Welche Modelle bzw. Formen der Markenverwaltung für Unternehmen gibt es und wird jedes Projekt nach dem gleichen „Schema“ bearbeitet?
Bei der Markenverwaltung ist man auf nationale Vertreter angewiesen, da diese in der Regel von den Markenämtern gefordert werden, wenn man als ausländisches Unternehmen eine Marke anmelden möchte. Diese nationalen Vertreter können von den internen Mitarbeitern beauftragt werden, sodass ein direkter Kontakt besteht.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, mit einer Anwaltskanzlei eng zusammenzuarbeiten, die ihrerseits auf das Netzwerk an Vertretern zurückgreift. Ein direkter Kontakt zu den nationalen Vertretern besteht dabei nicht oder nur in seltenen Fällen.
Das Vorgehen bei Projekten ist meiner Erfahrung nach sehr von der Art des Projekts abhängig. Grundsätzlich sind jedoch ähnliche Fragestellungen zu klären: beispielsweise in M&A-Projekten, wer Inhaber der Marken ist, wie umfassend das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist und ob es Vereinbarungen zu den Marken gibt.
Haben Sie ein Team, mit dem Sie fest zusammenarbeiten und wie funktioniert die Beratung bei internationalen Fällen?
Ja, ich arbeite intern in einem festen Team und extern in engem Austausch mit der Kanzlei. In der Regel werden wir von den jeweiligen Produktmanagern frühzeitig eingebunden, um bei der Findung neuer Produktnamen unterstützen zu können. So recherchieren wir nach ähnlichen Marken und geben Empfehlungen ab, welcher Name die besten Chancen auf Markenregistrierung hat.
Was schätzen Sie besonders an Ihrer Tätigkeit als Managerin Trademarks in einem Unternehmen und welche Vorteile bieten sich Ihrer Ansicht nach gegenüber der klassischen Ausbildung von Jurist:innen, die sich dann erst im Berufsleben für den gewerblichen Rechtsschutz entscheiden?
An meiner Tätigkeit als Managerin Trademarks schätze ich besonders die Vielseitigkeit der Aufgaben und den engen Bezug zu den Produkten.
Der Vorteil gegenüber dem klassischen Jurastudium liegt vor allem darin, dass bereits während des Studiums ein Schwerpunkt auf die Gewerblichen Schutzrechte gelegt wird. Vielen Jurist:innen ist das Markenrecht fremd, sodass sie sich dieses nach dem Jurastudium aneignen müssen. Einen weiteren Vorteil sehe ich in dem Praxisbezug.