Jura Studentin sitzt krank im Bett und trinkt Tee

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 07.11.2022

Krank im Jura-Examen – das musst du jetzt tun!

Unsere FAQ zu Krankheit im Examen

Auf das Staatsexamen hast du dich dein ganzes Studium lang vorbereitet, Nächte in der Bib verbracht und wahrscheinlich sogar ein teures Repetitorium bezahlt. Umso ärgerlicher dann, wenn du am Tag einer Prüfung krank bist. Dabei ist Krankheit im Examen kein Weltuntergang: Was du tun musst, wenn du im Jura-Examen krank bist und ob du sogar im Nachhinein als prüfungsunfähig eingestuft werden kannst, erfährst du hier. Bitte beachte, dass die Regelungen je nach Universität abweichen können. Im Zweifelsfall solltest du deshalb direkt dein Prüfungsamt kontaktieren und einen Blick in deine Prüfungsordnung werfen!

Wann bin ich krank genug, um nicht an einer Prüfung teilzunehmen?

Zunächst erst einmal: Dass Studierende während des Examens krank werden, ist nicht ungewöhnlich. Schließlich stehst du während dieser Zeit besonders unter Stress, was sich auch auf das Immunsystem auswirkt. Du solltest dich also nicht schlecht fühlen, wenn es dich erwischt hat. Aber ab wann ist es eigentlich vertretbar, dass du dich während des Examens krankschreiben lässt?

Wenn du Jura studierst, erahnst du die Antwort auf diese Frage wahrscheinlich schon: Es kommt darauf an. Krankheit lässt dich natürlich nicht messen. Deshalb ist es auch schwierig zu definieren, ab wann du so krank bist, dass du die Prüfung nicht mitschreiben musst, ohne durchzufallen. Prinzipiell gilt, dass starke Symptome vorliegen müssen, die deine Leistungsfähigkeit einschränken. Bei einer leichten Erkältung oder Ähnlichem solltest du es also lieber nicht riskieren, von der Prüfung zurückzutreten. Wird dein Rücktrittsgrund nämlich nicht akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Chronische Krankheiten werden nicht anerkannt

 

Nur eine akute Krankheit wird als Grund für das Verpassen einer Prüfung akzeptiert. Chronische (also vorhersehbare) Leiden können nur dann anerkannt werden, wenn diese zum Beispiel in nicht vorhersehbaren Schüben auftreten.

Wer entscheidet, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt?

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nicht die Ärztin oder der Arzt darüber entscheidet, ob du prüfungsunfähig bist. Diese stellen zwar das Attest aus, die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Prüfungsamt. Um den Fall genau bewerten zu können, benötigt das Amt ein detailliertes Beschwerdebild, aus welchem hervorgehen muss, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung wirklich stark genug ist, um die Prüfung nicht zu schreiben.

Natürlich möchte das Prüfungsamt verhindern, dass Studierende eine Krankheit vortäuschen, weil sie sich zum Beispiel nicht gut vorbereitet fühlen. Deshalb verlangen die Universitäten, dass du dich bei einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt vorstellst. Ein Attest vom Hausarzt oder der Hausärztin ist deshalb nicht ausreichend. Die Kosten für den Arztbesuch musst du selbst tragen.

Wie melde ich mich krank?

Sobald du krank wirst und deshalb von der Prüfung zurücktreten möchtest, musst du dies unverzüglich deinem Prüfungsamt melden. Dieses informiert dich über das weitere Vorgehen. In der Regel suchst du erst einmal einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin auf, um dir ein Attest abzuholen. Dazu musst du deinen Personalausweis, deine Ladung zur Prüfung und ein Formblatt mitbringen, welches du auf der Webseite deiner Universität findest. Letzteres dient unter anderem der Entbindung des Arztes oder der Ärztin von der Schweigepflicht.

Zudem benötigst du ein Formular für ein ärztliches Attest, das die Amtsärztin oder der Amtsarzt ausfüllen muss. Auch das findest du auf der Webseite deiner Universität. Achte darauf, dass auf dem Formular von der Ärztin oder dem Arzt wirklich eine genaue Beschreibung der Symptome und eine Diagnose festgehalten werden. Eine reine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ist nicht ausreichend.

Das Attest sowie deinen Antrag auf den Rücktritt von der Prüfung reichst du anschließend bei deinem Prüfungsamt ein.

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Wie lange ist die Frist, um von den Prüfungen zurückzutreten?

Wenn du lange genug vor deinen Prüfungen weißt, dass du gesundheitlich nicht in der Lage sein wirst, diese abzulegen, dann kannst du dich ohne Angabe von Gründen davon abmelden. In der Regel beträgt diese Frist vier Wochen. Das ist natürlich in den meisten Fällen viel zu lange – eine Krankheit kann schließlich einfach über Nacht auftreten. Wenn du dich also nicht mehr abmelden kannst, musst du ein Attest vorlegen. Sehr wichtig ist dabei, dass du dich unverzüglich beim Prüfungsamt meldest. Denn wenn du merkst, dass du krank bist, aber die Prüfung trotzdem noch mitschreibst, ist es meist nicht mehr möglich, nachträglich zurückzutreten.

Ist auch Prüfungsangst ein Rücktrittsgrund?

Psychische Beeinträchtigungen können es Studierenden sehr schwer machen, beim Examen eine gute Leistung zu zeigen. Leidest du unter Prüfungsangst, ist dies aber leider kein Grund für den Rücktritt vor der Prüfung. Mit einem solchen Antrag hast du also keine Erfolgschancen.

Was passiert, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Auch wenn du erst während der Prüfung merkst, dass du zu krank bist, um weiterzuschreiben, kannst du natürlich von dieser zurücktreten. Du meldest dann umgehend dem Prüfungsamt, dass du die Prüfung abbrechen möchtest. Anschließend musst du noch am selben Tag zum Amtsarzt oder zur Amtsärztin, um dir ein Attest ausstellen zu lassen.

Theoretisch ist auch ein Rücktritt nach der Prüfung noch innerhalb der Frist von einem Monat möglich – allerdings ist es dann nochmal deutlich schwieriger nachzuweisen, dass du nicht prüfungsfähig warst. In Baden-Württemberg und Bremen gibt es diese Möglichkeit nicht.

Was passiert, wenn ich eine oder mehrere Prüfungen nicht mitschreiben kann?

Schlimm genug, dass du deine Prüfung nicht am eigentlichen Termin mitschreiben konntest – aber was passiert denn eigentlich danach? Wie und wann du dein Examen nachholst, hängt von deinem Bundesland ab. Hast du bereits einige Prüfungen geschrieben, dann musst du in Bremen, Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen trotzdem auf den nächsten Prüfungstermin warten und alle Klausuren nachholen.

In Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen kannst du die nicht bearbeiteten Klausuren unter Umständen beim nächsten Prüfungstermin oder bei einem Ersatztermin schreiben. Das ist dann möglich, wenn du bereits eine gewisse Anzahl an Klausuren bearbeitet und diese größtenteils bestanden hast.

 

Für die meisten Studierenden ist es sehr frustrierend, wenn sie vor oder während des Examens krank werden. Dazu kommt noch der Druck, der mit dem Prozedere des Rücktritts verbunden ist. Wird dein Attest nämlich nicht anerkannt, bist du durch das Examen gefallen. Zudem musst du in vielen Fällen alle Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Wenn es aber tatsächlich passiert, dann solltest du dir nicht zu viele Sorgen machen. Ändern kannst du es in dem Moment ohnehin nicht – und wenn du wirklich krank bist, gibt es in der Regel auch keine Probleme bei der Anerkennung deines Attests.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.