Schiedsrichter als Anwalt? - so sieht der Fachbereich Schiedsgerichtsbarkeit in der Praxis aus

Praxiswissen Schiedsgerichtsbarkeit

Interview mit Dr. Karl Wach, Partner bei WACH UND MECKES in München, über ICC-, DIS- und Ad hoc-Verfahren etc.

Schiedsgerichtsbarkeit ist staatlich anerkannte private Rechtsprechung. Sie ist flexibler als die staatliche Gerichtsbarkeit und bietet gerade im internationalen Kontext große Vorteile. Anwälte können dabei als Parteivertreter, aber auch als Schiedsrichter agieren.  
 

Hallo Herr Dr. Wach, waren Sie eigentlich im Sportunterricht lieber Angreifer, Verteidiger oder Schiedsrichter?

Ich war am liebsten Libero. Das ist ein Verteidiger ohne direkten Gegenspieler, der sich auch in das Angriffsspiel einschaltet.

 Dr. Wach - Interview Schiedsgerichtbarkeit - TalentRocket  
Dr. Karl Wach

Schiedsinstitutionen gibt es auf der ganzen Welt. Was macht aber eigentlich eine solche aus?

Eine Schiedsinstitution administriert Schiedsverfahren. Sie stellt ein Regelwerk zur Verfügung und übernimmt bestimmte Aufgaben, wie die Entgegennahme und Zustellung von Schriftsätzen, die Bestellung von Schiedsrichtern oder die Verwaltung von Honorarvorschüssen.

 

Unter Fachleuten sind ICC, SIAC und VIAC natürlich keine Fremdwörter, aber vielleicht können Sie unseren Lesern diese kurz erklären?

Die ICC ist die Internationale Handelskammer, der ICC Court of Arbitration ist ihre Schiedsorganisation. Die SIAC ist das Singapore International Arbitration Centre, die VIAC ist das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.
 

Und worin liegen die Hauptunterschiede der genannten drei Institutionen?

Da ist zunächst ihre regionale Abdeckung. Bei der SIAC konzentrieren sich asiatische Verfahren, in Wien (VIAC) europäische. Die ICC wird häufig in transkontinentalen Fällen gewählt. Wie die SIAC unterzieht die ICC Schiedssprüche einer vorherigen Qualitätskontrolle ("scrutiny"), nicht aber die VIAC.  

Die Schiedsgerichtsbarkeit kommt ggf. auch ohne solche Institutionen aus, bspw. durch ein Ad hoc Schiedsverfahren. Wie gestaltet sich ein solches?

Bei einem Ad hoc Schiedsverfahren müssen sich die Parteien im Grundsatz selbst um die Regeln und die Verwaltung des Verfahrens kümmern. Allerdings unterstützen die meisten Rechtsordnungen Ad hoc-Verfahren mit dispositiven Verfahresregeln. Zudem assistieren bei Bedarf in gewissem Umfang die staatlichen Gerichte, etwa bei der Bestellung von Schiedsrichtern. Und auch das Schiedsgericht übernimmt Aufgaben, die sonst von einer Schiedsinstitution erledigt werden.
 

Welche Verfahren sind für Ihre Kanzlei besonders relevant und warum?

Bei uns dominieren ICC- und DIS-Verfahren, aber auch Ad hoc-Verfahren kommen vor. Das liegt daran, dass wir vorwiegend in Fällen tätig sind, die deutschem materiellen Recht unterliegen. DIS ist übrigens die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit.  
 

Sie selbst sind sowohl Schiedsrichter als auch Parteivertreter. Ist das kein Widerspruch?

Nicht, wenn es in verschiedenen Verfahren ist. Natürlich darf man die Rollen nicht verwechseln. Der Parteivertreter ist im Rahmen des Vertretbaren den Interessen einer Partei verpflichtet. Der Schiedsrichter muss zu einer unabhängigen, persönlichen Überzeugung kommen und danach entscheiden. Wenn man als Parteivertreter agiert, hilft die Erfahrung als Schiedsrichter sehr. Das gleiche gilt umgekehrt.

Gerade Schiedsverfahren sind meist hochkomplexe Wirtschaftsstreitigkeiten. Braucht es also gute Allrounder oder arbeiten Sie lieber mit einem Team von Spezialisten?

Letzteres! Kernkompetenzen sind dabei die Erfassung, Beurteilung und Darstellung des Sachverhalts und das Management des Verfahrens. Wer beides in hochkomplexen Fällen sicher beherrscht, wird ohne weiteres als Spezialist zu bezeichnen sein. Je nach Fallgestaltung braucht man dann noch externe Spezialisten, etwa für technische oder kaufmännische Fragen, manchmal auch für spezielle Rechtsgebiete oder ausländisches Recht.
 

