Prof. Dr. Tido Park ist seit 23 Jahren als Anwalt – ausschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – tätig. Er ist Gründungs- und Namenspartner der Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. Die Kanzleiboutique arbeitet sehr spezialisiert und betreut weder Zivilverfahren noch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten oder allgemeinen Strafsachen.
Herr Prof. Dr. Park, Sie sind Gründungspartner der Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht und seit mehr als zwanzig Jahren im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Was macht Ihre Kanzlei und die Spezialisierung auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht so besonders?
Das Motto unserer Kanzlei lautet „Strafrecht für Unternehmer“, das heißt, wir befassen uns mit allen strafrechtlichen Fragestellungen, die einem Unternehmer begegnen können, angefangen von der Verteidigung von Unternehmen und ihren Führungskräften über die Aufklärung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Erstattung von Anzeigen für das Unternehmen bis hin zur präventiven Beratung zur Straftatenvermeidung.
War Ihnen zu Beginn Ihrer juristischen Karriere bereits klar, dass Sie in diesem Fachbereich tätig sein wollen und inwiefern sind im Jurastudium erste Berührungspunkte mit Wirtschaftsstrafrecht möglich?
Ich hatte von Anfang an am meisten Interesse am Strafrecht, allerdings während des gesamten Studiums noch vorrangig am allgemeinen Strafrecht. Im Referendariat haben ich dann die Unterschiede zwischen der Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht näher kennengelernt und bin dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass mir in der Praxis die Befassung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen mehr Spaß macht. Mein erworbenes Wissen versuche ich im Rahmen meiner Lehrtätigkeit an der Universität Münster auch in speziellen, wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Lehrveranstaltungen an die Studierenden weiterzugeben.