Öffentliches Recht in Großkanzleien für wissenschaftliche Mitarbeiter

Verfasst von Johannes Jäger

Öffentliches Recht in Großkanzleien

Attraktive Karriereoption für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Wer sich für einen Job als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in neben dem Studium, Referendariat oder der Promotion in einer nationalen oder internationalen Großkanzlei interessiert, dem oder der kommt zunächst das Wirtschaftsrecht (oder allgemeiner: das Zivilrecht) als Arbeitsfeld in den Sinn. Dabei bieten die meisten der auf dem deutschen Markt tätigen mittelgroßen und großen Kanzleien auch Rechtsberatung auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts an.
 

Mit der aus Vorlesung oder Verwaltungsstation bekannten Unattraktivität dieses Rechtsgebietes, in denen das Öffentliche Recht oftmals den Charme einer im Stil der 70er-Jahre eingerichteten Beamtenstube versprüht, hat die diesbezügliche Nebentätigkeit in einer größeren Kanzlei aber nichts gemein. Dies soll im Folgenden näher gezeigt werden.

Was ist „Öffentliches Recht“ in größeren Kanzleien?

Zunächst ist festzuhalten, dass sich sowohl deutsche als auch internationale Kanzleien, so sie sich alle als sog. Full-Service-Kanzleien verstehen, nicht auf den großen Bereich des Öffentlichen Rechts in ihrem Angebot verzichten können. Insbesondere einige der deutschen Kanzleien sind Spezialisten im Öffentlichen Recht.

Dabei spielen manche Rechtsgebiete, die einem aus Studium und Referendariat bekannt sind, wenig bis gar keine Rolle in der Praxis einer Großkanzlei; exemplarisch sei nur das Polizei- und Ordnungsrecht genannt. Andere, auch im Studium relevante Teilrechtsgebiete sind dagegen gleichsam von Bedeutung, so etwa das Baurecht.

Wiederum andere Gebiete, denen Studierende i.d.R. nur im Schwerpunktbereich begegnen, wie das Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht oder Kartellrecht sind für Kanzleien von besonderem Interesse (dies vor allem deshalb, weil bei den zuletzt genannten Gebieten sowohl die öffentliche Hand als auch Private als Mandanten in Betracht kommen).

Doch auch klassische Fragen des Verfassungsrechts, vor allem des Verfassungsprozessrechts, inkl. Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollen, können Gegenstand der praktischen Arbeit sein. Wenn man sich etwa in den Berliner Büros einiger Kanzleien bewirbt, die Lobbyisten, die Organe des Bundes, Parteien usw. beraten, werden die Kenntnisse aus dem Studium hier sogar noch häufiger relevant.

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Tätigkeiten im Öffentlichen Recht: vom Hochhausbau bis zum Waffenexport

Komplexe Bauvorhaben, man denke an einen Hochhausbau in Frankfurt und die Konversion einer zuvor gewerblich oder industriell genutzten Fläche in einen neuen Stadtteil im Ruhrgebiet, oder auch bedeutende Infrastrukturvorhaben, wie ein Flughafen in Berlin und ein neuer Bahnhof samt Bahntrassen in der Region Stuttgart, bedürfen allesamt einer umfassenden rechtlichen Beratung.

Tatsächlich ist es dabei so, dass man als „Ö-Rechtler“ weniger die großen Deals mitverhandelt, sondern gewissermaßen als Annex dazu gehört. Gleichwohl macht die wirtschaftliche und rechtliche Relevanz die Mitarbeit der öffentlich-rechtlichen Spezialisten aber unentbehrlich für größere Mandate.

 

Beispiel Öffentliches Baurecht: Due Diligence und Nähe zum Zivilrecht

Hier kommen hauptsächlich zwei Arten von Mandaten in Betracht, in denen die öffentlich-rechtliche Expertise gefragt ist. So kann es darum gehen, dass ein Mandant einen Wolkenkratzer im Frankfurter Bankenviertel errichten will (Immobilienentwicklung). Daneben kann eine Immobilie Gegenstand einer Transaktion, also eines Kaufvertrages, sein (Immobilientransaktion), sodass hier die Expertise im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung gefragt ist.

Letzteres ist vor allem relevant, wenn es um einen asset deal geht, bei dem die Immobilie als solche erworben wird. Käufer:innen möchten schließlich um alle Risiken wissen, die mit dem Erwerb verbunden sind, sei es nur die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit für von ihnen künftig beabsichtigte Nutzungsänderungen.