Muss man ein gewisses Talent für die Schiedsgerichtsbarkeit haben oder sind gerade deutsche Juristen durch ihre universelle Ausbildung hier klar im Vorteil?

Die deutsche Ausbildung erleichtert die Einarbeitung in neue Rechtsmaterien. Für die Schiedsgerichtsbarkeit braucht man dazu das Talent, sich in fremde Kulturen und Rechtsordnungen hineindenken zu können. Ein Schiedsverfahren ist nämlich kein ZPO-Prozess im Hotelzimmer. Und internationale Schiedsverfahren sind oft von angelsächsischen Rechtsvorstellungen geprägt, die deutschen Juristen fremd sind.
 

Berufsanfänger konzentrieren sich meist bei ihren Bewerbungen auf Großkanzleien. Warum ist das unter Umständen der falsche Weg?

Beim Berufseinstieg kommt es darauf an, möglichst schnell, gründlich und umfassend das anwaltliche Handwerk zu lernen. Dazu sollte man ein breites Spektrum an anspruchsvollen Aufgaben haben. Den Zugang zu erfahrenen Partnern sollte man nicht mit zu vielen Berufsanfängern teilen müssen. Mittelfristig passt auch nicht jede Anwaltspersönlichkeit in eine Großkanzlei. Zudem kommen dort oft sehr viele Bewerber auf einen freien Partnerslot.

Für die Schiedsgerichtsbarkeit braucht man dazu das Talent, sich in fremde Kulturen und Rechtsordnungen hineindenken zu können.
Dr. Karl Wach

Geben Sie dabei promovierten Kandidaten, die idealerweise über einen LL.M. verfügen, den Vorzug oder ist das Training „on the job“ wichtiger?

Natürlich belegt eine gute Dissertation die Fähigkeit, mit komplexen Aufgaben fertig zu werden. Ein LL.M. dokumentiert interkulturelle Erfahrung. Den Anwaltsberuf lernt man jedoch "on the job". Und die genannten Kompetenzen kann man auch in der Praxis erwerben.
 

Denken Sie, dass Wach + Meckes auf längere Sicht eine Spezialkanzlei in München bleibt oder bestehen auch Expansionspläne an anderen Standorten?

In unserem Metier kann man heute Deutschland und Europa gut von München aus abdecken. Dabei ist es nützlich, das ganze Team an einer Stelle konzentriert zu haben. Ob langfristig weitere Standorte benötigt werden, wird sich zeigen.
 

Impliziert diese Antwort trotzdem, dass es bei Ihnen mehr Partner und damit eine höhere Partnerchance als bei Großkanzleien geben wird?

Die Partnerchance wächst nicht mit der Zahl der Standorte. Sie hängt vielmehr davon ab, wie stark die Partner in die Fallbearbeitung involviert sind. In unserem Geschäft ist Erfahrung Trumpf. Deshalb brauchen wir ein hohes Partnerinvolvement und haben entsprechend mehr Partnerslots als Kanzleien, die ihre Schwerpunkte in Bereichen wie etwa M&A und Finance haben, wo auf jeden Partner zahlreiche Associates kommen.

Ein kleiner Einblick bei WACH UND MECKES

Manche Fragen beantworten Kanzleien ungern ehrlich in der Öffentlichkeit. Wie viele Stunden arbeitet ein Berufsanfänger bei Ihnen pro Woche im Durchschnitt?

Bei Vollzeit 50 Stunden, bei Teilzeit entsprechend weniger. Dies umfasst die gesamte Tätigkeit, nicht nur die Mandatsarbeit und ist keine (unrealistische) Zielvorgabe, sondern gelebte Realität.

 

Am Ende vielleicht noch eine kleine Besonderheit. Die Streitverkündung der ZPO ist Basiswissen. Sie haben für die Schiedsgerichtsstreitverkündung ein Regelwerk erstellt. Oder sollte man sagen adaptiert?

Die dogmatische Grundlage der ZPO-Streitverkündung ist offenbar kein Basiswissen. Wohl deshalb ist es bisher nicht gelungen, dieses höchst praxisrelevante Instrument für die Schiedsgerichtsbarkeit fruchtbar zu machen. Wir haben diese Grundlage eingehend analysiert und werden demnächst eine funktionstüchtige Adaption der ZPO-Streitverkündung für die Schiedsgerichtsbarkeit präsentieren. 

 

Hochkomplexe Wirtschaftsstreitigkeiten sind spannend. Sie bieten talentierten Juristen umfassende Herausforderungen und zugleich tiefe Einblicke in Wirtschaft und Gesellschaft. Ist das Team gut organisiert, bleibt daneben ausreichend Freiraum für die Entfaltung persönlicher Interessen.    

Vielen Dank Herr Dr. Wach!

WACH UND MECKES und Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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