Rechtsreferendariat in Berlin, Hamburg, Köln oder doch lieber  in München? – Was sind die Unterschiede?

Verfasst von Theresa Preis

Rechtsreferendariat - Berlin, Hamburg, Köln oder doch München?

Was sind die Unterschiede? Ein Bundesländervergleich zum juristischen Referendariat

Nach dem Ersten Staatsexamen geht die Qual der Wahl wieder los und es stellt sich die Frage – wohin zum Referendariat? Dabei ist einiges in den verschiedenen Bundesländern gleich, ein paar wesentliche Unterschiede könnten die Entscheidung allerdings erheblich beeinflussen. So sollte man bei der Wahl des Bundelandes unbedingt auf die Wartezeiten, die Anforderungen im Zweiten Staatsexamen, die Höhen der Unterhaltsbeihilfe und vieles mehr achten, um den optimalen Standort für sich zu finden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zunächst stehen einem mit bestandenem Ersten Staatsexamen alle Türen offen. Eine Beschränkung auf gewisse Bundesländer als Referendariatsstandort gibt es grundsätzlich nicht, da nach den verschiedenen Juristenausbildungsgesetzen der Länder eine bestandene erste Staatsprüfung unabhängig vom Bundesland Voraussetzung für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz ist.

In Berlin beispielsweise wird diese Regelung jedoch dahingehend modifiziert, dass Bewerber mit einem vollbefriedigenden Staatsexamen Vorrang genießen und die verbleibenden Plätze nach Wartezeiten vergeben werden. Innerhalb dieses zweiten Schritts werden wiederum Bewerber bevorzugt, die ihr Erstes Staatsexamen im Land Berlin abgelegt haben. Diese machen nämlich 80 Prozent der verbliebenen Plätze aus, wohingegen nur 20 Prozent auf Bewerber mit einem außerhalb Berlins bestandener erster Staatsprüfung entfallen.

Auch in Köln hat das dortige OLG die Voraussetzungen erweitert und berücksichtigt nur Bewerbungen von Juristen mit dauerhaftem Bezug zum OLG-Bezirk. Ein solcher kann beispielsweise in einem seit mindestens zwei Jahren andauernden Wohnsitz in dem Gebiet oder eine vor dem Referendariat begonnenen und fortdauernden Tätigkeit an der juristischen Fakultät in Köln oder Bonn liegen.  

Wartezeiten

Wie bereits angesprochen, muss man teilweise auch mit Wartezeiten in einzelnen Bundesländern rechnen. Während man in Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel keine Wartezeiten zu befürchten hat, können diese andernorts, wie etwa in Hamburg oder Berlin, von ein paar Monaten bis zu zwei Jahre beanspruchen.

Wer für seinen Wunschstandort längere Wartezeiten in Kauf nehmen möchte, kann die Zeit bis zum Beginn des Referendariats sinnvoll mit einem LL.M. oder der Tätigkeit als Diplom-Anwalt verbringen.
 

Klausurumfang des Zweiten Staatsexamens

Sowohl der Klausurenstoff als auch die Anzahl der Prüfungen variiert zwischen den einzelnen Bundesländern. Bayern wird seinem Ruf als anspruchsvollstes Bundesland mit elf Prüfungen in der zweiten Staatsprüfung und der Einbeziehung des Steuer- und bayerischen Wasserrechts in den Pflichtstoff gerecht.

Im Vergleich dazu haben das Saarland, Berlin und Brandenburg mit 7 Klausuren den geringsten Umfang. Hinsichtlich des Prüfungsstoffs haben es Kandidaten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen gut getroffen. Bei ihnen sind keine Landesgesetze im zweiten Staatsexamen zugelassen, womit bei einem Wechsel in diese Bundesländer das Nachlernen von Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht wegfällt.

Wer für seinen Wunschstandort längere Wartezeiten in Kauf nehmen möchte, kann die Zeit bis zum Beginn des Referendariats sinnvoll mit einem LL.M. oder der Tätigkeit als Diplom-Anwalt verbringen.

Unterhaltsbeihilfen

Zu Beginn des Referendariats haben die meisten Juristen bereits ein Alter zwischen 22 und 28 Jahren erreicht und das Bedürfnis auf eigenen Beinen zu stehen, ohne elterliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Dieses Vorhaben ist in einigen Bundesländern leichter zu erreichen als in anderen.

Denn während in Brandenburg und Bayern Referendare über 1.200 Euro monatlich zum Leben zur Verfügung gestellt bekommen, beläuft sich der Unterhalt in Ländern, wie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gerade mal auf 950 Euro.

Wer hiervon die hohen Mieten und Lebenshaltungskosten Hamburgs nicht meistern kann, ist oftmals auf einen Nebenjob während des Referendariats angewiesen, welcher wiederum wichtige Zeit zum Lernen in Anspruch nimmt. Deshalb ist man als angehender Jurist in einigen Bundesländern leichter länger in der Unselbständigkeit gefangen als in anderen.

Wie sieht´s eigentlich mit Bezahlung aus?

Grundsätzlich stehen einem alle Möglichkeiten offen, das Referendariat erfolgreich zu absolvieren. Es empfiehlt sich nur vorher genau zu überlegen, welche Faktoren einem selbst wichtig sind – kurze Wartezeiten, geringerer Prüfungsumfang, höherer Unterhalt, etc. Die Bundesländer unterscheiden sich hinsichtlich einiger Punkte teilweise erheblich. Mit der richtigen Wahl und Zielsetzung kann man sich die Zeit als Referendar im Jurastudium allerdings um einiges erleichtern.

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