Die perfekte Hausarbeit, Klausur oder gar das perfekte Staatsexamen gibt es nicht – schon gar nicht, wenn man Jura studiert. Nicht selten liegt das an den Studierenden selbst: Zu wenig oder die falsche Vorbereitung, Blackouts oder einfach schlechter Schlaf in der Nacht vor der Prüfung sind unter den häufigsten Gründen dafür, dass es nicht ganz so gut läuft, wie man es sich vielleicht erhofft hat. Doch nicht immer bist du selbst für ein schlechtes Ergebnis verantwortlich. Schließlich sind auch Professoren nur Menschen und bei der Bewertung oder der Aufgabenstellung können natürlich Fehler unterlaufen. In solch einem Fall kannst du mithilfe einer sogenannten Remonstration die Klausur oder die Hausarbeit oder gar das Staatsexamen anfechten und so eine Notenverbesserung oder im Falle des Nichtbestehens ein Bestehen der Prüfung erreichen. Wie du eine Prüfung anfechten kannst, wann eine Remonstration Erfolgsaussichten hat und welche Formalien du beachten musst, erfährst du in unseren kleinen FAQ zur Remonstration.
Was ist eine Remonstration?
Der Begriff Remonstration kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „wieder zeigen“, also etwas noch einmal zur Prüfung vorlegen. Bekannt ist dieses Prinzip zum Beispiel beim Visumsantrag oder bei Beamten, die einer amtlichen Weisung widersprechen möchten. Auch im Prüfungsrecht spielt die Remonstration eine wichtige Rolle: Mit ihrer Hilfe kannst du ein deiner Meinung nach falsches Ergebnis anfechten und die Arbeit neu bewerten lassen. Die ursprüngliche Bewertung soll vom Prüfer noch einmal überdacht werden und im besten Fall in einem besseren Ergebnis resultieren.