Startup Kultur in einer Boutique Kanzlei mit Spezialisierung VC- Röhrborn LLP im Interview

Startup Culture & Venture Capital?!

Passt das zusammen? – Interview mit Jens Röhrborn, Gründer & Philipp Belter, Partner, der Boutique Kanzlei Röhrborn LLP Rechtsanwälte

Philipp: Der Bereich Venture Capital ist weder ein neues und noch eigenes Rechtsgebiet. Er erfordert aber eine eigene Denkweise und Verständnis für die Materie. Man muss verstehen, worauf es ankommt.

Jens: Junge Unternehmen suchen meist eine Mischung aus Erfahrungsschatz, Netzwerk und Kontakten. Bei der Beratung stehen für Gründer unternehmerisches Denken, schnelle und zielorientierte Umsetzung im Vordergrund. Und, sie erwarten ein überschaubares Team von Ansprechpartnern.

Als Rechtsanwalt in diesem Bereich sollte man auf der gleichen Wellenlänge mit ihnen sein. Transaktionen im VC-Bereich sind oft aufwändig – egal ob in der frühen Phase oder zu späteren Zeitpunkten. Die Unternehmer müssen viel Zeit investieren. Da bleibt das Tagesgeschäft oftmals liegen. Wir nehmen unseren Mandanten so viel wie möglich ab, damit sie sich trotzdem voll und ganz auf ihr Unternehmen konzentrieren können. VC-Investoren investieren vielfach in technologieorientierte Startups. Daher ist es wichtig, mit neuen Technologien und Trends auf dem Laufenden zu sein und die jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu kennen, um in diesen hier beraten zu können, z.B. Blockchain, AI, ICOs.

Jens Röhrborn - Interview VC TalentRocket     Philipp Belter - Interview VC TalentRocket
Jens Röhrborn und Philip Belter

Hallo Herr Röhrborn, hallo Herr Belter, auf Ihrer Website werden Anwälte nur mit dem Vornamen beschrieben. Also bleiben wir ganz Startup-Like beim Du?

Jens: Gerne. Das schöne an unserer Zielgruppe und unserer Branche ist, dass Anwälte und Mandanten oft einen freundschaftlichen Austausch über die spezielle Rechtsfrage hinaus entwickeln und pflegen. Eine weitere Rolle spielt natürlich auch das meist noch recht junge Alter der Gründer und die sehr offene und wenig formell ausgeprägte Szene. Da gehört das „Du“ zum guten Ton.

Philipp: Im Rahmen einer Finanzierungsrunde haben viele Gründer das erste Mal mit Anwälten zu tun. Das „Du“ hilft schneller „ins Gespräch“ zu kommen. Ein „Sie“ wirkt viel distanzierter. Wie Jens schon einleitend sagte, Gründer suchen Ansprechpartner auf der gleichen Wellenlänge.
 

Beim Thema Risikokapital denkt man zunächst eher an Full-Service-Kanzleien. Offensichtlich funktioniert aber der Ansatz einer hochspezialisierten Boutique Kanzlei. Warum?

Jens: Dafür gibt es viele Gründe. Unsere Mandanten denken und agieren schneller, unternehmerischer, pragmatischer als Großunternehmen. Sie verlangen diesen Ansatz eben auch von uns. Und wir sprechen die gleiche Sprache. Das Budget für Anwaltskosten bei Frühphasenfinanzierungen ist meist sehr beschränkt.

Das lässt sich in der Regel nicht mit dem Kostenapparat einer Großkanzlei vereinbaren. Da können wir wesentlich flexibler sein. Wir closen mehrere Finanzierungsrunden im Monat. Auch hier profitieren unsere Mandanten von der Schnelligkeit und unserer Erfahrung aus der Häufigkeit der Deals. Wir kennen die Technologien und Geschäftsmodelle unserer Mandanten und die damit verbundenen Rechtsprobleme. Letztlich gilt: mit einer Knieverletzung gehen sie auch nicht zum Allgemeinarzt sondern zum Spezialisten.