Schnittstellen zum Zivilrecht sind hierbei oftmals Fragen des Nachbarrechts, die z.B. über Nachbarschaftsvereinbarungen geklärt werden können (Zustimmungen zu Abstandsflächen usw.). An dieser Stelle wird der bzw. die Anwält:in im Öffentlichen Recht auch rechtsgestaltend tätig, indem er diese Vereinbarungen (es handelt sich hierbei um Verträge i.S.v. § 311 BGB) entwirft.

Gerade im Baurecht ist der Weg zum OVG/VGH (in der Anfechtung von Bebauungsplänen, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), zum BVerwG (erstinstanzlich zuständig bei einigen Planfeststellungsverfahren, § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO) zum Bundesverfassungsgericht oder zum EuGH (man denke an europarechtlich indizierte Vorschriften zum Umweltschutz oder zur Öffentlichkeitsbeteiligung) nicht unüblich.

Doch auch klassische Fragen des Verfassungsrechts, vor allem des Verfassungsprozessrechts, inkl. Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollen, können Gegenstand der praktischen Arbeit sein.

Beispiel Vergaberecht: Begleitung einer Ausschreibung bis zum Zuschlag und danach

Bei Vergabeleistungen beraten Kanzleien oftmals die öffentliche Hand (z.B. Kommunen, Länder, Bund, aber auch Kirchen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften), umgekehrt beraten sie aber auch die Bieter:innen, sodass sie auch deren Bewerbungen mitgestalten.

Sind sie für die Vergabestelle tätig, so führen sie diese für bzw. mit der ausschreibenden Stelle durch – von der rechtskonformen Ausschreibung über den Bieterprozess bis hin zu Nachprüfverfahren vor den Vergabekammern bzw. Gerichten.

Vergabeverfahren kommen freilich für alle denkbaren Anschaffungen in Betracht – vom IT-System der Kommunalbehörde bis hin zur Beschaffung von Korvetten für die Bundeswehr. Für Vergaberechtsanwält:innen ist daher durchaus ein gewisses technisches wie wirtschaftliches Verständnis notwendig, wenn er dem Bieterprozess beiwohnt und der öffentlichen Hand in der Auswahl zur Seite stehen soll.

 

Beispiel Außenwirtschaftsrecht: Embargos und Co.

Weithin unbekannt ist unter Jurastudierenden das Außenwirtschaftsrecht bzw. die Exportkontrolle. Diese betrifft sowohl militärisch nutzbare Güter, aber auch sonstige Waren und Dienstleistungen, etwa wenn – wie gegen den Iran – ein weitreichendes Embargo durch internationale Organisationen wie die UNO oder die EU erlassen wurde.

Auch hier können Kanzleien auf beiden Seiten des Verhandlungstisches tätig sein. Vertreten sie exportwillige Unternehmen, so kommt die Antragstellung für die Ausfuhrgenehmigung von den zuständigen Behörden, bei manchen Waffenexporten sogar die Genehmigung durch den Bundessicherheitsrat, als Ausschuss der Bundesregierung, in Betracht.

Hier kann im Rahmen einer „normalen“ Klage vor dem Verwaltungsgericht sogar neues Terrain beschritten werden, vgl. die Klage des Waffenherstellers Heckler & Koch vor dem VG Frankfurt wegen Untätigkeit des zuständigen Bundesamtes bezüglich der beantragten Ausfuhrgenehmigung für das Gewehr G36 (Urt. v. 23.06.2016, Az. 5 K 3718/15.F).

Das Öffentliche Recht in größeren Kanzleien hat mehr zu bieten als das, was man aus Studium und Referendariat gemeinhin kennt. Ein Vorteil ist die geringere Konkurrenz um Stellen als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, als es etwa im Banken- und Kapitalmarktrecht oder dem „M&A“ der Fall ist – wobei zugegebenermaßen die generell geringere Stellenanzahl in diesem Gebiet auf dem Kanzleimarkt zu berücksichtigen ist. Zu beachten ist indes, dass nicht alle Kanzleien öffentlich-rechtliche Abteilungen an allen Standorten haben – Berlin, Hamburg und Düsseldorf sind hier die großen Zentren.

Zwar sind nicht alle der öffentlich-rechtlichen Teilrechtsgebiete aus dem Studium bekannt, aber der Vorteil ist, dass sie in Anwendung der erlernten Methodik, des Prozessrechts und der materiell-rechtlichen Grundlagen rasch anzueignen sind.

Gerade prozessual begegnen einem Fragen aus dem Studium wieder, sei es in der Anfechtung eines Bebauungsplanes vor dem OVG/VGH oder sogar beim Gang zum Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde. So kann man auch als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in eng mit den Anwält:innen an zahlreichen Mandaten mitarbeiten und die Nebentätigkeit im Öffentlichen Recht u.U. auch als hilfreiche Ergänzung in der Vorbereitung für das erste und auch das zweite Staatsexamen nutzen.


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