Prof. Dr. Tido Park von PARK | Wirtschaftsstrafrecht im Interview

Veröffentlicht am 14.03.2022

„Strafrecht für Unternehmer“

Prof. Dr. Tido Park von PARK | Wirtschaftsstrafrecht im Interview

Prof. Dr. Tido Park ist seit 23 Jahren als Anwalt – ausschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – tätig. Er ist Gründungs- und Namenspartner der Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. Die Kanzleiboutique arbeitet sehr spezialisiert und betreut weder Zivilverfahren noch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten oder allgemeinen Strafsachen. 
 

Herr Prof. Dr. Park, Sie sind Gründungspartner der Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht und seit mehr als zwanzig Jahren im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Was macht Ihre Kanzlei und die Spezialisierung auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht so besonders?

Das Motto unserer Kanzlei lautet „Strafrecht für Unternehmer“, das heißt, wir befassen uns mit allen strafrechtlichen Fragestellungen, die einem Unternehmer begegnen können, angefangen von der Verteidigung von Unternehmen und ihren Führungskräften über die Aufklärung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Erstattung von Anzeigen für das Unternehmen bis hin zur präventiven Beratung zur Straftatenvermeidung.
 

War Ihnen zu Beginn Ihrer juristischen Karriere bereits klar, dass Sie in diesem Fachbereich tätig sein wollen und inwiefern sind im Jurastudium erste Berührungspunkte mit Wirtschaftsstrafrecht möglich?

Ich hatte von Anfang an am meisten Interesse am Strafrecht, allerdings während des gesamten Studiums noch vorrangig am allgemeinen Strafrecht. Im Referendariat haben ich dann die Unterschiede zwischen der Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht näher kennengelernt und bin dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass mir in der Praxis die Befassung mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen mehr Spaß macht. Mein erworbenes Wissen versuche ich im Rahmen meiner Lehrtätigkeit an der Universität Münster auch in speziellen, wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Lehrveranstaltungen an die Studierenden weiterzugeben. 

Sie beraten Unternehmen vor allem im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Steuerstrafrecht und im Zusammenhang mit Compliance-Untersuchungen. Wie gestaltet sich ein typischer Arbeitsalltag bei Ihnen und können Fälle im Wirtschaftsstrafrecht auch außerhalb des Gerichtssaals entschieden werden?

Einen „typischen“ Arbeitstag gibt es angesichts der unendlichen Vielgestaltigkeit unserer Tätigkeit eigentlich nicht. Es ergeben sich immer wieder neue Situationen und spannende Herausforderungen. Dabei nimmt die Tätigkeit vor Gericht nur einen kleineren Teil ein, weil wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren in unserer Kanzlei überwiegend außerhalb eines Gerichtssaals erledigt werden können.
 

Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Taten, die mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen können. Ist für die Arbeit in diesem Bereich ein interdisziplinärer Ansatz von Vorteil und inwiefern wandelt sich das Wirtschaftsstrafrecht im Zuge der Digitalisierung?

Ein interdisziplinärer Ansatz ist auf jeden Fall von Vorteil, weil man als gute Wirtschaftsstrafverteidigerin oder guter Wirtschaftsstrafverteidiger auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben muss. Häufig spielen auch rechtliche Fragestellungen aus anderen Rechtsgebieten eine Rolle, für die wir angesichts unserer strafrechtlichen Spezialisierung häufig mit entsprechenden Spezialisten zusammenarbeiten. Diese Teamarbeit ist extrem spannend.

Angesichts immer umfangreicher werdender Ermittlungsakten, bei denen EDV-Daten eine immer größere Rolle spielen, nimmt die Digitalisierung einen immer größeren Stellenwert ein. Damit unsere Kanzlei hier auf der Höhe der Zeit ist, haben wir im letzten Jahr einen CTO eingestellt, der kein Jurist, sondern ein IT-Spezialist ist.
 

Die Corona-Pandemie hat nicht nur große Veränderungen im Alltagsleben mit sich gebracht. Inwiefern ist der Missbrauch von Soforthilfen des Bundes für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen bereits Thema?

