- Interview mit Frau Pia Pracht, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Herrn Dr. Christoph Müller, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB -
Goodbye "Nine to Five", hallo "New Work" - Arbeit wird zunehmend unabhängig von örtlichen oder zeitlichen Vorgaben erbracht. Die Präsentation vorbereiten und gleichzeitig die lieben Kleinen hüten, Emails auf der Couch schreiben oder doch lieber im Zug? Kein Problem. Die Digitalisierung macht es möglich. Doch kann auch der Gesetzgeber mit dieser Entwicklung Schritt halten?
"New Work": ist das nicht ein Widerspruch in sich, denn Arbeit gibt es doch schon so lange wie es Menschen gibt? Herr Dr. Müller, was verstehen Sie unter diesem Begriff?
Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Die fortschreitende Digitalisierung, die oft als Jobkiller gefürchtet wird, hat auch ihre guten Seiten. Arbeit wird flexibler. Arbeitnehmer können zunehmend ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit individuell gestalten und optimal an ihre Lebens- und Wohnsituation anpassen.
Home Office oder mobiles Arbeiten können unzählige Stunden im morgendlichen Pendlerverkehr ersparen bzw. zeiteffizientes Arbeiten ermöglichen.
Arbeitsrecht & Digitalisierung - Ein Dschungel voller neuer Gesetze und Rechtsprechung. Herr Dr. Müller, wie behalten Sie als Rechtsanwalt bei GÖRG da am besten den Überblick?
Die Beschäftigung mit neuen Gesetzen und neuer Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts ist sicherlich notwendig, um am Ball zu bleiben. Auf der anderen Seite kann niemand alles wissen, dafür ist das Arbeitsrecht mittlerweile zu weitläufig. Entscheidend ist, dass man die Fälle richtig einordnen kann und weiß, wo man Gesetze und die einschlägige Rechtsprechung findet, um dem Mandanten zielgerichtet weiterhelfen zu können.