Der LL.M ist „der“ Abschluss für alle Juristen, die sich zusätzlich zum Jurastudium fachlich weiterbilden und internationale Erfahrung sammeln möchten. Viele wissen allerdings nicht, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, als Jurist einen universitären Abschluss ergänzend zum Staatsexamen zu machen. Der Master of Comparative Law und der Master of Business Law sind solche Möglichkeiten – statt eines LL.M kann der Absolvent dabei einen MCL oder einen MBL im Titel tragen. Neben dem LL.M, der bei der Jobsuche als Alleinstellungsmerkmal gilt, bieten auch diese beiden Studiengänge eine weitere Möglichkeit, sich von anderen Bewerbern abzusetzen. Beide Abschlüsse lassen sich allerdings auch als LL.M absolvieren! Wir stellen euch den Master of Comparative Law und den Master of Business Law im Detail vor.
Der Master of Comparative Law: Vergleichende Rechtswissenschaften
In aller Kürze
Der Master of Comparative Law ist, wie der Name schon sagt, eine vergleichende Wissenschaft. Das bedeutet, dass hier die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zweier oder mehrerer Rechtssysteme im Fokus stehen. Deshalb bietet es sich auch besonders an, diesen Abschluss zumindest teilweise an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Deutsche Hochschulen haben in der Regel Kooperationen mit Partneruniversitäten, um dies zu ermöglichen. Normalerweise dauert der Studiengang zwei Semester, also 12 Monate, kann aber bis zu 4 Semester umfassen. Angeboten werden auch auf spezielle Fachbereiche spezialisierte Studiengänge wie der Master of Comparative Business Law. Möglich ist ebenfalls der Abschluss eines LL.M. in Comparative Law.
Wer kann sich bewerben?
Generell steht der Master of Comparative Law jedem Juristen offen. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes (erstes) Staatsexamen oder ein juristischer Bachelor, also ein LL.B. In der Regel ist dieser Master nicht auf Juristen beschränkt. Je nach Universität haben zum Beispiel auch Bachelor-Absolventen einer anderen Fachrichtung Zugang zu diesem Studiengang. Oft ist dann ein bestimmter Anteil an juristischen Fächern im Bachelor oder eine juristische inhaltliche Orientierung gewünscht. Eine weitere Voraussetzung sind sehr gute Englisch- beziehungsweise Sprachkenntnisse, da das Masterstudium nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland in aller Regel auf Englisch oder in der jeweiligen Landessprache unterrichtet wird. Die Sprachkenntnisse müssen mit einem TOEFL-, IELTS- oder einem vergleichbaren Test nachgewiesen werden.