Der Missbrauch von Soforthilfen des Bundes spielt in unserer Kanzlei bislang keine Rolle. Das liegt vermutlich daran, dass unsere Kanzlei eher auf größere Unternehmensmandate zugeschnitten ist.
 

Welche Herausforderungen bringt die Tätigkeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit sich und welche Qualifikationen bzw. Vorkenntnisse sind für junge Anwälte erforderlich?

Die Tätigkeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bringt täglich neue Herausforderungen mit sich. Dies beginnt bei anspruchsvollen Mandanten und führt über komplexe Sachverhalte und umfangreiche Akten zu der Anforderung, als Teamplayer mit anderen Anwältinnen und Anwälten, aber auch Wirtschaftsprüfern und Steuerberaterinnen, zusammenzuarbeiten. Junge Anwältinnen und Anwälte benötigen keine speziellen Vorkenntnisse, aber eine rasche Auffassungsgabe und die Bereitschaft, sich auch mit komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. 

„Strafrecht für Unternehmer"

Sie sind seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht. Gibt es überhaupt noch Konstellationen oder Projekte, die Sie überraschen?

Nach über 20 Jahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht denkt man häufig, man hätte schon alles gesehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Praxis ein unendliches Füllhorn von immer wieder neuen Herausforderungen und Fragestellungen darstellt. Auch erlangt man bei Unternehmen aus verschiedensten Branchen Einblicke hinter die Kulissen und lernt immer wieder sehr interessante Menschen kennen. Das macht diese Tätigkeit auch so unglaublich spannend. 
 

Sie wurden zudem mehrfach für Ihre Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet. Gibt es Ihrer Auffassung nach ein „Erfolgsrezept” für eine erfolgreiche Karriere als Anwältin oder Anwalt, insbesondere in diesem Bereich, Herr Prof. Dr. Park?

Ein klassisches „Erfolgsrezept“ gibt es meiner Ansicht nach nicht. Hilfreich sind sicherlich Einsatzbereitschaft, die Fähigkeit zu sorgfältigem Arbeiten und die Bereitschaft, Neues zu lernen. Aber eine erfolgreiche Karriere als Anwältin oder Anwalt setzt immer auch etwas Glück voraus.
 

In Ihrer Kanzlei wird viel Wert auf die Förderung und Weiterbildung von Kolleginnen und Kollegen gelegt. Welche Möglichkeiten bietet PARK | Wirtschaftsstrafrecht diesbezüglich und inwiefern können Sie als Partner junge Associates unterstützen?

Unsere Kanzlei fördert junge Kolleginnen und Kollegen in verschiedener Weise. So ermutigen wir ausdrücklich zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Dies gilt nicht nur für junge Anwältinnen und Anwälte, sondern auch wir „alten Hasen“ nehmen immer wieder an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Im Übrigen arbeiten wir die Mandate grundsätzlich in gemischten Teams aus erfahrenen und jungen Anwältinnen und Anwälten, weil dies nach unserer Überzeugung die beste Förderung junger Anwältinnen und Anwälte gewährleistet. In Personalgesprächen besprechen wir gemeinsam Entwicklungsziele und -möglichkeiten, auch im Hinblick auf eine weitergehende fachliche Spezialisierung. Zudem bieten wir Englischunterricht und, wenn es passt, die Möglichkeit eines Secondments im Englisch-sprachigen Ausland an.
 

Werden Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei direkt „ins kalte Wasser geworfen” und müssen Mandate eigenständig bearbeiten und verhandeln?

Wir wollen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern nicht überfordern, sondern achtsam an die Mandatstätigkeit heranführen. Mit unserem zuvor beschriebenen Modell der Teamarbeit zwischen Partnern, Senior Associates und Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern klappt dieses hervorragend.

Wir legen viel Wert darauf, dass Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger bei uns nicht als Zuarbeiter im Büro „versauern“, sondern von Anfang an auch eigenständige Mandanten- und Behördenkontakte haben. Dadurch können sich junge Kolleginnen und Kollegen am besten entfalten und haben auch mehr Spaß an der Arbeit.

