Auf das Staatsexamen hast du dich dein ganzes Studium lang vorbereitet, Nächte in der Bib verbracht und wahrscheinlich sogar ein teures Repetitorium bezahlt. Umso ärgerlicher dann, wenn du am Tag einer Prüfung krank bist. Dabei ist Krankheit im Examen kein Weltuntergang: Was du tun musst, wenn du im Jura-Examen krank bist und ob du sogar im Nachhinein als prüfungsunfähig eingestuft werden kannst, erfährst du hier. Bitte beachte, dass die Regelungen je nach Universität abweichen können. Im Zweifelsfall solltest du deshalb direkt dein Prüfungsamt kontaktieren und einen Blick in deine Prüfungsordnung werfen!
Wann bin ich krank genug, um nicht an einer Prüfung teilzunehmen?
Zunächst erst einmal: Dass Studierende während des Examens krank werden, ist nicht ungewöhnlich. Schließlich stehst du während dieser Zeit besonders unter Stress, was sich auch auf das Immunsystem auswirkt. Du solltest dich also nicht schlecht fühlen, wenn es dich erwischt hat. Aber ab wann ist es eigentlich vertretbar, dass du dich während des Examens krankschreiben lässt?
Wenn du Jura studierst, erahnst du die Antwort auf diese Frage wahrscheinlich schon: Es kommt darauf an. Krankheit lässt dich natürlich nicht messen. Deshalb ist es auch schwierig zu definieren, ab wann du so krank bist, dass du die Prüfung nicht mitschreiben musst, ohne durchzufallen. Prinzipiell gilt, dass starke Symptome vorliegen müssen, die deine Leistungsfähigkeit einschränken. Bei einer leichten Erkältung oder Ähnlichem solltest du es also lieber nicht riskieren, von der Prüfung zurückzutreten. Wird dein Rücktrittsgrund nämlich nicht akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht bestanden.