Der Student, Praktikant, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und schließlich Referendar
Das unterste Glied der Karriere-Kette ist der Praktikant. Zwischen 4 Wochen und 6 Monaten in einer Kanzlei gilt man als Praktikant. Eine Vergütung ist dabei wünschenswert, jedoch keinesfalls garantiert. Vor allem dürfen die Erwartungen nie anhand der später gezahlten Gehälter orientiert sein, sonst kommt es zu herben Enttäuschungen. Der Praktikant ist eben der kleinste Fisch des Beckens.
Doch die ganz harten Zeiten für Praktikanten scheinen vorbei zu sein. Kaffee kochen, Akten schreddern und Dokumente kopieren können natürlich auch heute noch in das Aufgabenfeld eines Praktikanten fallen, in der Regel sind die Betätigungen jedoch von deutlich interessanterer Natur. Nach einer Einarbeitungs- und Kennenlernphase bekommen Praktikanten bereits Hilfsaufgaben bei der Betreuung von Mandaten und auch die Recherche von Literatur und Rechtsprechung für die Anwälte ist ein wichtiger Teil der Mitarbeit.
Irgendwo zwischen Praktikant und Referendar steht die studentische Hilfskraft und etwas darüber noch der wissenschaftliche Mitarbeiter, wobei dieser je nach Qualifikation auch deutlich über den anderen stehen kann. Je nach Aufgabengebiet und Qualifikation variieren die Tätigkeiten zwischen denen eines Praktikanten und eines Referendars. Ebenfalls sehr variabel sind hierbei die Vergütungen. In erster Linie gilt: Mehr Qualifikation und eine größere Kanzlei bedeuten auch mehr Geld.
Als Referendar ist man zwischen drei und sechs Monaten in einer Kanzlei beschäftigt. Die Arbeit an Mandaten und die Bearbeitung von Akten sowie die gleichzeitige Ausbildung in den AGs gehört zu den Hauptaufgaben eines Referendars. Er/Sie erhält zudem eine Geldleistung vom Staat, die nicht selten von den Kanzleien aufgestockt wird. Der Referendar lernt hier die Arbeitsweise von Anwälten und Kanzleien kennen und gibt damit gleichzeitig seine „Visitenkarte“ bei der entsprechenden Kanzlei ab, da diese bereits einen guten Eindruck von seinen Fähigkeiten erhält.
Der Berufseinsteiger - Vom Associate zum Counsel
Der richtige Berufseinstieg kommt dann mit der Einstellung als Associate. Für die ersten drei Jahre bleibt dem Anfänger-Anwalt dieser Status erhalten, ab dem vierten Jahr kann er dann zum Senior Associate aufsteigen. Die Gehälter für Associates liegen bei Großkanzleien in der Regel zwischen 70.000 und ca. 125.000 Euro brutto und können sogar noch um leistungsbezogene Boni erweitert werden. Das Gehalt steigt in den Jahren der Kanzleizugehörigkeit natürlich weiter an und wird oft leistungsbezogen angepasst.
Nach der Stufe des Senior Associates kommt nun eine entscheidende Phase, in der nicht zuletzt ausgelotet wird, wie weit nach oben es überhaupt noch gehen soll (aber auch, wie weit es von Kanzleiseite überhaupt gehen kann). Früher galt hierbei noch häufiger das sogenannte „up or out – Prinzip“.
Dieses besagte, dass ein Anwalt einer Kanzlei entweder Partner oder -entweder auf eigenen Wunsch oder auf Bestreben der Kanzlei- diese wieder verlässt. Auch dieses Prinzip hat heute ausgedient. Es wurde eine Alternative bzw. weitere Zwischenstation zum steilen Weg des Partners geschaffen: Der Counsel. Der Counsel bleibt, anders als vollwertige Partner ein Angestellter der Kanzlei, der ein immer noch festes aber deutlich höheres Gehalt bezieht und dazu außerdem durch erfolgsabhängige Zahlungen am Kanzleierfolg partizipiert. Je nach Ausgestaltung dieser Position kann der Counsel entweder auf dieser Karrierestufe stehen bleiben oder er nutzt sie als Zwischenstation nutzen und strebt weiterhin die Partnerschaft an.
(Nicht zu verwechseln ist der Counsel übrigens mit dem sogenannten Of Counsel, der ein externer Berater einer Kanzlei ist und über Beziehungen für neue Mandate sorgen soll und die Außendarstellung der Kanzlei erweitert. Häufig sind dies Dozenten, Professoren oder auch ehemalige Regierungsmitarbeiter.)