Philipp: Mandanten können sich bei uns darauf verlassen, dass wir die Themen sehr genau kennen und tief in der Venture Capital-Welt verwurzelt sind. Aus unserer Struktur heraus können wir auch viel persönlicher beraten, als die meisten großen Kanzleien. Das ist ein wichtiger Punkt für unsere Mandanten. Und wir sprechen eben die gleiche Sprache.

Gesellschaftsrecht ist sehr facettenreich. Dazu gehören alle Unternehmenstransaktionen, aber auch gerichtliche, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.
Jens Röhrborn

Ihr pitcht gegen eine Großkanzlei. Gewinnt ihr das Mandat, wie einst David mit einer symbolischen Steinschleuder gegen Goliath?

Philipp: Wir überzeugen durch unsere Erfahrung, unsere Persönlichkeiten sowie unsere Branchenähe und unser Insiderwissen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Anwaltstätigkeit vielfach auf engen persönlichen Beziehungen und Vertrauen beruht. In Großkanzleien ist ein solches enges Verhältnis nicht immer möglich. Wenn ich individuelle persönliche Beratung als Mandant wünsche, bin ich bei kleineren Kanzleieinheiten besser aufgehoben.

Jens: Alle Anwälte kochen nur mit Wasser. Ich denke, Großkanzleien gehören zu Großunternehmen, denn man findet ähnliche Mentalitäten wieder. Es ist eine Frage des Beratungsansatzes, der Kompatibilität mit dem jeweiligen Mandanten und der Schnelligkeit aufgrund Erfahrungen. Wir nehmen für uns in Anspruch, unternehmerischer zu denken als eine Großkanzlei. Wir sind daher per se deutlich kompatibler und flexibler. Wir wissen, dass von uns keine langen Memos erwartet werden, die im Zweifel weit über das Ziel hinausschießen und überwiegend ausführen, was NICHT umsetzbar ist. Und das ist es eben, was uns als hochspezialisierte Boutique ausmacht.

 

Boutique Kanzleien oder Spin Offs werden oft von Associates ohne Partnerchance oder sogar Partnern gegründet. Wie war das bei dir, Jens?

Jens: Ich habe mich bereits 1995, im Jahre meiner Anwaltszulassung, selbständig gemacht. Die Großkanzlei, bei der ich das erste Jahr verbracht habe, war aber eine sehr wertvolle Erfahrung. Was ich gesehen habe war, dass die Investoren von den großen Kanzleien vertreten waren. Dem standen auf Gründerseite oft keine oder nicht spezialisierte Anwälte gegenüber. Meistens weil es keine passenden Kanzleien für Gründer gab und die großen Kanzleien schlicht zu teuer waren.

Mit meiner eigenen Kanzlei habe ich viele Jahre den Namen einer US-Großkanzlei geführt. Die Kanzlei gehörte aber meinem damaligen Partner und mir. Diese haben wir dann 2010 an eine andere US-Großkanzlei verkauft. Nach einem Jahr Partner einer Kanzlei mit über 1100 Anwälten wusste ich, was ich nicht mehr machen möchte und habe mich wieder selbstständig gemacht.

Philipp: Hört sich ja an, als ob ihr unterstellt, dass die Gründung einer Boutique Kanzlei eher eine Verzweiflungstat ist. Der Weg zur Partnerschaft bei einer großen internationalen Kanzlei ist lang und hart. Ich habe zuletzt als Justitiar einer Tochtergesellschaft einer großen Bank gearbeitet. Die Zeit war interessant und lehrreich. Ich weiß aber die Vorteile als Partner einer kleinen spezialisierten Kanzlei zu schätzen – Entscheidungsfreiheiten, eigene Verantwortung und Einfluss, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kurze Wege. So sind Jens und ich zusammengekommen.

 

Aber warum sollte man dann bei einer Boutique einsteigen, wenn man doch eigentlich Großkanzlei-Stallgeruch braucht?

Philipp: Ich sehe es nicht als zwingende Voraussetzung, dass jemand, der bei uns einsteigen will, unbedingt Großkanzlei-Stallgeruch haben muss. Ich habe nicht bei einer Großkanzlei gearbeitet. Das habe ich für mich auch nie ernsthaft erwogen. Als Berufsanfänger hatte ich mich ganz gezielt bei spezialisierten Boutique Kanzleien beworben.

