Kritik am Jurastudium

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 14.10.2020

Zu viel Zeitverschwendung im Jurastudium?

Warum das Studium immer wieder in der Kritik steht

Die vollen 18 Punkte erreicht im Jurastudium niemand. Genauso ergeht es aber auch dem Jurastudium selbst, zumindest wenn man wissenschaftliche Maßstäbe ansetzt. Genau das haben nämlich Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) getan. Sie üben mannigfaltige Kritik an dem Jurastudium in seinem aktuellen Zustand und sehen viel Aufholpotential bei den deutschen Universitäten, um die Zahl der Studienabbrecher zu senken und die Anzahl der Referendare wieder zu erhöhen.
 

Flexibilität im Jurastudium? Fehlanzeige!

Die Zeiten der Juristenschwemmen aus den 2000er Jahren ist längst vorbei. Kanzleien und Justiz leiden an geringen Bewerberzahlen und die Anzahl der Referendaranwärter geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Gründe dafür gibt es viele, auch ohne die Ausbildung von Juristen genauer zu beleuchten. Da wäre zum einen der demografische Wandel und zum anderen die Tendenz hin zu Jobs, die im Rahmen der Digitalisierung an Relevanz oder Attraktivität gewonnen haben.

Doch das Jurastudium selbst ist nach Ansicht der Wissenschaftler ebenfalls zu einem großen Teil an den zurückgehenden Zahlen von Jurastudenten mitverantwortlich. So ist schon das Grundkonstrukt des Jurastudiums für die heutige schnelllebige Arbeitswelt mehr als unpassend.

Ein langes Grundstudium, bei dem vergleichsweise wenige Fähigkeiten abseits des klassisch-juristischem Spektrum erlernt werden, ist der Vorlauf für eine durchschnittlich rund eineinhalbjährige Vorbereitungsphase auf das 1. Staatsexamen. Scheitert man bei diesem, gibt es noch einen Versuch. Scheitert auch dieser, hat der Student nichts vorzuweisen und durchschnittlich rund 5 Jahre Studium hinter sich.

Viel Zeit für nichts? Viele Teile der Ausbildung sind oft nicht praxisrelevant 

Doch selbst wer das 1. Staatsexamen hinter sich gebracht hat, ist noch längst nicht am Arbeitsmarkt angekommen. Zwar gibt es die Möglichkeit, mit dem 1. Staatsexamen bestimmte Jobs auszuüben, die Regel ist es längst nicht und im Verhältnis zu der Schwierigkeit dieses Abschlusses ist der vorzeitige „Abbruch“ auch selten eine sinnvolle Alternative. 

Das 2. Staatsexamen dauert noch einmal 2 Jahre und umfasst alle Bereiche des Studiums aus praktischer Sicht. Das heißt Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft, Zivilrecht bei Gericht, eine Station in der Verwaltung und eine Station in der Privatwirtschaft bei einer Kanzlei oder Rechtsabteilung plus eine Wahlstation.

Es wird nach wie vor unterstellt, dass ein Volljurist eben die volle Ausbildung genießen muss. Dass es Studenten gibt, die sich nach Abschluss des 1. Staatsexamens absolut sicher sind, dass z.B. das Strafrecht niemals ihr Rechtsgebiet im Arbeitsleben wird, wird ignoriert. 

Darüber hinaus wird die Referendarzeit mit rund 1.000 Euro monatlich nicht gerade fürstlich entlohnt. Trotz fortgeschrittenen Alters ist man also auf Nebenverdienste, die Eltern oder ein sehr sparsames Leben angewiesen. Die Generation Y, die als familienorientiert und tendenziell wieder kinderfreundlicher gilt, wird somit fast schon vor die Wahl gestellt: Entweder lange Jura studieren und für diese Zeit auf ein solides Gehalt verzichten oder einen anderen Weg wählen, der Kinder auch finanziell früher ermöglicht.
 

Der Modus des Jurastudiums ist ein Problem – das größere Problem aber sind die Lehrkräfte

Als Verantwortliche für die hohen Zahlen der Abbrecher haben die Wissenschaftler vor allem die Professoren ausgemacht. Eine „sehr geringe Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden“ wurde von ihnen festgestellt. Ein Diskurs findet nicht statt, Mitgestaltungsmöglichkeiten sind im Vergleich zu anderen Studiengängen quasi nicht existent. Für viele Studierende ist das abschreckend und demotivierend, stellen die Wissenschaftler in ihrer Studie heraus. 

Die Lehrkultur entspricht nach wie vor völlig veralteten Standards und ist mit heutigen Kenntnissen der Pädagogik nicht mehr vereinbar.

Leider werden diese Mängel auch bei dem akademischen Nachwuchs festgestellt, der die Lehrstühle nach und nach übernimmt. Aufgrund deren Ausbildung und deren Erfahrungen als Studenten und als Lehrlinge ihrer Professoren hat sich dieser Lehrstil etablieren können und wird ohne einen Paradigmenwechsel wohl auch so fortgeführt. 

