Bewerbungsprozesses auch immer selbst kennen. 

Wir suchen Persönlichkeiten, die höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit stellen und serviceorientiert arbeiten. Insbesondere im Patentrecht ist zudem die Bereitschaft und ein gewisses Interesse an der Einarbeitung in zum Teil komplexe technische Sachverhalte unerlässlich. 

Wir bieten unseren Associates intern Verhandlungstrainings und Moot Courts an (also fingierte Gerichtsverhandlungen), damit sie sich unter Anleitung erfahrener Anwält:innen für den „Ernstfall“ rüsten können.
Christina Tenbrock

Wie bewerten Sie die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten bei HOYNG ROKH MONEGIER und welche Faktoren bestimmen maßgeblich den Weg in die Partnerschaft?

Christina Tenbrock: Ich bewerte die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten bei HOYNG ROKH MONEGIER als sehr gut. Das war auch immer ein Grund, weshalb ich für mich in einem beruflichen Wechsel, über den man natürlich im Laufe seiner Karriere hin und wieder einmal nachdenkt, nie einen Vorteil erblicken konnte. 

Eine herausragende Leistung und hohe Arbeitsmoral sind unabdingbare Faktoren auf dem Weg in die Partnerschaft. Dienstleistungsqualität und die Frage, wie jemand bei Mandanten und Kolleg:innen ankommt, sind ebenso maßgeblich. Wichtig ist aber auch, dass sich jemand gut in das Kanzleiteam einfügt.

Letztlich verbringen wir alle so viel Zeit miteinander, dass auch die persönliche Ebene stimmen muss. Uns ist das Zwischenmenschliche besonders wichtig, vielleicht gerade weil wir von einem überschaubaren Spin-off zu einer beachtlichen Größe gewachsen sind. 
 

HOYNG ROKH MONEGIER betreut verschiedene führende nationale und internationale Unternehmen; Sie gelten als eine sehr prozesserfahrene Anwältin und sind mehrfach als IP-Anwältin ausgezeichnet worden. Wie bereiten Sie sich auf große Mandate oder einen Prozess vor?

Christina Tenbrock: Sehr sorgfältig. Ich plane ausreichend Zeit für die Prozessvorbereitung ein, vergegenwärtige mir alle Fakten des Falls, überprüfe meine anfängliche rechtliche Bewertung noch einmal, recherchiere nach neuerer Rechtsprechung und bespreche mit dem Mandanten seine Ziele und auch, wo er bereit wäre, ggfs. Abstriche zu machen. 

Dann konzentriere ich mich auf die Schwachstellen des Falls und versetze mich in die Position der Gegenseite, um ihre Argumente zu antizipieren und eine Antwort parat zu haben. 

Sobald ich meine eigene Vorbereitung abgeschlossen habe, stärkt es meine Argumentation enorm, die wesentlichen Punkte im Zwiegespräch mit einem Kollegen oder einer Kollegin durchzugehen. In der Regel werden vor allem große Mandate von mindestens zwei Anwält:innen betreut, häufig sind auch internationale Kolleg:innen mit dabei und so bietet sich regelmäßig die Gelegenheit einer solchen Vorbesprechung. Soweit möglich, versuche ich in der Nacht vor dem Termin / dem Prozess viel zu schlafen und vermeide Anreisen am selben Tag.
 

Sie sind ebenfalls Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Welche Vorteile sehen Sie in der Weiterbildung? Sind ein Fachanwaltstitel, ein Dr.-Titel oder ein LL.M. bei HOYNG ROKH MONEGIER eine Einstellungsvoraussetzung?

Christina Tenbrock: Eines kann ich direkt vorwegnehmen: Ein Titel ist bei uns keine Einstellungsvoraussetzung. Wir legen Wert auf gute Examina und achten darüber hinaus darauf, dass eine neue Kollegin / ein neuer Kollege gut ins Team passt. 

Der Vorteil liegt also sowohl beim Fachanwalt als auch bei einem LL.M.-Studium oder einer Promotion in der Weiterbildung selbst. Gerade die Fachanwaltsausbildung bietet einen guten Gesamtüberblick über die verschiedenen Bereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes. 

Allerdings kann man sagen, dass ein Fachanwaltstitel in einer Kanzlei mit unserer Mandatsstruktur sowohl für die Akquise als auch für den Außenauftritt allgemein keine besondere Rolle spielt. Das ist im Bereich Arbeitsrecht oder Familienrecht, in der häufig Einzelpersonen Rechtsrat suchen, sicherlich anders. Unsere Mandanten sind überwiegend internationale Großkonzerne oder nationale Mittelständler, die aufgrund unseres sehr guten Renommees im Markt und unserer jahrelangen Erfahrung zu uns kommen.

