Nicht jede:r Jurist:in ist geeignet für die Rechtskommunikation
Für die Arbeit in der Rechtskommunikation ist bei Weitem nicht jede:r geeignet. Eine ganze Liste an Voraussetzungen nennt Wohlrabe auf die Frage, was man für diesen Bereich mitbringen sollte. Besonders wichtig: das Mindset und die Eigeninitiative, die Mandant:innen an die Hand zu nehmen und sie durch die Situation zu führen. Ergänzend sollte die Fähigkeit zum konzeptionellen und kreativen Denken, eine gute Auffassungsgabe, ein gutes Sprachgefühl sowie ein souveräner Umgang mit digitalen Kanälen vorhanden sein. Wer sich zudem viel und gerne mit wirtschaftlichen oder politischen Themen auseinandersetzt und Dinge hinterfragt, der sollte auf jeden Fall über eine Karriere in diesem Beruf nachdenken.
Es wird schnell klar, dass ein Jurastudium an sich nicht ausreicht, um in der Rechtskommunikation tätig zu werden. Stattdessen handelt es sich um eine ganz andere „Kunst“. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Jurist:innen und Kommunikator:innen unterschiedliche Ziele verfolgen – auch wenn beide letztendlich das Beste für das Unternehmen möchten. Während Jurist:innen hauptsächlich monetären Schaden von Mandant:innen abwenden möchten, steht bei Kommunikator:innen deren weiße Weste im Mittelpunkt. Dementsprechend laufe es laut Wohlrabe bei der Zusammenarbeit der beiden nicht immer ganz rund.
Wenn dich interessiert, wie Martin Wohlrabe den Dieselskandal bewertet und du mehr über Fälle erfahren möchtest, in welchen CONSILIUM tätig war, dann hör doch mal rein in diese Folge des New Lawyers Podcasts!