Jens: Wie Philipp hat nicht jeder unserer Partner bei einer Großkanzlei gearbeitet. Die Lebensläufe sind ganz unterschiedlich. Die Teilnahme an Verhandlungen und Strukturierungen von Transaktionen ab dem ersten Tag ist sehr wichtig. Wir bilden unsere Anwälte sehr gut aus. Der Einsatzbereich von Berufsanfängern ist bei uns breiter, spannender und abwechslungsreicher. Das Gesellschaftsrecht nebst angeschlossenen Rechtsbereichen, insbesondere Steuerrecht, bildet die Grundlage. Dieses kombiniert mit vielfacher Transaktionserfahrung, ist das, was unsere Mandanten von uns erwarten. Bei uns gibt es schnellere, individueller zugeschnittene Entwicklungsmöglichkeiten, als bei einer Großkanzlei. Ich denke, es ist am Ende eine Typenfrage, ob man sich für eine große Kanzlei oder eine kleinere Einheit entscheidet. 

Seid ihr ausschließlich auf Venture Capital ausgerichtet? Vertretet ihr nur Startups?

Jens: Beides: Nein. Gesellschaftsrecht ist sehr facettenreich. Dazu gehören alle Unternehmenstransaktionen, aber auch gerichtliche, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Um in Transaktionen richtig beraten zu können, muss man rechtliche Fragen auch einmal gerichtlich durchgestritten haben.

Wir begleiten unsere Mandaten auch bei arbeitsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und bank- bzw. finanzdienstleistungsrechtlichen Fragestellungen. Im Rahmen von Due Diligence Prüfungen können wir nahezu alle Bereich abbilden. Neben Gesellschaftsrecht ist auch die Begleitung von Immobilientransaktionen ein Spezialgebiet eines unserer Partner. Ebenso das Kapitalmarktrecht, das wir inzwischen um bank- und finanzrechtliche Beratung erweitert haben, und auch bei den derzeit populären ICOs auf Blockchain-Technologien beraten wir unsere Mandanten.

Philipp: Neben Startups in allen Unternehmensphasen vertreten wir namhaften VC-Fonds, Großunternehmen und Business Angels. Der Vorteil für unsere Mandanten ist, dass wir alle Seiten des Verhandlungstisches kennen.

 

Kommen wir zum Venture Capital. Was macht ihr den ganzen Tag - Due Diligence prüfen, Verträge schreiben oder Verhandlungen führen?

Philipp: Glücklicherweise treiben wir uns nicht jeden Tag in staubigen (elektronischen) Datenräumen rum... Gerade bei größeren Finanzierungsrunden oder bei Exits ist dies sicher ein wichtiger Teil unserer Arbeit und nimmt auch erheblich Zeit in Anspruch. Im Kern besteht unsere Aufgabe darin, für unsere Mandanten die Verhandlungen zu begleiten und die Verhandlungsergebnisse in Verträgen umzusetzen.

Jens: Die meisten unserer Mandanten holen uns früh an Bord – vielfach bereits wenn es um die Frage geht, wer könnte der richtige Investor sein und wie strukturieren wir die nächste Runde. Oft ist nach der Finanzierungsrunde vor der Finanzierungsrunde. Wir unterstützen bereits bei der Erstellung von Term Sheets, welche die bevorstehende Transaktion ausführlich beschreiben. Eine Finanzierung im einstelligen Millionenbereich unterscheidet sich nicht wesentlich von einer im dreistelligen.

 

Bei Venture Capital denkt man schnell an die boomende Startup-Szene. Ist das auch euer Business oder kümmert ihr euch nur um große Fische?

Jens: Wenn wir ein sehr frühphasiges Unternehmen begleiten, können wir meist keine hohen Rechnungen schreiben. Also ist die Übernahme des Mandats ein Investment, das auf den Erfolg des Startups und die künftigen Finanzierungsrunden baut. Unsere Mandate reichen von Neugründungen bis hin zu Milliardenunternehmen. Es kann aber auch einmal sein, dass wir ein Mandat nicht annehmen, wenn wir nicht an das Geschäftsmodell oder die Gründer glauben und somit eine wirtschaftliche Mandatsbearbeitung nicht umsetzbar oder gefährdet ist. Denn wir werden meist auch bei dem Abschluss einer Finanzierungsrunde bezahlt.

