Eine höchst individuelle Entscheidung: Welche Qualifikation ist für wen die passende?
Vorneweg: Maßgeblicher Faktor dafür, in welche Richtung eine zusätzliche Qualifikation sich bewegen sollte, ist das eigene Karriereziel. Pauschal lässt sich nämlich gewiss nicht feststellen, welche Qualifikation „besser“ als die andere ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine höchst persönliche Fragestellung, die jeder (angehende) Jurist individuell für sich selbst beantworten muss.
Der LL.M – im international geprägten Arbeitsumfeld gern gesehen
Besonders relevant wird der LL.M. als Zusatzqualifikation vor allem in einem Arbeitsumfeld, das stark von internationalen Kontakten geprägt ist und hervorragende Kenntnisse der englischen (Rechts-)Sprache erfordert. Bekanntermaßen ist dies vor allem bei international ausgerichteten Kanzleien und Sozietäten sowie bei größeren Unternehmen und Konzernen der Fall.
Dementsprechend ist ein Master of Laws hier auch stärker gefragt als im örtlichen Landratsamt oder einer regional orientierten Kanzlei. Schließlich bezeugt ein im englischsprachigen Ausland absolvierter LL.M., dass man die entsprechende (Rechts-)Sprache flüssig spricht und verhandlungssicher beherrscht. Die erworbenen Sprachfähigkeiten sind somit für international ausgerichtete Arbeitgeber von besonderer Bedeutung und werden dort – im Vergleich mit einer Promotion – ähnlich hoch geschätzt.
Dies wird nicht zuletzt auch dadurch deutlich, dass in vielen Stellenanzeigen solcher Arbeitgeber besonderer Wert auf „sichere Englischkenntnisse“ gelegt wird - und wie lässt sich diese Fähigkeit wohl besser nachweisen als mit einem im Ausland erworbenen Master of Laws?
Des Weiteren kann mithilfe eines LL.M. belegt werden, dass man auch außerhalb von kurzzeitigen Urlaubsaufenthalten gezielt die Studienheimat verlassen hat, um eine fremde ausländische Rechtskultur kennenzulernen. Dies wiederum zeigt ein gewisses Maß an Mut, Interesse und Engagement, ganz abgesehen von der mit einem Auslandsaufenthalt einhergehenden „Horizonterweiterung“. Nicht zuletzt sei natürlich auch angemerkt, dass – im Falle einer Einstellung – auch das Einstiegsgehalt aufgrund des LL.M. häufig leicht angehoben wird.