Einen ,typischen‘ Arbeitstag gibt es angesichts der unendlichen Vielgestaltigkeit unserer Tätigkeit eigentlich nicht. Es ergeben sich immer wieder neue Situationen und spannende Herausforderungen.
Prof. Dr. Tido Park

Bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht wird auch das kollegiale Miteinander und eine gute Arbeitsatmosphäre großgeschrieben. Wie funktioniert Ihrer Meinung nach die Zusammenarbeit in Ihrer Kanzlei und arbeiten Sie immer in festen Teams an Mandaten?

Eine große Stärke unserer Kanzlei ist sicherlich das hervorragende Betriebsklima. Wir veranstalten jedes Jahr einen Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier und weitere Kanzleiaktivitäten. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern achten wir auch darauf, dass diese nach unserem Eindruck menschlich gut zu uns passen. Bei der konkreten Mandatsbearbeitung arbeiten wir in wechselnden Teams.
 

Welche Vorteile hat die juristische Arbeit in einer Kanzleiboutique Ihrer Ansicht nach, vor allem mit Blick auf die Spezialisierung in einem Fachbereich?

Die Arbeit in einer Kanzleiboutique hat durch die damit einhergehende fachliche Spezialisierung den großen Vorteil, dass man schnell ein spezielles Wissen aufbaut und damit den Mandanten am besten helfen kann. Es macht doch einfach mehr Freude, wenn man das Gefühl hat, über etwas zu sprechen, bei dem man sich wirklich auskennt.
 

Im Wirtschaftsstrafrecht kann eine Fallbearbeitung sehr zeitintensiv sein und ein „langer Atem” ist gefordert, wodurch ein guter Ausgleich umso wichtiger ist. Welchen Stellenwert nimmt das Thema Work-Life-Balance bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht ein?

Das Thema „Work-Life-Balance” bildet gut den Wandel der Zeiten ab. Zu Beginn meiner Tätigkeit spielte dieser Begriff keine besonders große Rolle, sondern es wurde allgemein von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern erwartet, dass diese der Arbeit alles andere unterordnen. Erfreulicherweise hat sich dieses gewandelt.

Wir wissen in unserer Kanzlei sehr genau, dass es auch noch andere Dinge außer dem Arbeitsleben gibt und dass die Arbeit nicht alles ist. Man muss auch immer genug Zeit für die Familie, Freunde und Hobbies haben. Aber natürlich muss man auch bereit sein, Einsatz zu zeigen, wenn die konkrete Mandatssituation dies erfordert.
 

Herr Prof. Dr. Park, neben Ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind Sie auch Lehrbeauftragter für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Was ist Ihnen bei der Vermittlung von Fachwissen besonders wichtig und wie lassen sich diese Tätigkeit und Ihre Arbeit als Anwalt zeitlich vereinbaren?

Es ist mir wichtig, mein fachliches Wissen und meinen reichhaltigen praktischen Erfahrungsschatz an Studierende weiterzugeben. Mir machen die Lehrveranstaltungen immer großen Spaß. Die Vereinbarkeit mit der Tätigkeit als Anwalt gelingt mal besser und mal schlechter. Mehr als maximal eine Lehrveranstaltung pro Semester kann ich leider nicht übernehmen.

Was würden Sie jungen Anwältinnen und Anwälten raten, die sich auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisieren wollen?

Wer Interesse am Wirtschaftsstrafrecht hat, sollte sich wirklich auf diese faszinierende Materie einzulassen, ohne Scheu vor Komplexität zu haben. Auch im Wirtschaftsstrafrecht wird letztlich „nur mit Wasser gekocht“.

Ihr Fazit?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist aus meiner Sicht einer der größten juristischen Wachstumsmärkte. Der Bedarf wächst und wächst. Der Bedarf an Anwältinnen und Anwälten ist deutlich größer als das Angebot. Wir möchten selbst gern noch mehrere Anwältinnen und Anwälte einstellen und hoffen, dass wir Bewerberinnen und Bewerber finden, die in unser Anspruchsprofil passen und die gern bei uns arbeiten möchten.

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Park!

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