Philipp: Auch kleine Fische werden mal große Fische... Wir machen keinen Unterschied. Viele unserer Mandanten begleiten wir schon sehr lange und sind mit ihnen gewachsen. Daher kennen wir unsere Mandaten und deren Geschäftsmodelle sehr gut. Das hilft uns bei der Beratung und die Mandanten müssen uns nicht alles neu erklären. Da zahlt sich das Investment, wie Jens es beschrieben hat, für beide Seiten aus.

Als Anwalt einer Boutique Kanzlei kommt es in der Beziehung zum Mandanten viel mehr auf die persönliche Ebene an.
Philip Belter

Gerade bei Technologie-Startups ist sowohl die Finanzierung sowie die Exit-Strategie entscheidend. Kein Platz für "iudex non calculat", oder?

Jens: Wir können rechnen. Der unternehmerische Beratungsansatz trägt es natürlich in sich, auch wirtschaftlich zu denken und dazu gehört es, mit Zahlen umgehen zu können. Viele Regelungen haben unmittelbaren wirtschaftlichen Einfluss – da geht es ums Geld. Oft sind Meilensteine oder Liquidationspräferenzen vereinbart, die es nicht nur vertraglich umzusetzen gilt. Vielmehr müssen wir alle wirtschaftlichen Auswirkungen verstehen, um unsere Mandanten beraten zu können. Daher sind gute Excel-Kenntnisse und ein finanzmathematisches Verständnis sehr hilfreich. Ebenso wichtig ist es, sich für die Geschäftsmodelle der Mandanten zu interessieren und diese zu verstehen.

 

Muss man demnach als erfolgreicher Boutique Anwalt mehr können, als nur ein guter Jurist sein oder kommt das auf die Spezialmaterie an?

Jens: Es gibt viele gute Anwälte und Kanzleien, aber sie denken nicht immer wirtschaftlich und über den juristischen Tellerrand hinaus. Es gilt vielmehr, dem Mandanten das Gefühl zu geben, ihm eine Transaktion zu verhandeln und umzusetzen, die seine Rechte und wirtschaftlichen Interessen wahrt bzw. Ziele umsetzt. Darüber hinaus muss ein Problembewusstsein geschult sein, das auch in andere Rechtsgebiete hineinreicht, z.B. Steuerrecht, Arbeitsrecht, IP-Recht. Auch hier ist das Interesse für neue Technologien, deren Verständnis und der rechtlichen Implikationen von großer Bedeutung.

Philipp: Ich denke, die Persönlichkeit des einzelnen ist im Vergleich zu einer Großkanzlei vordergründig etwas mehr von Bedeutung. Als Anwalt einer Boutique Kanzlei kommt es in der Beziehung zum Mandanten viel mehr auf die persönliche Ebene an. Unsere Mandanten wissen den unmittelbaren Bezug zu unseren Partnern zu schätzen. Es gibt Mandanten die ganz speziell nach einem bestimmten Partner fragen.

 

Was schätzt ihr mehr an Bewerbern: Promotion, LL.M. oder vielleicht Startup Erfahrung?

Jens: Da gibt es keine Präferenz. Ich habe auch keine Promotion. Philipp hat immerhin noch einen LL.M. Alle unsere Anwälte haben einmal in einem Unternehmen gearbeitet, sei es ein Startup, sei es ein Investmentfonds, oder haben selbst gegründet und mitgegründet. Dies ist sicher hilfreich, aber nicht erforderlich, denn wir verstehen uns selbst als ein Startup. Viel wichtiger ist die Offenheit und das Interesse gegenüber neuen Geschäftsfeldern und -modellen.

Philipp: Ich habe meine Promotion abgebrochen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Wichtig ist, dass ein Bewerber zu uns und zu unseren Mandaten passt und unternehmerisches Gespür und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringt.

Vielen Dank für diese Einblicke in euren Arbeitsalltag im Bereich Venture Capital, Jens Röhrborn und Philipp Belter!

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