Platz 10: Schlaflos im Staatsdienst?
In dem hier zu entscheidenden Fall wurde der Richter vor die Frage gestellt, ob eine Verletzung, die durch ein Nickerchen bei der Arbeit entstanden ist, einen Arbeitsunfall darstellt. Um das Klischee gänzlich zu erfüllen, war der Arbeitnehmer in diesem Fall natürlich auch noch Beamter.
Dieser schlief an seinem Arbeitsplatz ein, fiel vom Stuhl, brach sich die Nase und wollte anschließend, dass seine gesetzliche Unfallversicherung den Schaden zahlt. Dafür müsste es sich jedoch um einen Arbeitsunfall handeln.
Der Richter ließ Gnade walten und argumentierte, dass ein spontanes Einschlafen wegen Überarbeitung für einen Arbeitsunfall spräche. Das Gegenteil ließe sich nicht beweisen und somit konnte sich das Murmeltier über eine Zahlung seiner Unfallversicherung freuen.
Platz 9: Mehr Klischee geht nicht – Gartenzwerge vor Gericht
Nachbarschaften sind sehr sensible Beziehungen und können schnell für immer zerstört werden. Zum Beispiel durch Gartenzwerge. Die kleinen Deko-Zwerge spalten die Gesellschaft und haben Richter bereits häufig in die Knie gezwungen.
So wurde ein Fall in Hamburg dahingehend entschieden, dass das Aufstellen von Gartenzwergen in großer Menge die Optik einer Wohnanlage so sehr beeinträchtigen würde, dass potentielle Käufer von anliegenden Wohnungen abgeschreckt werden könnten. Der Aufsteller musste seine Zwerge daher aus sichtbaren Bereichen entfernen.
Auch hat man sich in der Juristerei zu einer zwei Klassen Ordnung hinreißen lassen. Gartenzwerge sind dabei in der Regel als gut und schützenswerter einzuordnen, Frustzwerge hingegen sind gewollt hässlich oder bewusst beleidigend und erfahren in der Regel weniger Schutz von den Richtern...
Platz 8: Anwalt in der Pizza Connection?
Zu einer Ablehnung der Klage kam es in einem Fall, bei dem sich ein Italienischer Anwalt beschwert hatte, dass in einer Folge der ZDF Serie „Derrick“ ein Anwalt vorkam, der offensichtlich Verbindungen zur Mafia hatte.
Dieser Serienanwalt trug dabei den Namen des Klägers. Problematisch war jedoch, dass dieser weder einen feststellbaren Schaden vorweisen konnte, noch das der Name der beiden Anwälte ein besonders seltener wäre. Vielmehr sei dies ein typischer Name stellten die Richter fest und sahen keine Verwechslungsgefahr gegeben. Die Klage hatte somit keinen Erfolg.