Das Arbeitsrecht ist am Zahn der Zeit – aber nicht immer zeitgemäß
Zurück zum Arbeitsrecht, das Niklas unter anderem wegen seiner Aktualität so sehr begeistert. Besonders spürbar war dies während der Pandemie. In dieser Zeit wurde besonders deutlich, dass richtig auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren manchmal auch bedeutet, pragmatisch zu sein. Denn gerade bei solch schnellen Veränderungen ist die gesetzliche Lage nicht immer klar – trotzdem müssen Mandant:innen aber kompetent beraten werden.
Während der Gesetzgeber in der Coronapandemie schnell auf aktuelle Veränderungen in der Arbeitswelt reagierte, gibt es aus Niklas Sicht auch einige Neuerungen, die weniger zeitgemäß sind. Dazu gehört zum Beispiel die Reform des Nachweisgesetzes, was festlegt, dass über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich und in Papierform informiert werden muss – mit Handunterschrift, obwohl dies die europäische Vorgabe nicht erfordere. Dies stehe im Widerspruch zur angestrebten Digitalisierung und sei auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit nur wenig sinnvoll.
Anpassungsbedarf sieht Niklas zudem im Arbeitszeitgesetz, das modernen und flexiblen Arbeitsmodellen nicht mehr gerecht werde. „Das Arbeitszeitgesetz ist aus einer Zeit, wo völlig andere Voraussetzungen herrschten, das ist noch zeitgemäß für Fließbandarbeiter“, sagt sie.
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