Liest man sich Stellenausschreibungen oder Interviews mit Leitern von Personalabteilungen durch, überkommt einen schnell der Eindruck es gäbe nur die Alternativen Prädikatsexamen, Big Business und viel Geld oder eben kein "Vollbefriedigend" und eine Zukunft als verzweifelter und verarmter Anwalt mit Büro – Schlafzimmer – Kombination wie Saul Goodman zu Beginn der Serie „Better call Saul“.
Das dem nicht so sein kann, liegt eigentlich auf der Hand. Schaffen doch im Schnitt nur um die 15 % der Jahrgänge ihren Abschluss mit "Vollbefriedigend“ oder gar besser. Was machen bloß die gescheiterten 85 % also mit ihrem Leben?
Zunächst einmal sind sie natürlich nicht gescheitert! Keine zwei VB vorweisen zu können ist noch lange kein Beinbruch.
1. SZENARIO: 1-mal Prädikat, 1-mal drunter
Tatsächlich steht einem mit „nur“ einem VB sogar noch der Weg in die meisten Großkanzlei offen. Hier greift nämlich oft die „zwei-aus-vier-Regel“. Diese geht von der sogenannten vollen Kriegsbemalung bei Bewerbern aus. Die wiederum besteht aus zwei Prädikatsexamen, LL.M. und Promotion. Die zwei-aus-vier-Regel verzichtet dabei auf ein Prädikatsexamen, wenn dafür eine Zusatzqualifikation – ein LL.M. oder eine Promotion – vorgewiesen werden kann.
Soll heißen: Eines von beiden Examen mit Prädikat bestehen, Promotion oder LL.M. dranhängen und schon ist das fehlende VB für die meisten Großkanzleien kompensiert. Daneben existiert in einigen Großkanzleien auch oft die "18-Punkte-Regel", die einem Bewerber erlaubt, ein schlechteres Examensergebnis mit einem besseren auszugleichen, solange in der Summe mindestens 18 Punkte erzielt wurden.