So kann HOYNG ROKH MONEGIER dich und deine Karriere unterstützen:

Frau Tenbrock, oftmals sind besonders Berufseinsteiger:innen skeptisch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Welche Möglichkeiten bietet HOYNG ROKH MONEGIER hier beispielsweise hinsichtlich flexibler Arbeitszeitmodelle?

Christina Tenbrock: Bei HOYNG ROKH MONEGIER werden Teilzeitmodelle nicht nur angeboten sondern auch gelebt, selbst auf der Partnerebene. Derzeit arbeiten 5 von 11 Partner:innen in Teilzeit, unsere beiden Counsel und perspektivisch 4 unserer Associates. 

Mit der Pandemie hat sich auch die Akzeptanz von Home Office Tagen deutlich erhöht und wir werden die Option, ein oder zwei Tage die Woche von zu Hause zu arbeiten, auch in der Zukunft beibehalten. 
 

Bei Ihnen lag die Ernennung zur Partnerin und der Mutterschutz zeitlich sehr nah beieinander. Wie haben Sie sich auf die Rolle der Partnerin und Ihre Rückkehr in die Kanzlei vorbereitet?

Christina Tenbrock: Ja, tatsächlich bin ich zum 1. Januar 2021 Partnerin bei HOYNG ROKH MONEGIER geworden und habe am 15. Januar 2021 meinen zweiten Sohn bekommen und war anschließend zunächst in Mutterschutz / Elternzeit. 

Rückblickend betrachtet würde ich diesen zeitlichen Abstand (zugegebenermaßen wider Erwarten) sehr positiv bewerten, denn so hatte ich die Zeit, mir tatsächlich darüber bewusst zu werden, wie ich meine Rolle als Partnerin ausfüllen möchte, wie ich das Geschäft der Kanzlei weiter ausbauen könnte und welche Themen mir wichtig sind. 

Bei meiner Rückkehr habe ich natürlich davon profitiert, dass ich schon einmal für eine Elternzeit ausgesetzt hatte und wieder zurückgekommen bin. Nachdem das schon einmal gut funktioniert hat, habe ich mir jedenfalls keine Sorgen mehr darüber gemacht, ob und wie ich Beruf und Familie am besten vereinbaren könnte.
 

Frau Kuhlmann, Sie seit 2017 bei HOYNG ROKH MONEGIER. Wie sind Sie damals in das Team und in die Mandate eingebunden worden?

Beatrix Kuhlmann: Ich wurde direkt ab dem ersten Tag vollwertig in die Mandatsarbeit eingebunden. Hierdurch erhält man sehr schnell einen guten Eindruck von der Tätigkeit als Anwalt / Anwältin, lernt am Fall und hat so die Möglichkeit selbstständig zu arbeiten. Gleichzeitig arbeiten wir in Teams an einem Fall, sodass man immer einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für die komplexen Fragen hat, mit denen wir uns in der täglichen Arbeit beschäftigen. Ich wurde auch von Anfang an in große Mandate eingebunden, war bei Meetings mit den Mandanten und mündlichen Verhandlungen dabei. 

Besonders positiv ist mir aufgefallen, dass ich sehr gut in das Team aufgenommen wurde. Ich wurde bereits vor meinem Berufseinstieg bei HOYNG ROKH MONEGIER zum jährlichen Ski-Retreat eingeladen und konnte daher vorab schon einige Kolleg:innen aus unserem Düsseldorfer Büro und den internationalen Büros kennenlernen.

Wir haben ein sehr gutes Klima unter den Kolleg:innen und einen unvergleichlichen Teamgeist. Dies ist sicherlich auch der Struktur unserer Kanzlei zu verdanken. Wir haben keine festen Partnerzuordnungen und arbeiten daher in unterschiedlichen Teams zusammen.

HOYNG ROKH MONEGIER vertritt zudem die Philosophie, dass wir als Berufsträger:innen nicht nach unseren billable hours gemessen werden, sondern die inhaltliche Arbeit im Fokus steht, dadurch hat man auch die Möglichkeit, Kolleg:innen zu unterstützen, wenn diese beispielsweise aufgrund von Fristen, die zusammenfallen, außergewöhnlich viel zu tun haben. 

Wir haben keine festen Partnerzuordnungen und arbeiten daher in unterschiedlichen Teams zusammen.
Dr. Beatrix Kuhlmann

Patentrecht wird gern auch als Schnittstelle von Jura und Technik betrachtet. Ist es für neue Kolleg:innen notwendig, Vorkenntnisse in der juristischen Bearbeitung technischer Sachverhalte mitzubringen, wenn Sie bei HOYNG ROKH MONEGIER anfangen?

Beatrix Kuhlmann: Ich selbst hatte keine Vorerfahrung oder Ausbildung in einem technischen Bereich, sondern mich im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation das Patentrecht herangetastet. Für mich war das eine gute Gelegenheit herauszufinden, ob ich mir meine anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen kann.

