Erste Berührungspunkte während des Studiums
Das Banken- und Kapitalmarktrecht gehört zumindest an den meisten Universitäten nicht zum Kern des Lernstoffes und ist auch nur in seinen absoluten Grundzügen, wie zum Beispiel im Rahmen von Hypothek und Grundschuld, relevant für das Examen. Natürlich gibt es immer wieder Lektionen im Zivilrecht die eng verbunden mit dem Bankenrecht sind, doch explizit hierfür vorgesehene Vorlesungen gibt es nur selten und zumeist sind dies dann keine Pflichtvorlesungen und Klausuren gibt es ebenfalls nur selten.
Üblicherweise ist daher die erste Möglichkeit um mit diesem Rechtsgebiet wirklich in Kontakt zu kommen ein Praktikum in einer Kanzlei mit diesem Schwerpunkt oder einem Dezernat für das Banken- und Kapitalmarktrecht. Insbesondere Großkanzleien decken dabei alle die entsprechende Beratung für dieses Rechtsgebiet ab und die Möglichkeit in das Banken- und Kapitalmarktrecht hineinzuschnuppern ist daher fast überall gegeben.
Wer sein Praktikum ausschließlich oder überwiegend in diese Richtung absolvieren möchte, der ist natürlich gut damit beraten in eine der führenden Wirtschaftsmetropolen des Landes zu gehen und selbstverständlich eignet sich hierfür keine Stadt mehr als das Finanzzentrum Deutschlands Frankfurt am Main. Die einzige Skyline Deutschlands ist geprägt von Banken und Finanzdienstleistern und dementsprechend ist auch diese Spezialisierung bei den dort ansässigen Kanzleien besonders ausgeprägt. Zudem hat es natürlich auch einfach ein ganz besonderes Flair, wenn der Weg in die Kanzlei vorbei an den Türmen der Deutschen Bank oder der Commerzbank vorbeigeht.
Hat man sich entweder durch das Praktikum darin bestärkt gefühlt diese Richtung zu vertiefen oder ist die Entscheidung anderweitig gefallen, bietet sich natürlich der universitäre Schwerpunkt für die Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalmarktrecht an. An den meisten Universitäten wird dieser Schwerpunkt angeboten und genießt in der Regel auch einen guten Ruf. Auch hier ist allerdings die Universität in Frankfurt am Main hervorzuheben, die für ihren besonders guten Schwerpunkt für das Banken- und Kapitalmarktrecht und ihre guten Verbindungen in die entsprechende Wirtschaft bekannt ist.
Worum geht es eigentlich beim Banken- und Kapitalmarktrecht?
Zugegebenermaßen ist das Themengebiet ein wenig sperrig für Einsteiger:innen und Unerfahrene, doch gleichzeitig versteckt sich genau darin auch ein großer Vorteil. Kanzleien und berufserfahrenen Anwält:innen ist es nämlich bewusst, wie wenig Vorwissen aus der Universität besteht und wie komplex die Materie auf Einsteiger wirken kann.
Dabei ist das Bank- und Kapitalmarktrecht bei genauerer Betrachtung eigentlich gar nicht so kompliziert strukturiert. Rechtlich umfasst werden natürlich alle für Banken übliche Dienstleistungen und Produkte aber eben auch die Bereiche Versicherungen, Finanzdienstleister und Anlegerschutz. Die erste Unterscheidung bei der juristischen Arbeit im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrecht ergibt sich also durch die Wahl der Mandanten.
In der Regel spezialisieren sich Kanzleien entweder auf die Vertretung von Anlegern, egal ob privater oder institutioneller Art oder aber auf die Vertretung von Banken, Dienstleistern oder anderen Anbietern von Produkten in diesem Bereich. Aufgrund ansonsten vorprogrammierter Interessenkonflikte sehen die meisten Sozietäten davon ab, beide Seiten regelmäßig zu vertreten.