LL.B wie läuft das ab?
Anders als beim klassischen Staatsexamen, bei dem es nur auf die abschließenden Noten ankommt, ist der LL.B. als klassischer Bachelorstudiengang so aufgebaut, dass bereits die Noten während des Studiums in die Endnote einfließen. Auch wird das Studium nicht wie das Staatsexamen mit einer allumfassenden Endprüfung abgeschlossen, sondern mit der Anfertigung einer Bachelorarbeit.
Der genau Aufbau des Studiums variiert dabei von Angebot zu Angebot, doch in der Regel handelt es sich um 6-7 semestrige Studiengänge, die häufig durch ein Praxissemester ergänzt werden, bei dem keine klassischen Veranstaltungen besucht werden, sondern die Mitarbeit in einem Unternehmen oder Institut im Vordergrund steht.
Je nach Studiengang wird dabei zunächst das juristische Grundwissen vermittelt und dann entsprechend der Ausrichtung in die Tiefe gegangen. Beispielsweise ein Studiengang zum Bachelor of Law Wirtschaftsrecht baut zunächst sowohl auf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen auf und vertieft dann Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und ähnliches auf juristischer Seite. Das Strafrecht wiederum spielt hier de facto gar keine Rolle mehr.
Die Bewerbung läuft ebenfalls genauso wie für andere Bachelorstudiengänge ab und hat bei den Universitäten selbst zu erfolgen. Eine zentrale Vergabe findet nicht statt. Auch der „Nummerus Clausus" ist daher immer abhängig von der Universität, an vielen Universitäten bzw. Fachhochschulen sind die Studiengänge sogar zulassungsfrei.
LL.B. was kann man damit werden? – Berufschancen und Möglichkeiten
Wer sich für ein Studium, welcher Natur auch immer, entscheidet, der tut dies, um später in einer bestimmten Richtung tätig werden zu können. Es stellt sich daher die Frage, welche Jobaussichten und welche Ziele ein LL.B. bietet. Im Falle des Bachelor of Laws muss natürlich auch geklärt werden, wie es im Vergleich zum klassischen Staatsexamen aussieht.
Im Vergleich zum Volljuristen mit zwei Staatsexamina muss daher zunächst festgestellt werden, dass bestimmte juristische Berufe einem Bachelor- oder Masterkandidaten nicht offen stehen und auch ohne Staatsexamen nicht eröffnet werden können. Dies sind vorrangig die klassischen Juristenberufe des Richters, Staatsanwalts und auch des prozessbevollmächtigten Anwalts. Darüber hinaus ist auch der Beruf des Notars nur Absolventen des klassischen Jurastudiums eröffnet.
Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass alle anderen Jobs auch Bachelor- bzw. Masterstudenten zumindest theoretisch offenstehen. Doch wie sieht es wirklich mit den Berufschancen aus?
In Kanzleien wird es für Bachelor- und Masterstudenten in der Regel schwierig sein Fuß zu fassen, da sie nicht vor Gericht auftreten können. Sie können lediglich als Paralegals intern oder im Backoffice den Anwälten zuarbeiten. Gerade diese Jobs übernehmen zumindest in Großkanzleien in der Regel aber die jungen Associates und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die klassische Kanzlei, die ihre Mandanten vorrangig auch gerichtlich vertritt, ist daher kein passender Arbeitgeber für Absolventen des modernen Studiengangs. Ausnahmen bestätigen aber auch hier natürlich die Regel.