Was die neuen Kolleg:innen in jedem Fall mitbringen sollten, ist das grundsätzliche Interesse an der Bearbeitung technischer Sachverhalte und die Bereitschaft, sich in Bereiche abseits des bekannten Terrains einzuarbeiten. 
 

Sie sind neben Ihrer Tätigkeit als Anwältin seit dem Sommersemester 2019 auch Gastdozentin für Urheberrecht an der Universität Osnabrück. Wie lässt sich dieser zusätzliche Job in Ihren Arbeitstag als Anwältin integrieren?

Beatrix Kuhlmann: Die Kanzlei unterstützt die Anwält:innen darin, Vorlesungen an Universitäten und Hochschulen abzuhalten. Daher war ich für die Vorlesungstermine freigestellt und konnte so die Vorlesungstermine in Osnabrück wahrnehmen.

Seit dem Sommersemester 2020 findet die Vorlesung pandemiebedingt ausschließlich online statt, woran man sich zunächst gewöhnen musste. Da ich den Studierenden so viel Flexibilität wie möglich geben wollte, wann sie an der Vorlesung teilnehmen, habe ich mich dazu entschieden, die Vorlesung aufzuzeichnen. Dies war zum Teil etwas aufwändiger, allerdings hat es den Vorteil, dass alle Studierenden in ihrem Tempo und zu einem passenden Zeitpunkt die Vorlesung anhören können.

Ich freue mich aber umso mehr darauf, bald wieder persönlich Kontakt zu den Studierenden zu haben, sobald dies möglich ist. 
 

Konnten Sie innerhalb Ihrer Lehrtätigkeit an der Universität Osnabrück schon die ersten Talente für das Urheberrecht begeistern und wie schätzen Sie das Interesse des juristischen Nachwuchses an dem Thema allgemein ein?

Beatrix Kuhlmann: Das hoffe ich doch. Bei der Vorlesung handelt es sich um eine Schwerpunktvorlesung, sodass sie sich an Studierende richtet, die sich bereits für den Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz entschieden haben. Das ist das Besondere an den Schwerpunktvorlesungen: Man erhält die Möglichkeit, sich einen Bereich, für den man sich besonderes begeistern kann, vertieft anzuschauen.

In der Regel haben sich die Studierenden mit dem Schwerpunkt und den Themen, die sie erwarten, schon auseinandergesetzt. Daher musste ich keine große Überzeugungsarbeit für das Urheberrecht leisten, aber natürlich versuche ich die Vorlesung abwechslungsreich und interessant zu gestalten. Deshalb habe ich mir zum Ziel gesetzt, die Vorlesung mit vielen aktuellen Fällen praxisnah auszugestalten und habe den Eindruck, dass dies auch bei den Studierenden gut ankommt.

Wenn ich mich an mein Studium und meine Schwerpunktvorlesung zurückerinnere, haben mir die aktuellen Fallbesprechungen besonders viel Spaß gemacht und insbesondere im Urheberrecht gibt es viele spannende Fälle, die man gut mit den Studierenden besprechen kann. 

Da ich selbst an der Universität Osnabrück studiert und während meiner Promotion dort am Lehrstuhl gearbeitet habe, habe ich einen besonderen Bezug zu der Universität. Gleichzeitig glaube ich, dass es auch für die Studierenden eine spannende Abwechslung ist, Vorlesungen von Praktiker:innen zu besuchen, die neben dem Vorlesungsstoff einen Einblick in die Praxis und den Berufsalltag eines Anwalts / einer Anwältin geben können.

Schließlich entscheiden sich nach dem Referendariat recht viele für eine anwaltliche Tätigkeit. Ich versuche die Studierenden darin zu bestärken, während des Studiums die Gelegenheit wahrzunehmen, ein Praktikum zu absolvieren oder im Anschluss an das erste Examen, beispielsweise promotionsbegleitend oder neben dem Referendariat als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei zu arbeiten.

Ich freue mich natürlich besonders darüber, wenn ich bekannte Gesichter aus den Vorlesungen in unserer Kanzlei wiedersehe. 

Erste Eindrücke der IP-Boutique

Ihr Fazit, Frau Kuhlmann?

Beatrix Kuhlmann: Ich kann alle Studierenden dazu ermutigen, bereits während des Studiums in verschiedene Bereiche hineinzuschnuppern, um so einen Einblick in die zahlreichen Möglichkeiten der Berufswahl zu erhalten, für die unsere Ausbildung einen hervorragenden Grundstein bietet.

Es ist nicht nur die Frage, ob man nach dem Referendariat einen der klassischen Juristenberufe wie Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Staatsanwalt / Staatsanwältin oder Richter / Richterin einschlägt, sondern auch, welcher Bereich einen besonders interessiert. Hierfür bieten die Praktika während des Studiums oder Stationen im Referendariat eine gute Gelegenheit, verschiedene Bereiche kennenzulernen. 

Vielen Dank, Frau Tenbrock und Frau Dr. Kuhlmann!

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