An der University of Georgia School of Law sind Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Dekan, der Experte für internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist, tätig. Inwiefern profitieren Sie von dieser Tätigkeit und wie können Sie das mit dem LL.M.-Studium vereinbaren, Frau Lampe?
Bereits im Jurastudium in Deutschland habe ich in Kanzleien gearbeitet und damit neben dem Erwerb der theoretischen Kenntnisse immer auch einen Einblick in die Praxis bekommen. Dies wollte ich auch in den USA beibehalten.
Die Visabeschränkungen eröffneten mir dabei einen nur beschränkten Aktionsradius, so dass ich mich nach meiner Ankunft in den USA initiativ bei Dean Rutledge beworben habe. Meine Tätigkeit dort wird auf Stundenbasis abgerechnet. Es wird Rücksicht auf meine Arbeitsbelastung im Studium und meine Extracurriculars genommen, so dass ich ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Ausübung meiner Tätigkeit habe.
Von der Tätigkeit für Dean Rutledge profitiere ich durch den Fokus auf Arbeit an wissenschaftlichen Themen und den durch diesen Experten in der Schiedsgerichtsbarkeit vermittelten Fachkenntnissen.
Ist es bei der Wahl des Rechtsgebietes ein “Muss”, einen stringenten roten Faden zu verfolgen oder ist es sinnvoller, sich in viele verschiedene Richtungen auszuprobieren – insbesondere mit Blick auf die Wahl des LL.M.?
Diese Frage hat sich mir auch gestellt. Ich habe mich gegen einen stringenten Verlauf entschieden. Mir waren und sind die Möglichkeiten, Erfahrungen in neuen Rechtsgebieten zu sammeln ebenso wichtig, wie mein Interesse meine Kenntnisse in der Schiedsgerichtsbarkeit und im ADR auszubauen. Aus diesem Grund habe ich mich gegen andere LL.M.-Programme entschieden, die eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete zum Inhalt haben.
Sie bereiten sich momentan auch auf das New York Bar Exam vor. Welche Besonderheiten ergeben sich aus diesem speziellen Bar Exam und inwieweit benötigen Sie diesen Abschluss in der Streitbeilegung und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?
Der Entschluss, das Bar Exam abzulegen, hatte einen direkten Einfluss auf meine Kursauswahl an der UGA. Das Bar Exam setzt mindestens 6 Credits aus einer Liste an zu belegenden Kursen voraus. Allerdings ist diese Liste verglichen mit anderen US-Staaten sehr umfangreich. ADR ist (leider) kein Teil des Bar Exams.
Nach einem intensiven Lern- bzw. Arbeitstag ist auch die Freizeit ein wichtiger Aspekt beim LL.M. Welche Möglichkeiten bietet die Stadt Athens und was macht für Sie das Leben als internationale Studierende an der UGA aus?
Athens ist zwar eine Kleinstadt – aber etwa ein Drittel der Einwohner:innen sind Student:innen, weshalb sie über ein großes Studenten:innennetzwerk verfügt. Dadurch gibt es zahlreiche Interessenclubs und Aktivitäten. Und natürlich wird beim zweifachen National Champion im College Football der Uni-Sport groß geschrieben. An den Heimspieltagen zwischen zahlreichen Tailgaiting Ständen durch Athens zu schlendern ist einmalig. Auch in der Law School gibt es Student:innengruppierungen nach Interessengebieten – ich bin beispielsweise in der International Law Society als „LL.M. Representative“ aktiv.
Dennoch ist für sämtliche Aktivitäten und Vereinigungen Eigeninitiative erforderlich. Man muss sich über das Angebot der Universität selbständig informieren und aktiv auf die Clubs/Interessenvereinigungen zugehen, insbesondere, wenn diese außerhalb der Law School liegen, wie z.B. Sportclubs und Chöre.