Wartezeiten
Wie bereits angesprochen, muss man teilweise auch mit Wartezeiten in einzelnen Bundesländern rechnen. Während man in Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel keine Wartezeiten zu befürchten hat, können diese andernorts, wie etwa in Hamburg oder Berlin, von ein paar Monaten bis zu zwei Jahre beanspruchen.
Wer für seinen Wunschstandort längere Wartezeiten in Kauf nehmen möchte, kann die Zeit bis zum Beginn des Referendariats sinnvoll mit einem LL.M. oder der Tätigkeit als Diplom-Anwalt verbringen.
Klausurumfang des Zweiten Staatsexamens
Sowohl der Klausurenstoff als auch die Anzahl der Prüfungen variiert zwischen den einzelnen Bundesländern. Bayern wird seinem Ruf als anspruchsvollstes Bundesland mit elf Prüfungen in der zweiten Staatsprüfung und der Einbeziehung des Steuer- und bayerischen Wasserrechts in den Pflichtstoff gerecht.
Im Vergleich dazu haben das Saarland, Berlin und Brandenburg mit 7 Klausuren den geringsten Umfang. Hinsichtlich des Prüfungsstoffs haben es Kandidaten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen gut getroffen. Bei ihnen sind keine Landesgesetze im zweiten Staatsexamen zugelassen, womit bei einem Wechsel in diese Bundesländer das Nachlernen von Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht wegfällt.