Keine Vorbereitungskurse und wenig Einblicke im Voraus

Auffällig ist auch, dass das Jurastudium von seinen Bewerbern wenig im Voraus verlangt und gleichzeitig auch wenig bietet. Die allseits bekannten Mathevorkurse, wie es sie für viele andere Studiengänge gibt, machen bei den Rechtswissenschaften offensichtlich auch keinen Sinn.

Dennoch erscheint es fraglich, weshalb die Universitäten der Tatsache, dass einer der häufigsten Gründe für den Abbruch des Studiums eine andere Vorstellung über dessen Studieninhalte ist, nicht wenigstens versuchen entgegenzuwirken. 

Tage der offenen Tür sind hier bereits das höchste der Gefühle. Eine starke Identifikation oder frühe Bindung an das Fach entsteht so nicht und falsche Vorstellung bleiben bestehen, bis es zu spät ist. Die Einsicht, dass die Eignung oder das Interesse für ein Jurastudium fehlt, wird so unnötig verzögert. Im Schnitt dauert es daher rund eineinhalb Jahre, bis Studenten das Jurastudium beenden. Rund ein Viertel der Abbrecher tut dies sogar erst nach sieben Fachsemestern. Das sind üblicherweise dreieinhalb Jahre verschenkte Zeit. 

Befeuert wird diese Problematik noch weiter dadurch, dass das Jurastudium anders als zum Beispiel Studiengänge im Bachelor- oder Mastersystem weniger getaktet ist. Das mag auch ein Vorteil sein, diese Freiheit bringt Studierende allerdings auch dazu, ein an sich aussichtsloses Studium noch voranzutreiben. Die Tatsache, dass „vier-gewinnt“ im Studium tatsächlich funktionieren kann, im Examen allerdings zu nichts führt, ist natürlich ebenfalls der Problematik zuträglich.

Nächster Schritt Examensvorbereitung?

Die Kritik nimmt zu und die Lösungsansätze stagnieren

Auch Verbände wie zum Beispiel der Deutsche Anwaltsverein beschäftigen sich mit dieser Kritik. Problematisch erscheint jedoch, dass die Lösungsansätze immer an den gleichen Schwächen leiden: Es sei doch alles wichtig im Studium – Inhalte streichen funktioniere einfach nicht.

Diese Ansicht ist in zweierlei Hinsicht verfehlt: Zunächst ist die reine Reduktion des Pflichtstoffs zwar ein sinnvoller Ansatz, aber wie zuvor erläutert nicht die Lösung des Problems, denn diese liegen grundsätzlich in der Lehre und der Struktur des Studiums. Zudem verkennt die Kritik an diesem Ansatz, dass die Arbeitswelt sich geändert hat und Allrounder längst nicht mehr so begehrt sind wie Spezialisten.

Selbstverständlich hat nach wie vor auch der „kleine“ Anwalt, der „alles“ kann seine Berechtigung, doch eine Möglichkeit der Spezialisierung und Fokussierung im Studium schließe noch längst nicht aus, dass auch ein Weg des Allrounders möglich bleiben kann. 

Der Ansatz, das Schwerpunktstudium abzuschaffen oder zu reduzieren findet bei vielen Jurastudenten sicherlich Anklang, ist jedoch auch nur bedingt unterstützenswert. In der Tat verfehlt dieses zum jetzigen Stand das von der Praxis geforderte Ziel, die Berufsorientierung, komplett. Nichtsdestotrotz wären eine frühe Spezialisierung und Orientierung durchaus wünschenswert.

Das Problem besteht erstens vielmehr in der gänzlich unterschiedlichen Ausgestaltung dieses Schwerpunkts nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern bereits zwischen verschiedenen Universitäten innerhalb eines Bundeslandes und zweitens in der gänzlich intransparenten, nicht vergleichbaren und dennoch so entscheidenden Notenvergabe.

Häufig macht ein Schwerpunkt in zum Beispiel Rechtsgeschichte mehr Sinn, als im viel praxisrelevanteren Gesellschaftsrecht, wenn dort die Notenvergabe massiv schlechter ist. Die Wahl wird somit mehr vom Dozenten als vom Inhalt bestimmt. Ein Zustand der nicht nur zur Zielverfehlung, sondern auch zu massiver Frustration der Studierenden beiträgt. 

Im Schnitt dauert es daher rund eineinhalb Jahre, bis Studenten das Jurastudium beenden.

Eine Reform ist wohl unausweichlich, das sieht mittlerweile auch der Deutsche Anwaltverein so. Eine Entschlackung des Studiums wird angeregt, welche Rechtsgebiete aus dem Pflichtstoff entfernt werden sollten, bleibt aber hart umstritten. Die Behandlung des Schwerpunktstudiums ebenfalls und eine Integration von insbesondere in Zukunft immer wichtiger werdenden Skills, hierunter fallen auch für Juristen IT-Skills, fehlt bisher weitestgehend in dem Diskurs. Hoffnung besteht allerdings dennoch, denn das Thema ist mittlerweile Chefsache. Die Justizministerkonferenz hat eine Anpassung des Studiums auf seiner Tagungsliste stehen und die Kritik ist mittlerweile zu laut geworden, um sie zu ignorieren. Wohin der Weg führen wird, ist jedoch nach wie vor offen und es bleibt spannend.

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