Das Referendariat ist dafür gedacht, Juristen auf den Arbeitsalltag vorzubereiten. Der sogenannte Vorbereitungsdienst wird an unterschiedlichen Stationen absolviert und soll den Studentinnen und Studenten einen möglichst vielseitigen Einblick in das juristische Arbeiten geben. Doch die Arbeitswelt verändert sich: Arbeitgeber reagieren auf den Druck, humanere Arbeitszeiten einzuführen und bieten immer öfters flexible Teilzeitmodelle an. Warum soll das nicht auch im Referendariat funktionieren? Was im echten Jura-Alltag bereits angekommen ist, wird nun auch im „Ref“ Realität – und das wird auch Zeit.
Die Teilzeit im Referendariat ist längst überfällig
Bereits seit 2017 ist die Teilzeit im Vorbereitungsdienst im Gespräch. Damals kam der Gesetzesvorschlag nicht im Bundestag an – Unstimmigkeiten bezüglich der bundeseinheitlichen Wirksamkeit sorgten für Verzögerungen. Damals sollte die Teilzeitoption nämlich Ländersache werden, worunter die Chancengleichheit gelitten hätte. Nachdem damals kein neuer Vorschlag der Bundesregierung gekommen war, gab es 2020 einen neuen Versuch: Und dieses Mal klappte es dann. Um in Zukunft in der Ausbildung auch Teilzeit möglich zu machen, wurden Teile des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) geändert.
Dass die Teilzeitoption für Juristen im Referendariat dringend notwendig ist, zeigt schon ein Blick ins Gesetz. So wird etwa im Art. 6 GG der Schutz der Familie festgeschrieben - und diese kann mit einer Vollzeitregelung nicht immer gewährleistet werde. Unter bestimmten Bedingungen sollte also Teilzeit laut der Verfassung möglich sein. Dazu kommt, dass sogar Richter einen Anspruch auf Teilzeit haben, wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern – und das schon seit über 50 Jahren. Dass dies in der Ausbildung nicht gilt, ist auf § 5b DRiG zurückzuführen, welcher vorschreibt, dass das Referendariat zwei Jahre dauert. Spielraum für eine Teilzeitregelung mit gleichwertigen Inhalten gab es also bisher nicht.
Noch ist das Teilzeit-Referendariat nicht möglich – eine 18-monatige Umstellungszeit sorgt dafür, dass dieses frühestens ab Mitte 2022 umgesetzt wird, nachdem am 18.11.2020 dem Gesetz zugestimmt wurde.