Deutschland vs. USA: Was sind die Unterschiede in der Pro-bono-Arbeit?
Kaum verwunderlich ist es, dass diese Art der Rechtsberatung besonders in den USA verbreitet ist. Dort gibt es nämlich – im Gegensatz zu Deutschland – keine Prozesskostenhilfe. Wer also rechtliche Unterstützung benötigt, muss diese selbst bezahlen. Das lässt bedürftigen Personen oder auch vielen gemeinnützigen Organisationen keine Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
In den USA kann man auf Pro-bono-Beratung von Anwält:innen also kaum verzichten, wenn Recht kein Luxus werden soll. Die unentgeltliche Arbeit gehört zum Rechtssystem dazu und ist in vielen Kanzleien ein fester Bestandteil des Beratungsangebots. In Deutschland hingegen sorgt die Prozesskostenhilfe dafür, dass es hierzulande eigentlich keinen Bedarf für eine unentgeltliche Rechtsberatung geben sollte. Zudem ist die juristische Arbeit mit viel mehr Auflagen verbunden – zum Beispiel durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nach welchem sich Anwält:innen richten müssen. Dazu gehört auch, dass bestimmte Gebühren nicht unterschritten werden dürfen. Nur im Einzelfall ist eine nachträgliche Erlassung der Kosten möglich.
Deshalb ist Pro-bono-Arbeit in Deutschland trotz Vergütungsgesetz möglich
Das Gebührenunterschreitungsverbot macht die Bearbeitung eines Pro-bono-Falls in Deutschland auf den ersten Blick kaum möglich. Zwar können bei außergerichtlichen Tätigkeiten auch niedrigere Vergütungen vereinbart werden, diese müssen aber angemessen sein – eine kostenlose Beratung ist also auch hier kaum zu vertreten. Dennoch wird Pro-bono-Arbeit auch in Deutschland angeboten. Wie passt das zusammen?
Um dies nachzuvollziehen, hilft es, sich den Grund für das Gebührenunterschreitungsverbot anzusehen. Dieses soll Dumpingpreise und die Verschlechterung der allgemeinen Beratungsqualität verhindern. Da es sich bei der Pro-bono-Rechtsberatung aber nicht um eine „billiges“ Angebot handelt, welches das Ziel verfolgt, den Markt zu verzerren und schlechtere Leistungen zu günstigeren Preisen anzubieten, ist sie zulässig und sogar erwünscht. Die Pro-bono-Fälle stehen also außer Konkurrenz zu zahlenden Mandant:innen.
Brauchen wir in Deutschland Pro-bono-Rechtsberatung?
Gegen die Pro-bono-Beratung in Deutschland spricht die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Das Argument: Es gibt bereits Hilfe für diejenigen, die sich keine rechtliche Beratung und Vertretung leisten können. Das ist zwar richtig – in gewisser Hinsicht aber auch nicht. Denn die Prozesskostenhilfe greift nicht immer. Zum Beispiel bei gemeinnützigen Organisationen: Diese müssten sich erst einmal verschulden, um die Prozesskostenhilfe zu erhalten. Dass das nicht zielführend ist, kann wohl kaum bestritten werden.
Auch wenn der Streitwert für die Konsultierung eines Anwalts oder einer Anwältin zu gering wäre, helfen Pro-bono-Beratungen. Dazu kommt, dass die Prozesskostenhilfe oftmals nicht ausreicht und Jurist:innen durch diese nicht immer ihre Kosten decken können. Dadurch sind Mandant:innen, welche diese beanspruchen, bei Anwält:innen ohnehin unbeliebt.